# taz.de -- Flüchtlinge vom Oranienplatz: Gericht bestätigt Einigungspapier
       
       > Die Einigung zwischen dem Berliner Senat und Flüchtlingen interpretierten
       > beide Seiten unterschiedlich. Nun gab erstmals ein Gericht einem
       > Asylbewerber Recht.
       
 (IMG) Bild: Bleiberecht für alle gibt's zwar noch nicht, aber immerhin eine Einzelfallprüfung für die O'Platz-Flüchtlinge.
       
       BERLIN dpa | Ein Flüchtling vom Berliner Oranienplatz hat vor Gericht einen
       Erfolg gegen den Senat erstritten. Der Asylbewerber aus Nigeria kann
       vorerst in Berlin bleiben und muss nicht nach Bayern ziehen, wie es das
       Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) angeordnet hatte.
       
       Das entschied das Verwaltungsgericht bereits am Dienstag und verwies dabei
       ausdrücklich auf das „Einigungspapier Oranienplatz“ des Senats mit den
       Flüchtlingen.
       
       Das Gericht gab einem Eilantrag des Mannes statt. Die Entscheidung gilt,
       bis über die eigentliche Klage gegen den Umzug nach Bayern entschieden
       wird. Das Gericht betonte, dass „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“
       der Zuweisung des Mannes nach Bayern bestünden. Der Flüchtling hat ein
       laufendes Asylverfahren in Italien, will aber in Berlin erneut Asyl
       beantragen.
       
       Das Gericht bezog sich in seiner knapp sechsseitigen Begründung auf das
       Aufenthaltsgesetz, wonach Asylbewerber nicht auf andere Bundesländer
       verteilt werden, wenn familiäre oder „sonstige zwingende Gründe“ bestehen.
       Diese Gründe sehen die Richter in dem Einigungspapier der Flüchtlinge mit
       dem Senat. Auf dieses Papier hätten sich auch die Senatsmitglieder
       gemeinsam verständigt und es entsprechend vorgestellt.
       
       ## Piraten sprechen von Meilenstein
       
       Die Richter betonten, das Einigungspapier lege nahe, dass das LaGeSo „seine
       ihm im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestehenden
       Entscheidungsspielräume ausschöpft“. Es spreche vieles dafür, dass der
       Senat „mit dem Abschluss des 'Einigungspapiers Oranienplatz' von einer
       Verteilung“ des Flüchtlings absieht, ihn also nicht in ein anderes
       Bundesland schickt. Das gilt laut Gericht aber nicht zwingend für
       Flüchtlinge, deren Asylverfahren bereits in anderen Bundesländern laufen.
       
       Der Piraten-Abgeordnete Fabio Reinhardt sprach von einem „Meilenstein“ der
       Rechtsprechung zugunsten der Flüchtlinge. Das müsse Konsequenzen für
       weitere laufenden Verfahren von Flüchtlingen in Berlin haben. Anwälte der
       Flüchtlinge hatten dem Senat mehrfach vorgeworfen, seine Zusagen nicht
       einzuhalten.
       
       Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte hingegen betont, die vereinbarten
       Einzelfallprüfungen der Asylverfahren hätten gezeigt, dass die Verfahren
       der Flüchtlinge in anderen Bundesländern oder Staaten liefen.
       
       6 Nov 2014
       
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