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       Polizist fliegt raus wegen Käse-Klau
        
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       Eigentlich soll er den Unfall absichern, doch stattdessen klaut der
       Polizist Käse aus dem umgekippten Lastwagen. Das hat nun harte
       Konsequenzen.
        
       Ein Polizist hat rund 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgekippten
       LKW gestohlen und deshalb seinen Job verloren. Das
       Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun die Berufung des Mannes
       zurückgewiesen und die Entscheidung der Vorinstanz damit bestätigt
       (Urt. v. 19.06.2024, Az. 3 A 10264/24.OVG).
        
       Der Polizist habe bei der Autobahnpolizei gearbeitet und habe bei
       einem Einsatz eine Unfallstelle absichern sollen, hieß es. Dabei sei
       er mit einem Polizeibus in die Nähe des beschädigten LKW-Containers
       gefahren und habe den dortigen Mitarbeiter einer Bergungsfirma
       aufgefordert, ihm mehrere Käsepakete zu überreichen. Insgesamt habe er
       neun Käse Pakete mit jeweils 20 Kilogramm im Wert von 554 Euro
       gestohlen.
        
       "Einen Teil der Pakete brachte der Beklagte auf die Dienststelle",
       hieß es in der Mitteilung. Es sei davon auszugehen, dass er auch
       einige für sich und seine Freunde und Verwandten behalten habe. In der
       Berufung habe der Beamte angegeben, der Käse sei praktisch nichts mehr
       wert gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. "Er
       selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse."
        
       ## "Ansehen der Polizei geschadet"
        
       Das sah das Gericht anders: Der Mann habe während des Dienstes in
       Uniform und mit seiner Dienstwaffe einen Diebstahl begangen. "Mit
       diesem Verhalten habe der Beklagte dem Ansehen der Polizei des Landes
       in hohem Maße geschadet", teilte es mit. Es komme dabei auch nicht
       darauf an, ob der Käse nur noch einen geringen Wert gehabt habe. Es
       sei eigentlich die Pflicht des Beamten gewesen, einen Diebstahl zu
       verhindern.
        
       Der Polizist war zuvor in einem Strafverfahren wegen Diebstahls mit
       Waffen (§§ 242, 244 Strafgesetzbuch, StGB) in einem minder schweren
       Fall verwarnt worden. Das Gericht behielt sich vor, eine Geldstrafe
       über 90 Tagessätze zu je 25 Euro zu verhängen. Nach dem Ende des
       Strafverfahrens setzte das Land ein Disziplinarverfahren in Gang. Das
       Verwaltungsgericht Trier entschied, dass der Beamte aus dem Dienst
       entfernt wird (Urt. v. 18.01.2024, Az. 3 K 1752/23 TR). Dagegen legte
       dieser Berufung ein - vergeblich.
        
       _dpa/jb/LTO-Redaktion_
        
       Zitiervorschlag
        
       OVG RP bestätigt VG Trier: Polizist fliegt raus wegen Käse-Klau . In:
       Legal Tribune Online, 02.07.2024 ,
       _https://www.lto.de/persistent/a_id/54911/_ (abgerufen am: 03.07.2024
       )
        
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