Medienmitteilung Coronavirus (COVID-19) - Bergbahnunternehmen erhalten eine Betriebsbewilligung ============================================================================== 16/12/2020 | Staatsrat **48 Walliser Bergbahnunternehmen haben bereits die Bewilligung fuer den Betrieb ihrer Skigebiete erhalten. Zu diesem Zweck haben sie ihren Schutzplan an die zustaendige kantonale Behoerde uebermittelt. Das Departement fuer Volkswirtschaft und Bildung (DVB), das fuer die Ausstellung zustaendig ist, hat sich bei seiner Entscheidung auf die Schutzplaene der Skigebiete wie auch mit Vorbehalt auf die Vormeinung der Gesundheitsbehoerden gestuetzt, die dennoch die Erteilung der Betriebsbewilligung zulaesst.** 51 Walliser Bergbahnunternehmen haben ihre Schutzplaene bei der zustaendigen kantonalen Behoerde eingereicht, um die Bewilligung fuer den Betrieb der Bahnen waehrend der Wintersaison zu erhalten. Die Plaene wurden von der Dienststelle fuer Mobilitaet (DFM) analysiert und technisch validiert, darauf noch allgemein durch das Departement fuer Volkswirtschaft und Bildung (DVB). Diese Analyse ergab, dass die eingereichten Plaene konform sind. Es wurden 48 Bewilligungen erteilt, bei drei Unternehmen wurden Ergaenzungen beantragt. In Uebereinstimmung mit der Bundesverordnung "COVID-19 besondere Lage" hat die Dienststelle fuer Gesundheitswesen (DGW) mehrere Kriterien im Rahmen ihrer Vormeinung zur Erteilung von Betriebsbewilligungen fuer Skigebiete im Kanton definiert. Sie betreffen vor allem die Anzahl der Neuinfektionen, die Reproduktionsrate des Virus, die Kapazitaeten im Gesundheitssektor sowie die Tracing- und Testkapazitaeten. Derzeit gibt die DGW mit Vorbehalt eine Vormeinung ab, die durch die epidemiologische Situation begruendet ist und die aber dennoch die Erteilung der Betriebsbewilligung zulaesst. Darueber hinaus wird bei Erreichen des Grenzwerts von 260 neuen Covid-19-Infektionen (ueber einen Durchschnitt von sieben Tagen) oder wenn die Spitalkapazitaeten nicht mehr gewaehrleistet sind, der Widerruf aller erteilten Betriebsbewilligungen fuer Bergbahnen durch den Staatsrat ausgesprochen. Vier Bergbahnunternehmen haben keinen Schutzplan eingereicht, weil sie nicht beabsichtigen, ueber die Feiertage zu oeffnen. Sie koennen dies jedoch auch zu einem spaeteren Zeitpunkt tun. Der Kanton Wallis ist weiterhin bereit, den Betrieb dieser Anlagen nach Erhalt ihres Schutzplans gemaess den festgelegten Anforderungen rasch zu genehmigen. Wenn diese Plaene nicht eingereicht werden, wird keine Bewilligung erteilt. Zur Erinnerung: Diese Massnahme folgt auf die neuen Bestimmungen der Bundesverordnung "COVID-19 besondere Lage", die Anfang Dezember in Kraft getreten sind. Sie legen fest, dass die Moeglichkeit der Fortsetzung oder Aufnahme der Taetigkeit von Skigebieten von der Einreichung eines Antrags auf eine kantonale Betriebsbewilligung abhaengig ist. ---