Ausbildung statt Illegalitaet _______________________________________________________________________ Auslaender, die illegal nach Deutschland eingereist sind, koennen in der Regel nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, da ihr Heimatland nicht festgestellt werden kann. Sie bekommen dann eine Duldung fuer 6 Monate, die alle 6 Monate verlaengert wird. Diese Personen benoetigen dringend einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, um hier menschenwuerdig leben zu koennen. Die Auslaenderbehoerde (bzw. das dahinter stehende Arbeitsamt) erteilt aber in der Regel keine Arbeitserlaubnis, solange naemlich ein Deutscher den betreffenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beansprucht. So bleibt den geduldeten Personen nur die Schwarzarbeit in Kuechen, Haushalten, Naehereien, KFZ-Werkstaetten oder im privaten Bausektor. Auslaender, die wegen dieser Situation in ihr Heimatland zurueckkehren moechten, koennen sich melden bei Dr. Bernhard Dalkmann dalkmann(at)sdf-eu.org Tel. 030 69204264 _______________________________________________________________________