# taz.de -- Ökostrom in Deutschland: Bewerbung um die Sonne
       
       > Wie geht es weiter mit der staatlichen Unterstützung der Energiewende in
       > Deutschland? Nun werden Details zur Förderrevolution bekannt.
       
 (IMG) Bild: Wie geht's weiter? Strommasten und Solarbäume in Hessen.
       
       BERLIN taz | Es ist ein Plan, der bei manchen viele Hoffnungen weckt, bei
       anderen große Sorgen: Wer in Zukunft Strom aus erneuerbaren Energien ins
       Netz einspeist, soll nicht mehr automatisch einen zuvor festgelegten Preis
       dafür erhalten. Stattdessen will die Bundesregierung ab 2017 Wind- oder
       Solarparks ausschreiben. Wer mit der geringsten Förderung auskommt, erhält
       den Zuschlag. Die Art und Weise, wie Deutschland Ökostrom finanziert, wird
       damit grundsätzlich umgestellt.
       
       Die Bundesregierung will damit die Planbarkeit des Ökostrom-Ausbaus erhöhen
       und die Kosten senken. Kritiker fürchten, dass durch das Verfahren
       Bürgerprojekte und Genossenschaften kaum noch zum Zuge kommen und die
       Kosten durch mehr Aufwand und geringere Planungssicherheit sogar noch
       steigen.
       
       Diese Bedenken will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nun offenbar
       ausräumen. In einem Eckpunktepapier, das der taz vorliegt, skizziert sein
       Ministerium erstmals, wie die Ausschreibung bei großen Photovoltaikanlagen
       ablaufen könnte. In diesem Sektor soll das neue Finanzierungsmodell in den
       nächsten Jahren erprobt werden.
       
       Das Eckpunktepapier, das am Donnerstag noch bei einem Workshop mit Politik-
       und Verbandsvertretern diskutiert wurde und dann als Grundlage für eine
       öffentliche Konsultation dienen wird, sieht vor, dass sich die
       Ausschreibung allein auf die installierte Leistung der Anlagen bezieht.
       Insgesamt sollen jährlich Anlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt
       ausgeschrieben werden, bisher waren nur 400 geplant. Durchgeführt wird das
       Verfahren von der Bundesnetzagentur.
       
       ## Äcker bleiben solarfrei
       
       Wie bisher sollen die Anlagen nur entlang von Autobahnen und auf Industrie-
       oder Gewerbeflächen gebaut werden dürfen, nicht aber auf
       landwirtschaftliche Flächen. Regionale Beschränkungen soll es zunächst
       ebenso wenig geben wie Vorgaben zur Rechtsform der Betreiber. Die
       Höchstgröße pro Anlage soll mit 25 Megawatt deutlich größer sein als bei
       der bisherigen EEG-Förderung, die nur für Anlagen bis 10 Megawatt galt. Ein
       Solarpark mit 25 Megawatt Leistung ist in der Regel knapp über ein halben
       Quadratkilometer groß .
       
       Alle potenziellen Betreiber sollen dann zu einem festgelegten Zeitpunkt die
       Größe der geplanten Anlage und den geforderten Strompreis-Aufschlag, die
       sogenannten Marktprämie, verdeckt mitteilen. Die Anlage mit den niedrigsten
       Kosten erhalten den Zuschlag.
       
       Quoten für kleine, bürgerschaftliche Projekte wird es nicht geben. Dennoch
       sollen sich weiterhin möglichst viele Akteure beteiligen, schreibt das
       Ministerium. Deshalb sollen „Bieterrisiken und weitere Zugangshürden
       begrenzt werden“. So sollen die finanziellen Sicherheiten, die beim Abgeben
       eines Gebots und beim Erhalten des Zuschlags geleistet werden müssen,
       niedriger sein, wenn Betreiber bereits über einen Bebauungsplan verfügen.
       
       Eine weitere Sorge von Kritikern des Ausschreibungsmodells, nämlich dass
       geplante Anlagen am Ende möglicherweise gar nicht gebaut werden, will das
       Wirtschaftsministerium mit Strafzahlungen verhindern, die bei Verzögerung
       oder Aufgabe eines Projekts fällig werden. Über die Höhe macht das
       Eckpunktepapier allerdings noch keine Angaben.
       
       11 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Ökostrom
 (DIR) Sigmar Gabriel
 (DIR) Ausschreibung
 (DIR) Strompreis
 (DIR) China
 (DIR) Energiewende
 (DIR) Heizung
 (DIR) Anti-AKW
 (DIR) Heizkosten
 (DIR) Europäischer Gerichtshof
 (DIR) Europäischer Gerichtshof
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Erneuerbare Energien: Hohe Hürden für Bürgerprojekte
       
       Der Zuschlag für Photovoltaik-Anlagen wurde erstmals per Ausschreibung
       vergeben. Genossenschaften kamen dabei nicht zum Zug.
       
 (DIR) Erneuerbare Energien: Das positive EEG-Konto täuscht
       
       Spekulationen über eine sinkende Ökostrom-Umlage im kommenden Jahr sind
       verfrüht. Durch ein Gesetz hat sich der Abrechnungsmodus geändert.
       
 (DIR) Kleinanleger verlieren Millionen: Nächster Solartraum geplatzt
       
       Die Solarstrom AG ist pleite. Die Firma war ein Symbol des Geschäfts mit
       Sonnenenergie. Jetzt wird sie von Chinesen gekauft.
       
 (DIR) Erneuerbare Energien: Photovoltaik frisst Stromspeicher
       
       Pumpspeicherkraftwerke leiden unter der Energiewende, der sie eigentlich
       helfen sollen. Viel Solarstrom dämpft mittägliche Preisspitzen.
       
 (DIR) Erneuerbare Energien: Wo bleibt die Wärmebremse?
       
       Über das EEG hinaus: Weniger Abhängigkeit von Russland, die Klimawende
       schaffen – was getan werden kann auf dem deutschen Energiemarkt.
       
 (DIR) Karriere in der Energiepolitik: Charmantes Schlitzohr mit Kalkül
       
       In drei Jahrzehnten entwickelte Johannes Kempmann sich vom führenden
       Anti-AKW-Aktivisten zum Präsidenten des Verbands der Energiewirtschaft.
       
 (DIR) Auswirkungen der EEG-Reform: „Hunderttausenden droht ein Fiasko“
       
       Wegen der EEG-Reform könnten hohe Stromrechnungen folgen, warnt der Chef
       des Verbraucherschutzes. Betroffen seien vor allem Arme.
       
 (DIR) Kommentar EuGH-Urteil zu Ökostrom: Gut für Deutschland, schlecht für Europa
       
       Deutschland darf Ökostrom weiter fördern wie bisher. Für die EU ist das
       schlecht, eine ambitionierte gemeinsame Energiepolitik bleibt so unmöglich.
       
 (DIR) Grundsatzurteil des EuGH: Die eigene Energie im Sinn
       
       Nationale Förderung von Ökostrom ist rechtens, entschied der Europäische
       Gerichtshof. Ausländische Stromerzeuger dürfen benachteiligt werden.