Medienmitteilung, 06.01.2022 Coronavirus (COVID-19) Massnahmen fuer die Wiederaufnahme des Unterrichts am 10. Januar 2022 Der Kanton Wallis hat Massnahmen zur Bekaempfung der Verbreitung des Coronavirus fuer die Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Weihnachtsferien beschlossen. Alle Lehrpersonen muessen immer und ueberall eine Maske tragen. Fuer alle Schuelerinnen und Schueler, Studierenden und Lernenden von der 5H bis zur Sekundarstufe II gilt Maskenpflicht. Die Schuelerinnen und Schueler der 1H bis 4H werden getestet, sobald drei positive Faelle in einer Klasse auftreten. Besondere Bedeutung wird dem regelmaessigen Lueften der Klassenzimmer beigemessen. Diese Massnahmen gelten waehrend vier Wochen, das heisst bis am 4. Februar 2022 abends. Als Reaktion auf die starke Verbreitung der Omikron-Variante hat der Kanton Wallis Massnahmen fuer die Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Weihnachtsferien vom kommenden 10. Januar beschlossen. Auf allen Unterrichtsstufen tragen die Lehrpersonen eine Maske. Dies gilt sowohl fuer den Unterricht als auch in den Gemeinschaftsraeumen. Die Impfung wird weiterhin nachdruecklich empfohlen. Besondere Bedeutung wird dem regelmaessigen Lueften der Klassenzimmer - mehrmals waehrend der Unterrichtslektion - beigemessen. Der Staat Wallis ersucht zudem die Schulen, ueberall CO2-Sensoren zu installieren. Personen mit Symptomen werden instaendig gebeten, zuhause zu bleiben und sich so schnell wie moeglich testen zu lassen. In der Primarschule tragen die Schuelerinnen und Schueler ab der 5H eine Maske. In der 1H bis 4H werden im Falle eines Ausbruchs in einer Klasse Tests durchgefuehrt. Der Schwellwert fuer einen Ausbruch liegt bei drei positiven Faellen pro Klasse und dieser kann je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation angepasst werden. In der Orientierungsschule (OS) und auf der Sekundarstufe II tragen alle Schuelerinnen und Schueler Masken. Somit werden in der OS keine repetitiven Tests mehr durchgefuehrt. Bei einem Ausbruch in einer Klasse werden die Eltern schriftlich informiert und dazu aufgefordert, Selbsttests durchzufuehren. Schulsportlager mit Uebernachtung werden um mindestens vierWochen verschoben. Die Sport- oder Kulturtage koennen unter Einhaltung eines entsprechenden Schutzkonzepts stattfinden. Diese Massnahmen gelten waehrend vier Wochen, das heisst bis am 4. Februar 2022 abends. Sie koennten je nach Entwicklung der sanitaeren Lage neu beurteilt werden. In den Schulen der tertiaeren Stufe beenden die Studierenden das Semester im Praesenzunterricht. Die vor den Ferien eingerichteten Massnahmen gelten weiterhin, auch die Maskenpflicht. ________________________________________________________________________ https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?articleId=14609025