Medienmitteilung, 26.08.2020 Coronavirus (COVID-19) Maskenpflicht in den Walliser Geschaeften Der Staatsrat hat beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Bevoelkerung vor der Corona-Pandemie zu verstaerken. Ab Montag, 31. August sind im Wallis das Tragen von Masken und die Bereitstellung von hydro-alkoholischen Loesungen fuer die Kunden in allen Innenraeumen von Laeden und Geschaefte obligatorisch. Der Staatsrat hat beschlossen, ab Montag 31. August, das Tragen von Masken und die Bereitstellung von hydro-alkoholischen Loesungen fuer Kunden in allen Innenraeumen von Laeden und Geschaefte einschliesslich Kioske, Tankstellenlaeden, Apotheken und Drogerien, Postaemter und Agenturen, Banken, die Verkaufsstellen von Telekommunikationsbetreibern, Immobilienbueros, geschlossene Bereiche von Bahnhoefen und anderen Infrastruktureinrichtungen des oeffentlichen Verkehrs sowie alle anderen Geschaefte anzuordnen. Das Hotel- und Gaststaettengewerbe sowie die Betriebe, die dem Gesetz ueber die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getraenken (GBB) unterstellt sind, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Falls keine Glasvorrichtung oder eine aehnliche Schutzvorrichtung vorhanden ist, untersteht das Personal der oben genannten Laeden und Geschaefte ebenfalls der Maskenpflicht. Kinder unter zwoelf Jahren und Personen, die aus besonderen Gruenden, insbesondere aus medizinischen Gruenden, keine Gesichtsmaske tragen koennen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Mit dieser Massnahme will der Staatsrat die Ausbreitung des Virus so weit wie moeglich einschraenken. Die Zahl der Faelle hat in den letzten Wochen stetig zugenommen. Die Zahlen sind zurzeit nicht alarmierend, aber es muessen saemtliche Anstrengungen unternommen werden, um diesen Anstieg zu kontrollieren und so die Notwendigkeit schaerferer Massnahmen zu vermeiden. Das Tragen einer Maske ergaenzt die Massnahmen, die bereits zur Bekaempfung der Corona-Pandemie ergriffen wurden. Handhygiene und soziale Distanzierungsregeln muessen weiterhin strikt eingehalten werden. ________________________________________________________________________ https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?articleId=8639441