Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreiches am Ende des 1. Weltkrieges übertrug Prinz Max von Baden am 9. November 1918 dem SPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert das Amt des Reichskanzlers; am 11. Februar 1919 wählte die Weimarer Nationalversammlung Ebert zum (vorläufigen) Reichspräsidenten. Mit Ebert übernahm erstmals in der deutschen Geschichte ein Sozialdemokrat die Regierungsverantwortung.
Wie in dieser Rede aus dem Jahr 1919 appellierte er immer wieder an die Bevölkerung des gesamten Reiches, in gemeinsamer Anstrengung und unter Verzicht auf partikularistische Sonderwege die junge Republik aufzubauen und zu festigen.
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Am 19. Januar 1919 wurde die Nationalversammlung gewählt, im Februar trat sie in Weimar (in Berlin herrschten noch Unruhen) zusammen und wählte Ebert zum (vorläufigen) Reichspräsidenten. SPD, Zentrum und Deutsche Demokratische Partei (DDP, die Nachfolgerin der FVP), die zusammen über zwei Drittel der Sitze verfügten, schlossen sich zu einem Bündnis, der so genannten Weimarer Koalition, zusammen und bildeten unter Scheidemann als Ministerpräsidenten die erste Regierung der Weimarer Republik. Dank ihrer Mehrheit wirkten die drei Parteien entscheidend auf die Ausgestaltung der Weimarer Verfassung ein, die am 11. August 1919 angenommen wurde und am 14. August in Kraft trat.
Die erste Phase der Weimarer Republik war geprägt vom Wiederaufbau, von der Instabilität der Regierungen, von Angriffen auf die Republik und deren Verfassung von rechts und links, von einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise und vor allem um die Auseinandersetzung um den Versailler Vertrag, den die Nationalversammlung am 22. Juni 1919 angenommen hatte. Der Versailler Vertrag bedeutete für das Deutsche Reich umfangreiche Gebietsverluste, die Besetzung von Rheinland und Saargebiet sowie extrem hohe Reparationszahlungen. Die Gebietsverluste riefen vor allem auf der rechten, nationalistischen Seite heftigen Widerstand gegen den Vertrag und die Reichsregierung hervor, die Reparationszahlungen verursachten eine galoppierende Inflation mit fatalen Auswirkungen auf die Wirtschaft ebenso wie auf die politische Stabilität.
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Das Deutsche Reich nach dem Versailler Vertrag Entsprechend den Bestimmungen des Versailler Vertrages musste das Deutsche Reich nach dem 1. Weltkrieg über 70 000 Quadratkilometer mit etwa sechseinhalb Millionen Einwohnern abtreten. Als besonders schmerzlich empfand Deutschland den Verlust von Elsass-Lothringen an Frankreich und die Abtretung fast ganz Westpreußens, der Provinz Posen samt Teilen Pommerns, des so genannten polnischen Korridors, an Polen.
Zwischen 1919 und 1923 fanden in einigen deutschen Ländern von der KPD (mit)getragene Aufstände statt, die ebenso wie die Münchener Räterepublik von Freikorpstruppen bzw. von der neu geschaffenen Reichswehr niedergeschlagen wurden. Die Putschversuche von rechts scheiterten ebenfalls: der Kapp-Putsch 1920 am Widerstand der Gewerkschaften und der Ministerialbürokratie und der Hitler-Putsch 1923 daran, dass die bayerische Regierung Hitler © 1993-2001 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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schließlich doch die Unterstützung versagte. Insgesamt traten in der Auseinandersetzung um den Versailler Vertrag vor allem rechte bis rechtsradikale Kräfte als Gegner der Republik und der Regierung hervor, deren Politik sie als „ Erfüllungspolitik” diffamierten.
Die Außenpolitik war ebenfalls von den Auseinandersetzungen um den Versailler Vertrag bestimmt, zunächst vor allem von der Frage nach Höhe und Modus der Reparationszahlungen. 1921
reduzierten die Ententemächte ihre Forderungen von 269 auf 132 Millionen Goldmark. Als Deutschland dann mit den Leistungen in Verzug geriet, besetzten französisch-belgische Truppen im Januar 1923 das Ruhrgebiet. Die Bevölkerung an der Ruhr trat daraufhin auf Betreiben der Reichsregierung in den passiven Widerstand; angesichts der Eskalation der Situation an der Ruhr und der Verschärfung der wirtschaftlichen Lage beendete die Regierung Gustav Stresemann im September 1923 schließlich den Ruhrkampf, ohne eine Lösung der Reparationen-und Besatzungsfrage erreicht zu haben. Mit Sowjetrussland dagegen kam das Deutsche Reich im Rapallovertrag 1922 zu einem Ausgleich; beide Seiten verzichteten in dem Vertrag auf Kriegsentschädigungen.
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