Zermatt Tourismus Newsletter vom 28. Februar 2020 ________________________________________________________________________ Die Einwohnergemeinde Zermatt informiert Information des Walliser Kantonsarztes Gemaess Bundesamt fuer Gesundheit (BAG) erfordert die aktuelle Coronavirus-Situation derzeit keine besonderen Massnahmen am Arbeitsplatz. Die Dienststellen werden daher gebeten, keine besonderen Massnahmen fuer ihre Mitarbeiter auf eigene Initiative durchzufuehren. Zur Erinnerung: Eine Infektion mit dem neuen Coronavirus COVID-19 sollte in den folgenden Faellen vermutet werden: * Symptome einer Infektion der Atemwege (z.B. Husten oder Atembeschwerden), meist mit Fieber. und entweder * Eine Reise oder ein Aufenthalt in einer betroffenen Region gemaess der Liste auf der Webseite des BAG innerhalb von 14 Tagen vor dem Auftreten der Symptome. oder * Enger Kontakt mit einem labormaessig bestaetigten Fall innerhalb von 14 Tagen vor dem Auftreten der Symptome. Personen, die diese Kriterien erfuellen, sollten zu Hause bleiben und sich telefonisch an einen Arzt wenden. Informationen der Gemeindebehoerde Es gibt derzeit keine Faelle in Zermatt. Die Gemeindebehoerde ist in der Verantwortung, die dringlichen Massnahmen umzusetzen und verantwortlich fuer die Kommunikation. Zermatt Tourismus dient in Absprache mit der Einwohnergemeinde als einzige Kommunikationsstelle nach aussen. Der Gemeindefuehrungsstab setzt die Anweisungen des Kantonsarztes um und organisiert den Einsatz der eigenen Mittel (Polizei, Feuerwehr), welche weiterhin zur Verfuegung stehen. Der Kanton kann zusaetzliche Mittel (z.B. Zivilschutz) zur Verfuegung stellen. Betreffend den rechtlichen Grundlagen verweisen wir auf das Eidgenoessische Epidemie-Gesetz und die Epidemien-Verordnung und das kantonale Gesundheitsgesetz. Wir danken Ihnen, wenn Sie Ruhe bewahren und keine Geruechte in die Welt setzen. Medienmitteilung des Kantons Der Walliser Staatsrat hat den Beschluss des Bundesrates zur Kenntnis genommen, alle oeffentlichen und privaten Veranstaltungen bis zum 15. Maerz auf Schweizer Gebiet, an denen mehr als 1'000 Personen teilnehmen, aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus zu verbieten. Der Kanton weist die Gemeinden und Veranstalter an, dieses Verbot strikt einzuhalten. ________________________________________________________________________ Date: Fri, 28 Feb 2020 16:21:38 +0100 (CET) From: Zermatt Tourismus Subject: Einschaetzung Corona Kanton und Gemeinde Message-ID: a1266469-c163-4bd9-bc74-d22c5a21cae5@dfw1s10mta329.xt.local