Die Verfassungen des Deutschen Reiches

Die Verfassungen des Deutschen Kaiserreiches (1871-1918) war gekennzeichnet durch die herausragende Position des Kaisers und des Reichskanzlers, der allein dem Kaiser verantwortlich war, und durch die relative Machtlosigkeit des Reichstags. Die Verfassung der Weimarer Republik (1919-1933) war ein Kompromiss zwischen dem bisherigen präsidialen System und einer parlamentarischen Staatsform: Die starke Stellung des Staatsoberhauptes, des Reichspräsidenten, blieb erhalten, wurde durch die Befugniss zur Ernennung und Entlassung der Reichsregierung und zur Auflösung des Reichstages sowie durch das Notverordnungsrecht noch untermauert; Reichskanzler und Minister waren nun jedoch dem Reichstag verantwortlich, der zudem die nahezu alleinige Gesetzgebungsbefugnis hatte. Die Weimarer Verfassung blieb zwar formal auch während des Dritten Reiches (1933-1945) in Kraft, wurde de facto aber nach der nationalsozialistischen Machtergreifung suspendiert. Die Macht war nun in den Händen des „ Führers und Reichskanzlers” Adolf Hitler konzentriert, das Staatsvolk war so weit wie möglich in der hierarchisch gegliederten, auf Hitler ausgerichteten NSDAP und deren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden organisiert.

14 NOVEMBERREVOLUTION UND WEIMARER REPUBLIK (1918-1933) dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH