# taz.de -- Tierschutz in Schleswig-Holstein: Klagen erwünscht
       
       > Tierschutzorganisationen können nun gerichtlich gegen Tierbetriebe
       > vorgehen. Der Bauernverband befürchte eine Klagewelle.
       
 (IMG) Bild: Ein Huhn in Schleswig-Holstein.
       
       KIEL dpa | Tierschutzorganisationen können künftig in Schleswig-Holstein
       mit Verbandsklagen gegen tierschutzrelevante Missstände in Betrieben
       vorgehen. Der Landtag beschloss am Freitag in Kiel ein entsprechendes
       Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und SSW,
       unterstützt von den Piraten und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der
       FDP, Heiner Garg.
       
       Die CDU und die anderen FDP-Abgeordneten stimmten dagegen - sie sehen eine
       Verletzung des Datenschutzes, befürchten eine Klagewelle und
       Vorverurteilungen betroffener Betriebe sowie mehr Bürokratie. Auch der
       Bauernverband wandte sich mit ähnlicher Argumentation gegen das
       Verbandsklagerecht.
       
       Mit dem Klagerecht können Tierschutzvereine bei vermuteten Quälereien -
       etwa bei der Massentierhaltung – die Gerichte anrufen oder auch
       einstweilige Anordnungen erwirken. Anlass können zum Beispiel zu kleine
       oder unhygienische Ställe oder das umstrittene Abschneiden – Kupieren – von
       Schweineschwänzen sein. Bislang konnten Tierschutzorganisationen Verstöße
       nur den Behörden melden, aber nicht selbst klagen.
       
       Vor Beginn der Landtagssitzung demonstrierten in Kuh-Kostümen Mitglieder
       von Tierschutzvereinen wie „pro vieh“ für das Verbandsklagerecht. Auf
       Transparenten stand „Tieren eine Stimme geben“ oder „Da klagen ja die
       Hühner“. Der „pro vieh“-Vorsitzende, der Kieler Zoologe Sievert Lorenzen,
       betonte den im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten
       Tierschutz, dem Rechnung zu tragen sei. Es werde aber nur wenige
       Grundsatzklagen geben. Dies zeigten die Erfahrungen mit dem
       Verbandsklagerecht bei den Naturschutzverbänden.
       
       Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verwies darauf, dass es in
       fünf Ländern bereits ein Tierschutz-Verbandsklagerecht gebe. In
       Nordrhein-Westfalen sei bisher eine einzige Klage eingereicht worden. Zum
       Vorwurf des CDU-Abgeordneten Heiner Rickers, mit dem Gesetz werde den
       eigenen Behörden, die die Aufsicht hätten, misstraut, sagte Habeck: „Die
       Tierschutzvereine können klagen, sie sollen parteiisch sein – aber die
       Gerichte entscheiden!“ Gewandt an den Grünen-Abgeordneten Detlef
       Matthiessen, der den Gesetzesantrag im Auftrag der Koalition vorgestellt
       hatte, sagte er: „Detlef, Du bist heute wirklich der Weihnachtsmann für die
       Tiere.“
       
       12 Dec 2014
       
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