# taz.de -- Energiewende: Atomkonzerne fordern Milliarden
       
       > Wegen des Atomausstiegs fordern deutsche Energiekonzerne Milliarden Euro
       > Schadenersatz. Allein Eon beziffert seinen Schaden auf acht Milliarden
       > Euro.
       
 (IMG) Bild: Dieser Turm soll weg: Atomkraftwerk Isar.
       
       BERLIN/FREIBURG taz | Für den Atomausstieg, den die Bundesregierung vor gut
       einem Jahr beschlossen hat, fordert der Energiekonzern Eon 8 Milliarden
       Euro Schadenersatz vom Staat. Nachdem das Unternehmen bereits im November
       eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausstiegsgesetz eingereicht hatte,
       wurde nun die geforderte Summe präzisiert, bestätigte ein Eon-Sprecher der
       taz.
       
       RWE verlangt nach dpa-Informationen 2 Milliarden Euro. Die ebenfalls vom
       Ausstieg betroffenen Unternehmen EnBW, an dem das grün-rot regierte
       Baden-Württemberg beteiligt ist, und Vattenfall erklärten, sie prüften ihr
       weiteres Vorgehen noch.
       
       Die Bundesregierung reagierte gelassen auf die Ankündigung. Man habe
       „keinerlei Zweifel, dass das Atomgesetz verfassungsgemäß ist“, sagte der
       stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter. Vorbereitungen für
       möglichen Schadenersatz würden derzeit nicht getroffen. Grünen-Atomexpertin
       Sylvia Kotting-Uhl sieht die Schuld für die Klage hingegen bei der
       Regierung: „Es war die Laufzeitverlängerung, mit der Schwarz-Gelb die
       Bevölkerung diesem unnötigen Risiko ausgesetzt hat.“
       
       Beim Bundesverfassungsgericht sind bisher zwei Verfassungsbeschwerden gegen
       den Atomausstieg eingegangen. Eon hat im November letzten Jahres geklagt,
       RWE im Februar 2012. Wann die Klagen entschieden werden und ob es in diesen
       Verfahren eine mündliche Verhandlung gibt, ist noch offen, sagte eine
       Sprecherin des Gerichts.
       
       ## Staatskonzerne können sich nicht auf Grundrecht berufen
       
       Zunächst werden die beiden Verfassungsbeschwerden den anderen
       Verfahrensbeteiligten, zum Beispiel Bundestag und Bundesregierung,
       zugestellt. Wie die [1][Frankfurter Allgemeine Zeitung] meldet, will das
       Gericht hier eine „große Zustellung“ vornehmen und auch andere
       Institutionen sowie Verbände wie Greenpeace einbeziehen, die an dem
       Verfahren interessiert sein könnten.
       
       Die Wahl der „großen Zustellung“ sagt allerdings nichts über die
       Erfolgsaussichten einer Klage aus, sondern ist bei einer
       Verfassungsbeschwerde dieser Bedeutung und Dimension selbstverständlich.
       
       Vattenfall und EnBW können keine Verfassungsbeschwerde einlegen, da sie
       sich in Staatsbesitz befinden und deshalb nicht auf Grundrechte berufen
       können. Vattenfall hat als Alternative zur Verfassungsbeschwerde deshalb im
       Mai ein Schiedsverfahren beim Internationalen Zentrum für
       Investitionsstreitigkeiten in Washington begonnen. Der schwedische Konzern
       verlangt ebenfalls Schadenersatz in Milliardenhöhe und beruft sich auf die
       Energiecharta von 1994. Dort wird ausländischen Investoren eine „faire und
       gerechte Behandlung“ versprochen.
       
       Umweltverbände reagierten empört auf die Forderung der Konzerne. Es sein
       „an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, dass die Konzerne Milliarden dafür
       wollten, „dass die Politik die Atom-Risiken gemindert hat“, sagte
       Ausgestrahlt-Sprecher Jochen Stay.
       
       13 Jun 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/verfassungsklage-gegen-atomausstieg-kernkraftbetreiber-fordern-15-milliarden-euro-vom-staat-11783254.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) M. Kreutzfeldt
       
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