Medienkonferenzen Coronavirus (COVID-19) - Verlaengerung und Anpassung von Gesundheitsmassnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht ============================================================== 20/11/2020 | Staatsrat **Trotz des Rueckgangs der neuen Faelle von COVID-19 ist deren Zahl nach wie vor hoch und der Druck auf das Gesundheitssystem gross. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, die meisten der urspruenglich bis zum 30. November geltenden kantonalen Massnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht, zu verlaengern. Diese betreffen vor allem Versammlungen in oeffentlichen und privaten Raeumen, Veranstaltungen, gastronomische Einrichtungen, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Kontaktsportarten. Die Regierung hat auch Anpassungen in den Bereichen religioese Zeremonien, Besuche in Krankenhaeusern und Alters- und Pflegeheimen sowie sportliche Aktivitaeten fuer Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vorgenommen.** Um eine Ueberlastung seines Gesundheitssystems zu vermeiden und die Kurve der COVID-19-Faelle deutlich zu reduzieren, hat der Kanton Wallis am 22. Oktober und am 6. November strenge Massnahmen eingefuehrt, die bis zum 30. November 2020 in Kraft bleiben sollten. Diese betreffen vor allem Versammlungen in oeffentlichen und privaten Raeumen, Veranstaltungen, gastronomische Einrichtungen, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Kontaktsportarten. Obwohl die Einschraenkungen die Zahl der Neuinfektionen verringert haben, bleibt die Gesundheitssituation besorgniserregend. Die Zahl der Patienten im Krankenhaus oder auf der Intensivstation ist nach wie vor hoch, und es werden immer noch zu viele neue Faelle registriert. Um die epidemiologische Situation in den Griff zu bekommen, die Bevoelkerung, insbesondere Risikogruppen, bestmoeglich zu schuetzen und das Gesundheitssystem zu entlasten, hat der Staatsrat beschlossen, diese Massnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht zu verlaengern. Dies bedeutet insbesondere die weitere Schliessung von Gastronomiebetrieben sowie von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Mediatheken, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbaeder und oeffentliche Baeder, Kegelbahnen, Konzerthallen und andere aehnliche Orte). Darueber hinaus bleiben Versammlungen und Treffen von mehr als zehn Personen in privaten und oeffentlichen Raeumen ebenso verboten, wie auch Veranstaltungen und Aktivitaeten mit mehr als zehn Personen in oeffentlichen und privaten Raeumen. Dasselbe gilt fuer Kontaktsportarten, mit Ausnahme der professionellen Ausuebung unter Ausschluss der Oeffentlichkeit sowie Einzeltrainings. Diese Massnahmen ergaenzen die eidgenoessischen Bestimmungen zur Bekaempfung der COVID-19-Epidemie, die unter anderem die Orte festlegen, an denen das Tragen von Masken vorgeschrieben ist, oder das Verbot des Betriebs von Diskotheken. In den Bereichen religioese Zeremonien, sportliche Aktivitaeten fuer Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Besuche in Alters- und Pflegeheimen hat der Staatsrat gewisse Anpassungen beschlossen. Ab dem 1. Dezember 2020 gilt: * Kultusdienste (Gottesdienste, Andachten und Beerdigungen) koennen unter strikter Einhaltung der Regeln zur sozialen Distanz und Hygiene und unter Einhaltung der Schutzplaene mit maximal 50 Personen abgehalten werden. * Sportliche Aktivitaeten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, mit Ausnahme von Wettkaempfen, sind innerhalb der vom Bund festgelegten Limiten erlaubt. * Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie Krankenhaeusern sind unter strengen Auflagen erlaubt. Einschraenkungen koennen je nach der gesundheitlichen Situation der betreffenden Einrichtung festgelegt werden. Besuche in Notsituationen sind immer erlaubt. Im Bewusstsein der Bemuehungen der Bevoelkerung und aller Wirtschaftsakteure verfolgte die Regierung die Entwicklung der Pandemie aufmerksam. Sie wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Folgen der getroffenen Massnahmen zu mildern. Diese werden je nach Entwicklung der Situation neu bewertet werden. ---