Medienmitteilung Coronavirus (COVID-19) - Neue sanitaere Massnahmen und Wirtschaftshilfe ====================================================================== 04/11/2020 | Staatsrat **Um die epidemiologische Kurve der COVID-19-Faelle deutlich zu reduzieren und eine Ueberlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, ergreift der Kanton Wallis neue sanitaere Massnahmen. Ab dem 6. November um 22 Uhr werden Restaurationsbetriebe fuer die Oeffentlichkeit geschlossen. Der Staatsrat hat zudem entschieden, den von den Einschraenkungen besonders betroffenen Wirtschaftssektoren finanzielle Unterstuetzung in der Hoehe von 20 Millionen Franken zu gewaehren. Ein entsprechender Zusatzkredit wird dem Grossen Rat unterbreitet. Dazu kommen die 9 Millionen Franken, die von der Finanzkommission des Grossen Rates zur Unterstuetzung der Reise- und Veranstaltungsbranche vorgeschlagen wurden.** Nach den am 18. und 22. Oktober eingefuehrten Massnahmen scheint sich die Anzahl der COVID-19-Neuinfektionen zu stabilisieren. Ihre Anzahl ist nach wie vor hoch und das Wallis bleibt einer der Kantone mit den meisten neuen Faellen im Verhaeltnis zu seiner Bevoelkerung. Die Zahl der Spitalaufenthalte nimmt weiterhin in besorgniserregender Weise zu. Es besteht das Risiko, dass das Spital Wallis den Zustrom von Patienten nicht mehr bewaeltigen kann. Um eine Ueberlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, ergreift der Kanton Wallis neue sanitaere Massnahmen. Ab dem 6. November um 22 Uhr werden Restaurantbetriebe inklusive Cafés, Restaurants, Pubs, gelegentlich geoeffnete Gasthaeuser, Bars (inklusive Baeckerei-, Tankstellen-, Bahnhof-, Hotel- und Campingbars) fuer die Oeffentlichkeit geschlossen. Ausgenommen sind: * Lebensmittel- und Mahlzeiten-Hauslieferdienstleistungen (nur bis 22 Uhr erlaubt); * Maerkte, bei denen ein Konsum vor Ort verboten ist; * Take-Away mit Ausgabemoeglichkeiten unter Einhaltung der sozialer Distanz (nur bis 22 Uhr erlaubt); * gemeinnuetzige Kantinen sowie Spital- und APH-Kantinen unter Einhaltung erhoehter Hygienestandards (Maskenpflicht auch fuer das Personal; ausschliesslich Sitzgelegenheiten; maximal vier Personen pro Tisch, ausser fuer Personen, die im gleichen Haushalt leben; 1,5 Meter Abstand zwischen Personen, die an unterschiedlichen Tischen sitzen, dies falls keine Schutzmassnahmen vorhanden (Plexiglas); * nicht oeffentlich zugaengliche Betriebskantinen, unter Einhaltung erhoehter Hygienestandards (Maskenpflicht auch fuer das Personal; ausschliesslich Sitzgelegenheiten; maximal vier Personen pro Tisch, ausser fuer Personen, die im gleichen Haushalt leben; 1,5 Meter Abstand zwischen Personen, die an unterschiedlichen Tischen sitzen, dies falls keine Schutzmassnahmen vorhanden (Plexiglas); * Schulkantinen; * Hotelrestaurants, zur Nutzung durch Gaeste, die dort wohnen, unter Einhaltung erhoehter Hygienestandards (Maskenpflicht auch fuer das Personal; ausschliesslich Sitzgelegenheiten; maximal vier Personen pro Tisch, ausser fuer Personen, die im gleichen Haushalt leben; 1,5 Meter Abstand zwischen Personen, die an unterschiedlichen Tischen sitzen, dies falls keine Schutzmassnahmen vorhanden (Plexiglas); Diese Massnahmen gelten bis und mit 30. November 2020 und ergaenzen die bereits geltenden Einschraenkungen. Diese umfassen unter anderem die Schliessung von Nachtbars, Nachtclubs, Discotheken, Pianobars, Erotikclubs und anderen aehnlichen oder analogen Einrichtungen sowie die Schliessung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitnesszentren, Wellnesszentren, oeffentliche Schwimmbaeder und Baeder, Kegelbahnen, Konzerthallen und andere aehnliche oder analoge Orte, mit Ausnahme der Wellness-Einrichtungen der Hotels fuer ihre eigenen Gaeste. Die betroffenen Wirtschaftsakteure, die bereits durch die Massnahmen der ersten Welle geschwaecht wurden, sind von diesen Beschraenkungen erneut stark betroffen. Die Gefahr eines Konkurses fuer viele dieser Akteure ist sehr real, mit potenziell dramatischen Folgen fuer das Wirtschaftssystem. Eine gezielte Unterstuetzung dieser Akteure, insbesondere durch die Gewaehrung von nicht rueckzahlungsbaren Beitraegen ist daher unerlaesslich. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, einen zusaetzlichen Kredit von 20 Millionen Franken zur Unterstuetzung der von den Einschraenkungen besonders betroffenen Wirtschaftssektoren zu gewaehren. Dieser Kredit wird dem Grossen Rat vorgelegt. Auch die Veranstaltungs- und Reisebranche spuert die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in vollem Umfang. Um die Walliser Akteure in diesen beiden Branchen zu unterstuetzen, wird die Finanzkommission des Grossen Rates (FIKO) waehrend der Novembersession des Parlaments, Unterstuetzungsmassnahmen fuer diese beiden Branchen vorschlagen. Bei Annahme des Antrags, wird die Regierung diesen Branchen 9 Millionen Franken zuweisen und so dazu beitragen, die durch COVID-19 verursachten Verluste waehrend zwoelf Monaten ab dem 15. Maerz 2020 zu decken. Dieser Betrag stammt hauptsaechlich aus den Mitteln, die urspruenglich fuer die am 9. April angekuendigten KA-/EO-Leistungen reserviert waren. Was die Eventbranche anbelangt, ergaenzt diese Finanzhilfe im subsidiaeren Rahmen die Massnahmen des Bundes und ist fuer Unternehmen bestimmt, die Leistungen vor Ort erbringen, am Auf- und Abbau von Infrastrukturen beteiligt sind oder andere Leistungen in diesem Bereich bereitstellen. In der Reisebranche gilt dies fuer Walliser Reisebueros, die einem in der Schweiz anerkannten Garantiefonds angehoeren, Carunternehmen und Veranstalter von Pauschalreisen, Veranstalter von Sport- oder Kulturlager und Ferien fuer internationale Gaeste sowie fuer Gruppenunterkuenfte, die pauschal von Gaesten gebucht werden, mit denen in absehbarer Zukunft voraussichtlich nicht zu rechnen ist. Die Gesuche werden einzeln geprueft. Die Hilfe wird in Form eines Beitrags an die beruecksichtigten jaehrlichen Fixkosten sowie an den Personalaufwand geleistet, der nicht durch die KA-/EO-Leistungen gedeckt war. Der gewaehrte Betrag wird auf maximal 300’000 Franken pro Unternehmen begrenzt. ---