Medienmitteilung, 16.03.2020 Coronavirus (COVID-19) Der Staatsrat verhaengt ausserordentliche Lage Angesichts der Entwicklung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) hat der Walliser Staatsrat fuer das gesamte Kantonsgebiet bis auf Weiteres die ausserordentliche Lage verhaengt. Zusaetzlich zu den seit Freitag, 13. Maerz geltenden Massnahmen, hat er weitere Massnahmen ergriffen. Alle gastronomischen Einrichtungen werden ab heute Montag, 16. Maerz um 18.30 Uhr fuer die Oeffentlichkeit geschlossen, ebenso wie Geschaefte, Laeden und Maerkte, mit Ausnahme derer, die Lebensmittel oder Gueter fuer den Grundbedarf verkaufen. Oeffentliche oder private Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten. Kultusdienste und alle oeffentlichen und privaten Kurse, sowohl fuer Gruppen als auch fuer Einzelpersonen, sowie Aktivitaeten im Zusammenhang mit persoenlichen Dienstleistungen werden eingestellt. Die Hotels sind ab Dienstagabend geschlossen. Um die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) einzudaemmen, verhaengt der Staatsrat bis auf Weiteres die ausserordentliche Lage fuer das gesamte Kantonsgebiet. Dieser Beschluss ermoeglicht es ihm, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um ernsten Bedrohungen oder anderen aussergewoehnlichen Situationen zu begegnen. Die Regierung haelt es fuer notwendig, rasch zusaetzliche Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Bevoelkerung zu gewaehrleisten und die Ausbreitung des Virus im Kanton so weit wie moeglich zu verzoegern. Sie hatte bereits am Freitag, dem 13. Maerz, eine Reihe strikter Massnahmen erlassen, wie zum Beispiel die Schliessung von Schulen, Kinder- betreuungseinrichtungen und Freizeitstaetten, das Durchfuehrungsverbot zahlreicher Veranstaltungen und Gruppenaktivitaeten, die Einschraenkungen fuer den Besuch von Cafes, Restaurants und Kantinen sowie das Besuchsverbot (sofern es keine begruendeten Ausnahmen gibt) in Gesundheits- und sozialmedizinischen Einrichtungen und Institutionen. Zusaetzlich zu diesen Massnahmen hat der Staatsrat beschlossen, die folgenden Beschraenkungen einzufuehren: * Verbot von oeffentlichen oder privaten Veranstaltungen und Versammlungen, sowohl in Gebaeuden als auch im Freien (ausser Ausnahmen des Staatsrates); * Verbot von sportlichen und kulturellen Aktivitaeten und Veranstaltungen, sowohl von Profi- als auch Amateursportlern, jeder Art und Kategorie, unabhaengig von der Anzahl der anwesenden Personen; * Die Aussetzung der Kultusdienste (Gottesdienste, Andachten usw.) aller Religionen und die Verpflichtung, Beerdigungen im engen Familienkreis abzuhalten; wobei die Kultusraeumlichkeiten unter Einhaltung der erhoehten Hygienestandards und angemessener sozialer Distanz offen bleiben duerfen; * Aussetzung aller oeffentlichen und privaten Kurse, sowohl fuer Gruppen als auch fuer Einzelpersonen (Weiterbildung, berufliche Weiterbildung, Sport, Musik usw.), mit Ausnahme von betriebsinternen Schulungen, die absolut notwendig sind; * Schliessung aller gastronomischen Einrichtungen fuer die Oeffentlichkeit ab Montag, 16. Maerz um 18.30 Uhr, einschliesslich Restaurants, Pubs, Eisdielen, Tea-Rooms, Ferien auf dem Bauernhof, Berghuetten und Huetten, gelegentlich geoeffnete Brauereien, Bars (einschliesslich jenen, die an Baeckereien, Tankstellen, Bahnhoefen, Hotels und Campingplaetzen angeschlossen sind), mit Ausnahme von Liefer- und Zustelldiensten von * Lebensmitteln nach Hause, Take-Away-Angeboten am Schalter oder Tresen, gemeinnuetzigen Sozialkantinen, Kantinen in Krankenhaeusern, Pflege- und Altersheimen sowie nicht oeffentlich zugaenglichen Betriebskantinen, unter Einhaltung der erhoehten Hygienestandards und angemessener sozialer Distanz; * Schliessung von Geschaeften, Laeden und Maerkten fuer die Oeffentlichkeit ab Montag, 16. Maerz um 18.30 Uhr, unter Vorbehalt von Notfaellen mit Ausnahme jener, die Lebensmittel oder Gueter fuer den Grundbedarf, medizinische und gesundheitliche Artikel verkaufen sowie Apotheken, Drogerien, Optiker, Kioske und Tankstellen (ausser dem Bereich Cafe, Bar), unter Einhaltung der erhoehten Hygienestandards und angemessener sozialer Distanz (im Notfall koennen Geschaefte, die geschlossen bleiben muessen, jedoch einzelne Kunden nach Vereinbarung annehmen); * Schliessung von Hotels, der Parahotellerie und allen Unterkunftsformen (inklusive Online-Reservationsseiten wie Airbnb) fuer die Oeffentlichkeit ab Dienstag, 17. Maerz um Mitternacht (mit Ausnahme der vom Staatsrat erteilten ausserordentlichen Genehmigungen zur Unterbringung von Grenzgaengern); * Schliessung von Einrichtungen fuer Taetigkeiten im Zusammenhang mit persoenlichen Dienstleistungen (einschliesslich Friseure, Barbiere, Kosmetiksalons, Nagelstudios, Tattoo-Studios - auch solche, die von zu Hause aus arbeiten) fuer die Oeffentlichkeit, mit Ausnahme der Angehoerigen von Gesundheitsberufen; * Schliessung der Tagesstrukturen in Alters- und Pflegeheimen fuer diejenigen Patienten, die von zu Hause kommen, vorbehaltlich einer Genehmigung der Dienststelle fuer Gesundheitswesen (diese Plaetze sind fuer Personen reserviert, die aus dem Spital entlassen werden); * Verbot von Fahrschulkursen und Aussetzung von Fuehrerscheinpruefungen; * Verbot aller Dienstleistungen kommerzieller Art im Zusammenhang mit Sport- oder Freizeitaktivitaeten; * Aufrechterhaltung der Dienstleistungen der Post, Banken, Finanzplatz und Versicherungen, des Landwirtschaftsektors, der Lebensmittelverarbeitung und der Lebensmittelindustrie, einschliesslich der Lieferketten, die Waren und Dienstleistungen anbieten, unter Einhaltung der erhoehten Hygienestandards und angemessener sozialer Distanz; * Empfehlung an alle anderen Aktivitaeten der Privatwirtschaft, sich an die neue Situation anzupassen, die erhoehten Hygienestandards und eine angemessene soziale Distanz zu respektieren und lokale Unterkuenfte fuer Grenzgaenger zu suchen. Mit Ausnahme der Hotels, fuer die oben ein spezifischer Zeitplan festgelegt wurde, treten die anderen Massnahmen am Montag, 16. Maerz, ab 18.30 Uhr in Kraft. Die Oeffentlichkeit wird auf die strafrechtlichen Folgen der Nichteinhaltung dieser Entscheidung aufmerksam gemacht, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10'000 Franken geahndet werden kann. Die Bevoelkerung wird dringend aufgefordert, ihre Fortbewegungen einzuschraenken. Darueber hinaus wird dringend empfohlen, dass Personen ab 65 Jahren und solche, die einer Risikogruppe angehoeren, zuhause bleiben, keine Kinder betreuen, nicht an oeffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilnehmen und keine oeffentlichen Verkehrsmittel benutzen, ausser fuer medizinische oder berufliche Beduerfnisse oder den Kauf von Guetern fuer die Grundversorgung. Personen in Quarantaene muessen zuhause bleiben. Was die Schulen und Einrichtungen fuer die fruehkindliche Betreuung betrifft, die bis zum 30. April geschlossen bleiben, so duerfen diese Kinder aufnehmen, deren beide Elternteile in einem der folgenden Berufsfelder taetig sind, die fuer die Bewaeltigung der Krise unerlaesslich sind: * das Personal des Gesundheitswesens gemaess folgender Liste: Aerzte, Angestellte von Spitaelern, Alters- und Pflegeheime, SMZ sowie andere Organisationen fuer die haeusliche Pflege und die Haushaltshilfe, selbstaendige Krankenschwestern, Apotheker und Angestellte von Apotheken, Angestellte der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) und der Rettungsdienste; * Mitarbeiter von spezialisierten Instituten und sonderpaedagogischen Einrichtungen; * Mitarbeiter, die in Kollektivunterkuenften im Asylbereich arbeiten; * Sicherheitspersonal (Polizei, Berufsfeuerwehr, Armee, Zivilschutz, Gefaengnisse, Krankenwagenfahrer); * das fuer den Empfangsdienst in der Schule oder im Kindergarten / in Tagesstaeten zustaendige Personal; * Personal, das fuer wesentliche Aufgaben der Regierung zustaendig ist. Haertefaelle bleiben vorbehalten. Hinsichtlich der Arztzeugnisse werden Unternehmen und Institutionen aufgefordert, deren Vorweisen erst ab dem fuenften Arbeitstag der krankheitsbedingten Abwesenheit eines Mitarbeiters zu verlangen. Die Kantonspolizei ist fuer die Durchfuehrung und Durchsetzung von Polizeimassnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet zustaendig. ________________________________________________________________________ https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?articleId=6916182