Medienkonferenzen Coronavirus (COVID-19) - Einschneidende Massnahmen zur Bewaeltigung der ernsten Lage ================================================================================== 21/10/2020 | Staatsrat **Das Wallis ist derzeit der am meisten von der COVID-19-Pandemie betroffene Kanton der Schweiz, auch wenn die Lage auf nationaler Ebene ebenfalls sehr ernst ist. Angesichts der exponentiellen Zunahme von Faellen und Hospitalisierungen sieht sich der Staatsrat gezwungen, einschneidende Massnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Ansteckungen einzudaemmen und zugleich die Wirtschaft so weit wie moeglich zu erhalten. Deshalb hat die Walliser Regierung beschlossen, ab Donnerstag, dem 22. Oktober, neue Einschraenkungen einzufuehren, wie beispielsweise die vollstaendige Schliessung von Nachtbars oder Discotheken, die fruehzeitige Schliessung anderer oeffentlicher Betriebe um 22.00 Uhr, die Schliessung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen und die Beschraenkung von oeffentlichen und privaten Versammlungen und Veranstaltungen auf zehn Teilnehmer.** Die epidemiologische Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ist in der Schweiz, einem derzeit am staerksten betroffenen europaeischen Laender, besorgniserregend. Besonders gravierend ist die Situation im Wallis, wo im Verhaeltnis zu der Bevoelkerung die hoechste Anzahl neuer Faelle registriert wird. Die Zahl der Infektionen hat sich in der vergangenen Woche verdreifacht, und die Positivitaetsrate der Tests bei im Wallis wohnhaften Personen ist auf 28,5% gestiegen (gegenueber 16,4% in der Vorwoche). Die Hospitalisierungen nehmen weiterhin in besonders besorgniserregender Weise zu. Es besteht das Risiko, dass der Zustrom von Patienten nicht mehr vom Spital Wallis aufgenommen werden kann. Der Anteil der ueber 60-Jaehrigen, die von dem Virus betroffen sind, ist ebenfalls alarmierend. Dieser ist doppelt so hoch wie bei dem im Maerz beobachteten Hoechststand. Angesichts dieser Entwicklung hat der Staatsrat keine andere Wahl, als die folgenden einschneidenden und sofortigen Massnahmen zu ergreifen, die am Donnerstag, den 22. Oktober 2020 in Kraft treten. Diese gelten so lange wie erforderlich, jedoch spaetestens bis zum 30. November 2020: * staendige Maskenpflicht an geschlossenen Arbeitsplaetzen (inklusive in Fahrzeugen), insbesondere in den Bueros oeffentlicher Verwaltungen und privater Unternehmen, ausser wenn dies aus gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Gruenden unmoeglich ist (wobei in dem Fall die noetige Distanz eingehalten werden muss); Personen, die alleine arbeiten, sind dieser Pflicht nicht unterstellt; * Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen im oeffentlichen Raum, insbesondere auf Plaetzen, Promenaden, Buergersteigen und Wegen sowie in Parks; * Verbot von Zusammenkuenften und Treffen von mehr als zehn Personen im privaten Kreis; * Verbot von oeffentlichen und privaten Veranstaltungen und Aktivitaeten mit mehr als zehn Personen (vorbehalten Ausnahmen, die vom Staatsrat insbesondere in Faellen von ueberwiegendem oeffentlichen Interesse ausgesprochen werden koennen); * Aussetzung der Besuche in Spitaeler und Alters- und Pflegeheime, unter Vorbehalt von Haertefaellen; * vollstaendige Schliessung von Nachtbars, Nachtclubs, Discotheken, Pianobars, Erotikclubs und anderen aehnlichen oder analogen Einrichtungen; * Schliessung oeffentlicher Betriebe (Cafés, Restaurants, Tea-Rooms, Pubs, Vinotheken und andere aehnliche oder analoge Einrichtungen) taeglich spaetestens um 22.00 Uhr; * Beschraenkung der maximalen Anzahl von Personen, die in diesen oeffentlichen Einrichtungen an einem Tisch sitzen, auf vier Gaeste (mit Ausnahme der im gleichen Haushalt lebenden Personen); * obligatorische Einfuehrung einer digitalen Anwendung zur Rueckverfolgung fuer diese oeffentlichen Einrichtungen; * ausschliesslicher Fernunterricht fuer Schulen auf der Tertiaerstufe; * Schliessung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitness, Wellnesszentren, oeffentliche Schwimmbaeder und Badeanlagen, Kegelbahnen, Konzertsaele und andere aehnliche oder analoge Einrichtungen; ausgenommen sind Wellness-Einrichtungen von Hotels fuer eigene Gaeste); * Verbot von Kontaktsportarten (Fussball, Basketball, Hockey, Kampfsportarten usw.), mit Ausnahme des Profisports unter Ausschluss des Publikums und des individuellen Trainings; * Verstaerkung der Kontrollen durch die Gemeindebehoerden; * Verstaerkung der Kontrollen durch die Dienststelle fuer Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhaeltnisse in Unternehmen, deren Personal durch die Anzahl Ansteckungen besonders betroffen sind (Cluster). Diese neuen Massnahmen ergaenzen jene, die bereits in Kraft sind. Bei seiner Beschlussfassung hat der Staatsrat saemtliche betroffenen Interessen abgewogen. Ziel ist es, die Bevoelkerung und insbesondere die Risikogruppen zu schuetzen und die Ueberlastung des Gesundheitssystems zu begrenzen sowie gleichzeitig die Interessen der von der Pandemie bereits stark in Mitleidenschaft gezogenen Wirtschaft bestmoeglich zu wahren. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt keine drastischeren Massnahmen, wie sie im teilweise Lockdown von diesem Fruehling angewandt wurden, zu ergreifen. Die Walliser Regierung ist sich jedoch bewusst, dass es schwierig sein wird, die Ausbreitung der Epidemie rasch einzudaemmen, da die heute getroffenen Massnahmen erst in zwei Wochen greifen werden. Die Regierung des Kantons Wallis erinnert jedoch daran, dass das Schluesselelement im Kampf gegen die Epidemie im angemessenen Verhalten jedes Einzelnen liegt. ---