# taz.de -- Kommentar Unterhaltsrecht: Teilzeit-Vater, Vollzeit-Zahler
       
       > Wenn es mit der Familie schiefgeht, greift das deutsche Unterhaltsrecht.
       > Doch das benachteiligt Väter, die sich aktiv um ihre Kinder kümmern.
       
 (IMG) Bild: Das deutsche Recht vermittelt ein anderes Bild: Der Vater ist familienfern, er schafft vor allem die Kohle ran.
       
       Mami ist die Beste. Mami hält die Familie zusammen. Nächsten Sonntag wird
       Mami wieder am Muttertag gefeiert. Alles schön und gut. Aber was ist mit
       Papi? Während zum Muttertag Maiglöckchen gepflückt und liebevoll Kuchen
       gebacken werden, die die Familie gemeinsam verspeist, sieht der Vatertag so
       aus: Die „Herren“ ziehen mit Bollerwagen voll Bier in den Wald und lassen
       sich fern von Mami und Kindern volllaufen. So weit unsere Kultur zum Thema
       Vater.
       
       So süßlich-klebrig das Mutterbild ist, so asozial ist das Bild, das man
       sich von Vätern macht. Auch das deutsche Recht vermittelt dieses Bild: Der
       Vater ist familienfern, er schafft vor allem die Kohle ran. Die Mami ist
       mehr daheim. Zur Belohnung dafür gibt’s ’ne Mütterrente und das
       Ehegattensplitting.
       
       Dass Väter in der Familie aktiv sein wollen und Mütter vermehrt berufstätig
       sein wollen, spielt erst am Rande eine Rolle: Allein die Elternzeit,
       typischerweise ein neues (und moderneres) Instrument, nimmt Rücksicht auf
       ebensolche Konstellation.
       
       Wenn’s denn aber mal schiefgehen sollte mit der Familienidylle, greift das
       deutsche Unterhaltsrecht. Und das gibt ein bemerkenswert paradoxes Bild ab.
       Einerseits setzt es seit 2008 darauf, dass auch Mütter nach der Trennung
       Geld verdienen, und zwar relativ schnell. Die andere Hälfte aber fehlt:
       Väter, die dann auch mehr Zeit für ihre Kinder brauchen. Sie sind schlicht
       nicht vorgesehen.
       
       Im Gegenteil, je mehr sie sich um die Kinder kümmern, desto stärker werden
       sie bestraft. Denn sie zahlen weiter Unterhalt und verbringen Zeit mit
       ihren Kindern. Die letzten BGH-Urteile, die Vätern dafür, dass sie in sehr
       großem Umfang für ihre Kinder da waren, nur minimale Abschläge gewährten,
       zementieren diese Bestrafung noch. Dass ein Vater weiterhin eine gewichtige
       Rolle im Leben seiner Kinder spielt, auch wenn die Eltern getrennt sind,
       kennt das Unterhaltsrecht nicht. Diese Väter gibt es aber – und es werden
       immer mehr. Denn wer sich die Elternzeit teilt, der hat natürlich eine
       engere Bindung an das Kind aufgebaut.
       
       Immer weniger Väter wollen diese Verbindung einfach kappen, nur weil die
       Beziehung zur Mutter nicht mehr funktioniert. Es wird also höchste Zeit,
       die zweite Hälfte des Unterhaltsrechts ebenfalls zu modernisieren und
       aktive Vaterschaft zu ermöglichen. Die Hälfte des Kuchens für die Väter!
       Und Freibier für alle!
       
       5 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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