Medienmitteilung, 26.11.2021 Coronavirus (COVID-19) Maskenpflicht in geschlossenen, oeffentlich zugaenglichen Orten Angesichts des exponentiellen Anstiegs der COVID-19-Faelle fuehrt der Staatsrat eine Maskenpflicht ab 12 Jahren in geschlossenen, oeffentlich zugaenglichen Raeumen, bei oeffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Raeumen stattfinden sowie auf Maerkten ein. Zusaetzlich zum COVID-Zertifikat wird die Maske insbesondere in Kinos, Theatern, Veranstaltungssaelen und Restaurants vorgeschrieben. Ausnahmen sind fuer Schulen, Kinderkrippen, Bars und Diskotheken vorgesehen. Bei privaten Treffen mit mehr als zehn Personen wird das COVID-19-Zertifikat zur Pflicht. Das Tragen einer Maske wird mit Ausnahme von Einzelbueros auch in geschlossenen Raeumen am Arbeitsplatz erforderlich sein. Darueber hinaus empfiehlt die Regierung nachdruecklich die Telearbeit. Diese Massnahmen treten am 29. November in Kraft. Das Wallis sieht sich mit einem exponentiellen Anstieg der Zahl an COVID-19-Faelle konfrontiert. Die Situation wird von den Gesundheitsbehoerden als kritisch eingestuft und zwingt den Staatsrat neue Massnahmen zu ergreifen. Maskenpflicht in geschlossenen, oeffentlich zugaenglichen Orten sowie an Veranstaltungen und Maerkten Der Staatsrat fuehrt die Maskenpflicht ab 12 Jahren bei allen oeffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Raeumen stattfinden, auf Maerkten und in geschlossenen, oeffentlich zugaenglichen Orten bis auf wenige Ausnahmen wieder ein. Insbesondere wird die Maske in Kinos, Theatern, Veranstaltungsraeumen, Restaurants, Tea-Rooms und aehnlichen oder gleichartigen Orten obligatorisch sein, auch wenn dort das COVID-19-Zertifikat erforderlich ist. In oeffentlichen Einrichtungen mit Getraenke- und/oder Essensausgabe muss das Personal eine Maske tragen. Die Gaeste dieser Einrichtungen muessen auf dem Weg zwischen Eingang, Tisch und Ausgang sowie bei allen Bewegungen innerhalb der Einrichtung eine Maske tragen. Auf Maerkten ist das Tragen einer Maske Pflicht, ausser waehrend dem Essen und Trinken. In Wellnesseinrichtungen sowie in Sport- und Fitnessstudios muss, ausserhalb der sportlichen Aktivitaet, waehrend dem Umhergehen eine Maske getragen werden. Die Maske muss auch in geschlossenen Raeumen am Arbeitsplatz sowie in Fahrzeugen bei Arbeitsfahrten getragen werden. Darueber hinaus empfiehlt die Regierung nachdruecklich die Telearbeit. In oeffentlichen und privaten Schulen, Musikschulen, familienergaenzenden Betreuungseinrichtungen sowie in Diskotheken, Bars und Nachtclubs, in denen das Konsumieren im Stehen erlaubt ist, ist die Maske hingegen nicht vorgeschrieben. An diesen Orten bleiben die derzeit bestehenden Schutzplaene in Kraft. In Diskotheken, Bars und Nachtclubs ist die Erhebung von Gaestedaten obligatorisch, um die Rueckverfolgung von Kontakten gewaehrleisten zu koennen. Die derzeit fuer Bergbahnen geltenden Massnahmen gelten weiterhin, das heisst Maskenpflicht in allen geschlossenen Anlagen wie Kabinen oder Bubble-Sesselliften und in Gebaeuden. COVID-Zertifikat bei privaten Treffen ab zehn Personen Private Treffen, die in geschlossenen Raeumen stattfinden, sind auf zehn Personen beschraenkt, es sei denn, alle Teilnehmenden ueber 16 Jahre verfuegen ueber ein COVID-19-Zertifikat. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden nicht zu diesen zehn Personen gezaehlt. Diese Massnahme, die ab dem 29. November angewendet wird, gilt bis zum 17. Dezember. Die anderen Massnahmen treten ebenfalls am Montag, den 29. November 2021 in Kraft und gelten so lange wie noetig, jedoch nicht laenger als bis zum 31. Januar. Der Staatsrat dankt der Bevoelkerung fuer ihre Bemuehungen bei der Umsetzung der Massnahmen, bei denen Kontrollen durchgefuehrt werden. Massnahmen in der kantonalen Verwaltung Um den Aufenthalt einer grossen Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in denselben Raeumlichkeiten zu vermeiden, fuehrt der Kanton Wallis die ausserordentliche Telearbeit wieder ein, sofern die Art der Taetigkeit dies zulaesst. Er fordert die Dienststellen auf, Telefon- und Videokonferenzen zu bevorzugen und die Schutzmassnahmen gegen COVID-19 strikt anzuwenden. Die Regierung ermutigt das Personal der Kantonsverwaltung, sich impfen zu lassen und die Auffrischungsimpfung in Anspruch zu nehmen. ________________________________________________________________________ https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?articleId=14072380