Medienmitteilung, 13.03.2020 Coronavirus (COVID-19) Der Staatsrat ergreift strikte Massnahmen Die Walliser Kantonsregierung ergreift strikte Massnahmen, um die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie im Kanton einzudaemmen: Schliessung von Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen, Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen, Verbot von Aktivitaeten und Veranstaltungen von Sport- und Kulturgruppen, Empfehlung, von allen Aktivitaeten mit weniger als 50 Personen abzusehen, Begrenzung der Anzahl der Personen in Cafes, Restaurants und Kantinen auf 50, Verbot von Besuchen in Gesundheits- und sozial-medizinischen Einrichtungen und Institutionen und anderen Institutionen, sofern keine begruendeten Ausnahmen vorliegen, Begrenzung des Kontakts mit gefaehrdeten Personen. Diese Massnahmen, die ab sofort bis 30. April 2020 in Kraft sind, koennen je nach Situation weiterentwickelt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus zu verstaerken, um die Gesundheit der Bevoelkerung zu schuetzen. Um die Ausbreitung des Virus so weit wie moeglich zu verlangsamen, Risikogruppen so weit wie moeglich zu schuetzen und die Gesundheitsdienste in die Lage zu versetzen, mit schweren Faellen umzugehen, hat der Staatsrat beschlossen, die folgenden zusaetzlichen Massnahmen zu ergreifen, die in seine Zustaendigkeit fallen: * Schliessung aller oeffentlichen und privaten Schulen im obligatorischen und postobligatorischen Bildungsbereich, Berufsfachschulen, der Zentren fuer ueberbetriebliche Kurse und der Einrichtungen zur fruehkindlichen Betreuung (Kinderkrippen und Tagesstaetten) unter Beibehaltung der schulischen Pflichtbetreuung in Haertefaellen, insbesondere dort, wo es keine Kinderbetreuungseinrichtung gibt oder wo die Eltern wesentliche Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit, wahrnehmen); * alle oeffentlichen oder privaten Veranstaltungen zu verbieten, an denen mehr als 50 Personen, einschliesslich der Organisatoren und des Personals, teilnehmen; Ausnahmen koennen vom Staatsrat bei ueberwiegendem oeffentlichen Interesse bewilligt werden; * Veranstaltungen, an denen weniger als 50 Personen teilnehmen, koennen stattfinden, wenn Praeventivmassnahmen eingehalten werden; * Behoerden, Kultur- und Sportverbaenden, Unternehmen und anderen zu empfehlen, von allen Aktivitaeten, Veranstaltungen und Treffen, an denen weniger als 50 Personen teilnehmen, abzusehen; * die Schliessung von Kinos, Theatern, Konzerthallen, Diskotheken, Bars, Nachtclubs, Massagesalons, Skigebieten, Sporthallen, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbaedern und Thermalbaedern, Museen, Mediatheken, Jugendzentren und anderen Orten der Unterhaltung, Kultur und des Sports zu verfuegen. * den Hotel- und Gaststaettenbetrieben, mit Ausnahme der oben genannten, den Weiterbetrieb zu genehmigen unter der Voraussetzung, dass sie nicht mehr als 50 Personen inklusive Personal zur gleichen Zeit und auf dem gleichen Raum unterbringen, und erhoehte Hygienestandards und angemessene soziale Distanz zwischen jedem Kunden, ob sitzend oder stehend, garantieren; * sportliche und kulturelle Aktivitaeten und Gruppenveranstaltungen, sowohl Profi- als auch Amateursportler, jeder Art und Kategorie, unabhaengig von der Anzahl der anwesenden Personen, zu verbieten. Individuelle Aktivitaeten sind erlaubt, vorausgesetzt, dass die Hygienemassnahmen (einschliesslich der Haendedesinfektion) und eine angemessene soziale Distanz eingehalten werden; * verlangen, dass bei allen kommerziellen Aktivitaeten, die der Oeffentlichkeit zugaenglich sind, eine angemessene soziale Distanz und verstaerkte Hygienemassnahmen eingehalten werden; * die oeffentlichen Verkehrsunternehmen zu verpflichten, den normalen Dienst mit verstaerkten Hygienemassnahmen und angemessener sozialer Distanz zu erbringen; * Besuche von Gesundheits- und sozial-medizinischen Einrichtungen und Institutionen grundsaetzlich zu verbieten, ausser in begruendeten Faellen; * bei der Einberufung von Zivilschutzpersonal die besonderen Beduerfnisse der Gesundheits-, sozial-medizinischen und Sicherheitseinrichtungen sowie der Wirtschaft zu beruecksichtigen; * die Aufforderung an den Bundesrat zu wiederholen, den Grenzuebergang zu Italien zu beschraenken; * den Kontakt mit Risikopersonen (Menschen ab 65 Jahren und Menschen aller Altersgruppen, die an einer der folgenden Krankheiten leiden: Krebs, Diabetes, krankheits- oder therapiebedingte Immunschwaeche, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen) zu begrenzen; * gefaehrdeten Personen dringend davon abraten, sich um Kinder zu kuemmern, an oeffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen, oeffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, es sei denn fuer medizinische oder berufliche Zwecke oder fuer den Kauf von Grundbedarfsguetern; * nachdruecklich zu empfehlen, dass die Bevoelkerung die Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz in zwischenmenschlichen Beziehungen einhaelt; Diese Massnahmen treten ab sofort in Kraft und werden bis zum 30. April 2020 um Mitternacht aufrechterhalten. Sie koennen je nach Situation weiterentwickelt werden. In Anbetracht dieser neuen Anforderungen wurden das Formular und die E-Mail-Adresse, die den Veranstaltern zur Orientierung dienen sollten, entfernt. Nuetzliche und aktualisierte Informationen ueber die Situation des Coronavirus im Wallis finden Sie unter: www.vs.ch/covid-19. ________________________________________________________________________ https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?articleId=6900389