# taz.de -- Pelhams Musikklau-Streit mit Kraftwerk: Gericht erleichtert Sampling
       
       > Ist Sampling Diebstahl? Im Fall Kraftwerk vs. Pelham erleichtert der
       > Bundesgerichtshof die Verwendung fremden Musikmaterials - unter gewissen
       > Bedingungen.
       
 (IMG) Bild: Kraftwerk hat geklagt, weil Moses Pelham ein Schlagzeugmuster sampelte.
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Künstlern das Verwenden von fremden
       Musikelementen deutlich erleichtert. Zwar ist laut BGH auch das Sampling
       "kleinster Tonfetzen" grundsätzlich erlaubnispflichtig, allerdings kann auf
       die Erlaubnis verzichtet werden, wenn die Tonfolgen in ein neues und klar
       unterscheidbares Werk eingebaut werden.
       
       Geklagt hatten die Elektro-Musiker von Kraftwerk. Sie beschwerten sich,
       dass der Produzent Moses Pelham, ohne zu fragen, ein markantes
       Schlagzeugmuster aus ihrem Stück "Metall auf Metall" für eine Rap-Nummer
       von Sabrina Setlur verwendete. Pelham berief sich darauf, dass es doch nur
       ein kleiner "Partikel" gewesen sei.
       
       Eine solche Bagatellgrenze lehnte der BGH gestern ab. "Was nachgeahmt wird,
       verdient auch, geschützt zu werden", sagte der Senatsvorsitzende Joachim
       Bornkamm gestern bei der Urteilsverkündung. Der Schutz gelte auch für
       "kleinste Tonfetzen". Der BGH korrigierte dabei das Oberlandesgericht
       Hamburg, das eine erlaubnisfreie Verwendung von "kleinsten Partikeln"
       vorgesehen hatte.
       
       Neu und überraschend ist allerdings, dass der BGH auch eine relativ
       großzügige Ausnahme von der Erlaubnispflicht vorsieht. So darf ohne
       Erlaubnis gesamplet werden, wenn aus dem Ausgangsmaterial ein völlig neues
       Werk entsteht. Das allerdings dürfte in der Musikindustrie die Regel sein.
       
       Oft ist für den Hörer nicht einmal mehr erkennbar, dass ein bestimmtes
       Rhythmusmuster oder ein Gitarrenklang eigentlich aus einem anderen Stück
       stammt.
       
       Gänzlich grenzenlos wird die neue Samplefreiheit nun aber auch nicht
       gewährt. So dürfen Melodien nicht gesamplet werden, sondern wohl nur
       Rhythmen, Geräusche und Klänge. Außerdem ist das freie Samplen
       ausgeschlossen, wenn der Sound auch einfach neu eingespielt werden könnte.
       "Wir setzen also einen gewissen Notstand voraus", erläuterte Richter
       Bornkamm. Wer nur Kosten für Studiomusiker einsparen will, kann sich also
       nicht auf das Urteil berufen. Die Entscheidung hat aber zur Folge, dass
       ausgerechnet besonders aufwendige und außergewöhnliche Sounds erlaubnisfrei
       gesamplet werden dürfen.
       
       Über den Streit "Kraftwerk gegen Pelham" muss jetzt wieder das
       Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Vermutlich wird Pelham unterliegen,
       da er das Schlagzeug-Sample auch hätte neu einspielen können. Pelham muss
       deshalb am Ende wohl eine größere Summe an Kraftwerk bezahlen und froh
       sein, wenn er die alte Setlur-Platte überhaupt weiter verkaufen darf.
       
       Befasst hat sich der BGH gestern nur mit dem Abwehranspruch der
       Plattenfirma, bei der die ursprüngliche Aufnahme erschienen ist. Zwar haben
       auch die Komponisten und Interpreten eigene Abwehransprüche gegen
       ungefragtes Sampling, doch spielte dies keine Rolle, weil deren Ansprüche
       schwieriger durchgesetzt werden können.
       
       21 Nov 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kraftwerk
       
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