Medienmitteilung Coronavirus (COVID-19) - Der Staatsrat ergreift zusaetzliche Massnahmen ====================================================================== 22/12/2020 | Staatsrat **Um der gesundheitlichen Situation gerecht zu werden hat der Staatsrat in Absprache mit den anderen Westschweizer Kantonen beschlossen, neue Massnahmen zu ergreifen und die am 11. und 18. Dezember beschlossenen Lockerungen einzuschraenken. Ab dem 26. Dezember um 22 Uhr muessen die Restaurationsbetriebe wie auch Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Sport- und Wellnessanlagen. ihre Tueren schliessen. Diese in Absprache mit den Westschweizer Kantonen getroffenen Massnahmen werden bis zum 22. Januar 2021 gelten. Auch wenn die Voraussetzungen fuer die Beibehaltung bestimmter Lockerungen im Wallis heute noch gegeben sind, war der Staatsrat der Ansicht, dass er sich keinen Alleingang erlauben kann.** Die Westschweizer Kantone haben beschlossen, sich bei der Umsetzung verschiedener Massnahmen zur Bekaempfung der COVID-19-Pandemie zu koordinieren. Angesichts der Entwicklung der Gesundheitslage und insbesondere des Risikos des Auftretens eines neuen, ansteckenderen Stammes des Coronavirus haben die Westschweizer Kantone beschlossen, ihre Restaurationsbetriebe zu schliessen. Das Wallis, das keine andere Position als alle anderen Schweizer Kantone einnehmen konnte, wird dies ab dem 26. Dezember um 22 Uhr tun. Restaurants, die an Hotels angeschlossen sind, sind von dieser Schliessung nicht betroffen und koennen fuer ihre Gaeste ab dem 27. Dezember bis 23 Uhr geoeffnet bleiben mit Ausnahme der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar, in der sie bis 1 Uhr geoeffnet bleiben duerfen. An diesem Abend muessen Einrichtungen, die Speisen und Getraenke zum Mitnehmen anbieten, um 19 Uhr schliessen. Ausserdem werden im Wallis ab diesem Datum Einrichtungen im Bereich Kultur, Unterhaltung wie Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Lesesaele in Bibliotheken und Archiven, Kasinos und Spielhallen, Konzertsaele, Theater sowie geschlossene Raeume und nicht frei zugaengliche Aussenbereiche von botanischen Gaerten und Zoos geschlossen. Hinzu kommen Sport- und Wellness-Einrichtungen, darunter Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbaeder. Zulaessig bleibt die Nutzung von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur und Sport fuer Aktivitaeten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag. Wie in der Bundesverordnung COVID-19 besondere Lage vorgesehen, bleiben diese Massnahmen bis zum 22. Januar 2021 in Kraft. Darueber hinaus beschloss die Regierung, die Ausnahme fuer Geschaefte und Maerkte im Freien, einschliesslich der entsprechenden Selbstbedienungsangebote, sowie fuer Geschaefte, die Dienstleistungen anbieten (Postaemter, Banken, Reisebueros und Coiffeure), beizubehalten. Letztere koennen zu ihren ueblichen bewilligten Zeiten geoeffnet bleiben und unterliegen nicht den vom Bund festgelegten Beschraenkungen der Oeffnungszeiten, insbesondere abends und an Sonntagen. Diese Ausnahmen sind insbesondere moeglich, solange der Reproduktionswert unter 1 bleibt. Der Staatsrat beobachtet die Entwicklung der Pandemie genau und wird bei Bedarf entsprechende Massnahmen ergreifen. Der Staatsrat hat ebenfalls beschlossen, die erteilten Bewilligungen fuer den Betrieb der Skigebiete beizubehalten. Diese werden widerrufen, wenn der Grenzwert von 260 neuen Covid-19-Infektionen (ueber einen Durchschnitt von sieben Tagen) erreicht wird oder wenn die Spitalkapazitaeten nicht mehr gewaehrleistet sind. Diese Massnahmen ergaenzen die bereits auf kantonaler Ebene geltenden Massnahmen, die ueber die vom Bund beschlossenen hinausgehen: * das Verbot des Verzehrs von Speisen und Getraenken vor Ort auf Maerkten * das Verbot von Parteiversammlungen * die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 3. Zyklus (Orientierungsschule) * das Verbot von Feuerwerkskoerpern vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 * das Verbot von Fastnachtsumzuegen im Jahr 2021 * Genehmigung von Besuchen in APH und Spitaelern unter strengen Auflagen (Einschraenkungen koennen je nach der gesundheitlichen Situation der betreffenden Einrichtung festgelegt werden.) Die Regierung ist sich der Auswirkungen dieser Beschraenkungen bewusst und hat bereits Massnahmen ergriffen, um die direkt betroffenen Wirtschaftsakteure zu unterstuetzen und erwartet nun, dass der Bund einen groesseren Beitrag zur Entschaedigung dieser Branchen leistet. ---