# taz.de -- Urteil gegen Uli Hoeneß: Keine Bewährung
       
       > Uli Hoeneß ist in erster Instanz verurteilt – zu dreieinhalb Jahren Haft.
       > Das Gericht folgte in weiten Teilen der Argumentation der
       > Staatsanwaltschaft.
       
 (IMG) Bild: Sah schon vor dem Urteil nicht sehr erfreut aus: Uli Hoeneß.
       
       MÜNCHEN dpa/afp | Uli Hoeneß muss mit einer Haftstrafe von drei Jahren und
       sechs Monaten für seine millionenschwere Steuerhinterziehung büßen. Das
       Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am
       Donnerstag in einem der spektakulärsten Steuerverfahren in Deutschland in
       sieben Fällen schuldig. Hoeneß hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in
       der Schweiz mindestens 27,2 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Hoeneß
       blickte beim Urteilsspruch zu Boden und zeigte nur wenig Regung.
       
       Uli Hoeneß bleibt trotz seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne
       Bewährung zunächst auf freiem Fuß. Das Landgericht München II hielt den
       gegen Hoeneß bestehenden Haftbefehl zwar aufrecht. Dieser bleibt nach den
       Worten von Richter Rupert Heindl aber außer Vollzug gesetzt.
       
       Das Gericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen
       eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von
       fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt
       höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die
       Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision
       gehen. Nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
       
       Als Richter Rupert Heindl um 14.07 Uhr das Urteil verkündete, zuckten
       Hoeneß' Mundwinkel. Seine Ehefrau Susi litt im Zuschauerbereich mit und war
       nach dem Richterspruch völlig erstarrt.
       
       Am vierten und letzten Verhandlungstag hatte es keine weiteren
       Beweisanträge gegeben. Das Verfahren konnte damit gleich mit den Plädoyers
       fortgesetzt werden. Ankläger Achim von Engel sprach von einem besonders
       schweren Fall von Steuerhinterziehung. Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen hatte in
       seinem rund 50-minütigen Schlussplädoyer auch eine Aussetzung des
       Haftbefehls gefordert. Falls das Gericht davon ausgehe, die Selbstanzeige
       sei wirksam, müsse von Straffreiheit ausgegangen werden. „Ich habe dem
       Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt,
       was ich nicht besser hätte formulieren können“, sagte Hoeneß in seinem
       Schlusswort.
       
       ## Erschütterung für den FC Bayern
       
       Der 62-Jährige legte seiner Frau Susi die Hand auf den Arm, als er vor der
       Beratung des Gerichts für rund zweieinhalb Stunden zwischen Hoffen und
       Bangen verließ. Sein Haftbefehl war im Frühjahr vergangenen Jahres gegen
       eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt worden. Die
       Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern
       ausgegangen. Im Laufe des Prozesses war die Summe auf mindestens 27,2
       Millionen Euro emporgeschnellt. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden
       anerkannt.
       
       Das Urteil dürfte auch den FC Bayern erschüttern. Hoeneß ist seit
       Jahrzehnten das Gesicht des Vereins. Als Spieler, Manager, Präsident und
       Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom
       Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fußball-Club. Kann er seine Ämter
       als Präsident und Aufsichtsrat nun behalten?
       
       Der seit 2009 als Präsident amtierende Hoeneß hatte auf der
       Mitgliederversammlung im November 2013 angekündigt, nach dem Prozess die
       „Vertrauensfrage“ zu stellen. „Ich werde mich jedem Votum, das sie treffen,
       unterwerfen“, hatte Hoeneß zu den Mitgliedern gesagt. Er wolle ihnen auf
       einer außerordentlichen Hauptversammlung „das Recht geben, zu entscheiden,
       ob ich noch der richtige Präsident für diesen Verein bin“.
       
       VW-Chef Martin Winterkorn stellte eine schnelle Reaktion des mit weiteren
       deutschen Wirtschaftsführern besetzten Aufsichtsrates in Aussicht. Nach dem
       Urteilsspruch „muss sich der Aufsichtsrat beraten. Vorher nicht“, sagte der
       Volkswagen-Chef am Donnerstag – vor dem Urteilsspruch – bei der
       Bilanzvorlage des Autobauers in Berlin.
       
       Im Kern ging es bei den Plädoyers um die Wirksamkeit der im Januar 2013 von
       Hoeneß gestellten Selbstanzeige. „Eine wirksame Selbstanzeige, die die
       Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor“, meinte der Staatsanwalt.
       
       ## Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
       
       „Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur
       Steuerehrlichkeit“, sagte hingegen Feigen. „Die Stunde Null dieses
       Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß
       zur Steuerehrlichkeit“, betonte der Staranwalt. Schon aus der Selbstanzeige
       hätten sich über eine Schätzung die Steuerschulden errechnen lassen,
       argumentierte Anwalt Feigen. Daraus habe die Finanzverwaltung zwei Wochen
       nach dem Einreichen der im Januar 2013 eingereichten Selbstanzeige in einer
       Probeberechnung sogar eine Steuerschuld von 70 Millionen Euro errechnet. Da
       lägen die jetzt veranschlagten 27 Millionen deutlich darunter, betonte
       Feigen.
       
       Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen
       Selbstanzeige umzugehen sei, erklärte Feigen. Es sei zu prüfen, warum die
       Selbstanzeige fehlgeschlagen sei. Das sei nicht die Schuld von Hoeneß
       gewesen. Die Selbstanzeige sei von Beratern erstellt worden. Es wäre besser
       gewesen, lediglich eine Schätzung vorzunehmen.
       
       An den Staatsanwalt gerichtet sagte Feigen, er halte die von ihm beantragte
       Strafe „in der Oktave für völlig verfehlt“. Auch die Anklagebehörde habe
       festgehalten, „dass ohne die Selbstanzeige die Ermittlungen der Behörden
       ergebnislos verlaufen wären“.
       
       Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht
       vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, räumte
       Ankläger von Engel ein. Der Prozess habe einen „gewaltigen medialen
       Wirbelsturm“ ausgelöst. Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Auch
       Hoeneß' Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte
       Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht
       vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Gewichtige Milderungsgründe, die eine
       Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das alles nicht, erklärte von
       Engel.
       
       13 Mar 2014
       
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