Medienmitteilung Coronavirus (COVID-19) - Verlaengerung der Massnahmen ==================================================== 13/01/2021 | Staatsrat **Der Staatsrat hat die Verlaengerung der im Dezember beschlossenen Bundesmassnahmen zur Bekaempfung der Ausbreitung des Coronavirus bis Ende Februar zur Kenntnis genommen. Restaurants, Kultureinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen bleiben fuer weitere fuenf Wochen geschlossen. Die Zahl der Ansteckungen stagniert auf einem sehr hohen Niveau und die Gefahr eines schnellen Wiederanstiegs ist mit den neuen, viel ansteckenderen Varianten des Virus durchaus gegeben. Deshalb werden gewisse Massnahmen weiter verschaerft, insbesondere die Schliessung von Geschaeften, die keine Waren des taeglichen Bedarfs verkaufen. In wirtschaftlicher Hinsicht hat der Staatsrat die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Krise zur Kenntnis genommen. Der Bund hat mit der Ueberarbeitung der Kriterien fuer die Einstufung als Haertefall insbesondere der Forderung des Kantons Wallis Rechnung getragen. Weitere Massnahmen werden allerdings vom Staat Wallis noch erwartet.** Der Bundesrat hat heute beschlossen, die nationalen Massnahmen zur Bekaempfung von COVID-19 bis Ende Februar zu verlaengern. Der Staatsrat hat diese Erweiterung, die insbesondere die Schliessung von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen betrifft, zur Kenntnis genommen. Die epidemiologische Lage bleibt weiterhin angespannt und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, mehrere Massnahmen auszubauen. Ab Montag, 18 Januar 2021: * Einkaufslaeden sowie Maerkte im Freien sind fuer das Publikum geschlossen (nur die Abholung der bestellten Ware an Ort und Stelle ist erlaubt), unter anderem mit Ausnahme von: + Lebensmittellaeden und sonstige Laeden, soweit sie Lebensmittel oder andere Gueter des kurzfristigen und taeglichen Bedarfs verkaufen; + Apotheken, Drogerien und Laeden fuer medizinische Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hoergeraete); + Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern; + Geschaefte fuer Reparatur und Unterhalt, wie z. B. Waeschereien, Naehereien, Schuhmacher, Schluesseldienste sowie Autogaragen und Fahrradgeschaefte, soweit sie Reparaturen anbieten; + Bau- und Gartenfachlaeden sowie Eisenwarengeschaefte, fuer Bau- und Gartenartikel; + Blumenlaeden; + Tankstellen; * Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen sind auf maximal fuenf Personen beschraenkt; * Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office ueberall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivitaet moeglich und mit verhaeltnismaessigem Aufwand umsetzbar ist; * Besonders gefaehrdete Personen werden am Arbeitsplatz mit spezifischen Massnahmen geschuetzt. Oeffentlich zugaengliche Geschaefte und Einrichtungen, die Dienstleistungen anbieten, wie Poststellen, Banken, Reisebueros und Coiffeure, einschliesslich der entsprechenden Selbstbedienungsangebote, muessen zu den fuer sie zugelassenen Zeiten, spaetestens jedoch um 19.00 Uhr sowie an Sonntagen schliessen. In wirtschaftlicher Hinsicht hat die Walliser Regierung die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise zur Kenntnis genommen. Sie stellt fest, dass ihre Forderungen, die Kriterien fuer die Einstufung als Haertefall zu ueberarbeiten, vom Bund beruecksichtigt wurden. Neu werden Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 fuer mindestens 40 Kalendertage von den Behoerden geschlossen wurden, automatisch als Haertefall eingestuft. Zudem koennen Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behoerdlich angeordneten Massnahmen zur Bekaempfung der Covid-19-Epidemie Umsatzrueckgaenge erleiden, neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden. Somit duerften viele Tourismusunternehmen ebenfalls unter die Haertefallregelung fallen. Weitere Massnahmen werden allerdings vom Staat Wallis noch erwartet. Insbesondere hatte der Kanton die Reaktivierung von COVID-19-Krediten gefordert, zumindest fuer die Einrichtungen, die diese Kredite nicht beantragt hatten, sowie eine einjaehrige Verzoegerung bei der Amortisation der COVID-19-Kredite. Im Bereich der Kurzarbeitsentschaedigung (KAE) hatte der Staat Wallis ausserdem die vollstaendige Abschaffung der Meldefrist, die Rueckerstattung aller vom Arbeitgeber zu zahlenden und an die Sozialversicherungen abgefuehrten Sozialbeitraege fuer die ausgefallenen Stunden, eine 100-prozentige Erwerbsersatzentschaedigung fuer saemtliche Einkuenfte und die Gewaehrung der KAE fuer einen Zeitraum von sechs Monaten statt wie bisher drei Monaten gefordert. Der Staatsrat ist sich der zusaetzlichen Anstrengungen bewusst, die von der Walliser Bevoelkerung verlangt werden. Im aktuellen Zusammenhang sind sie dennoch notwendig, um eine Ueberlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und die Bevoelkerung, insbesondere die Risikogruppen, zu schuetzen. Die Walliser Regierung unterstuetzt die von den Schliessungen betroffenen Bereichen im Rahmen ihrer Moeglichkeiten und wird dies auch weiterhin tun und weist darauf hin, dass eines der Schluesselelemente im Kampf gegen die Epidemie das angemessene Verhalten jedes Einzelnen ist. ---