# taz.de -- Zentralafrikanische Republik: Verfassung gegen das Chaos
       
       > Das Parlament hat einen Verfassungsentwurf gebilligt. Das ebnet den Weg
       > zu Wahlen - theoretisch. Dieses Jahr werden wohl keine mehr stattfinden.
       
 (IMG) Bild: Ein Wachsoldat am Parlamentsgebäude in Bangui.
       
       BERLIN taz | Die Zentralafrikanische Republik hat einen wichtigen Schritt
       zum Füllen des derzeitigen politischen Vakuums unternommen. Das
       Übergangsparlament in der Hauptstadt Bangui billigte am Sonntag den Entwurf
       einer neuen Verfassung, die dem Volk am 4. Oktober zur Abstimmung vorgelegt
       werden soll. Dann sollen am 18. Oktober Parlaments- und Präsidentenwahlen
       stattfinden, mit einer möglichen Stichwahl um die Präsidentschaft am 22.
       November. Anfang 2016 könnte eine gewählte Regierung ihr Amt aufnehmen.
       
       Die Zentralafrikanische Republik befindet sich im Chaos, seit der letzte
       gewählte Präsident Francois Bozizé im März 2013 von der Rebellenkoalition
       Séléka (Allianz) gestürzt wurde. Die Séléka konnte keine stabile Regierung
       etablieren, und nach massiven Angriffen durch Bozizé-treue Milizen sorgte
       eine französische Militärintervention im Januar 2014 für ihren Rücktritt.
       Seither regiert die Bürgermeisterin von Bangui, Catherine Samba-Panza, als
       Übergangspräsidentin.
       
       Aber der Norden und Osten des Landes wird weiter von der mehrheitlich
       muslimischen Séléka beherrscht, wenn überhaupt; im Süden und Westen haben
       Bozizé-treue „Anti-Balaka“-Milizen 2014 Tausende Muslime getötet und geben
       weiter den Ton an. Die UN-Blauhelmmission MINUSCA, die seit einem Jahr im
       Land steht, steckt nach wiederholten Vorwürfen sexueller Übergriffe in
       einer Krise und hat erst letzte Woche einen neuen Chef bekommen.
       
       Wahlen noch in diesem Jahr gelten als ambitioniert, als das 2014 erstmals
       beschlossen wurde. Es gibt keine funktionierende nationale Armee, die
       bewaffneten Gruppen sind nicht demobilisiert, und es ist noch nicht einmal
       die Wählerregistrierung beendet. Heute schon ist klar, dass kein denkbares
       Wahlergebnis von allen anerkannt werden wird.
       
       Unklar ist auch, wer überhaupt kandidieren darf. Nachdem die Führer der
       Konfliktparteien, einschließlich Expräsident Bozizé, unter UN-Sanktionen
       stehen und nicht kandieren dürfen, schloss das Verfassungsgericht in Bangui
       am Montag auch alle Mandatsträger der amtierenden Übergangsregierung und
       ihrer Vorgänger aus.
       
       Damit bleibt kaum jemand mit einer realen Machtbasis übrig. Jetzt rüsten
       sich Exilanten und die Söhne gesperrter Politikerr.
       
       Der neue Verfassungsentwurf, im Lichte politischer Krisen in Ländern wie
       Burundi erstellt, begrenzt die Zahl möglicher Amtszeiten auf zwei und fügt
       hinzu, dies dürfe nicht verändert werden. Das Begehren, so eine Klausel
       nicht zu respektieren, war einer der Gründe für den Sturz Bozizés 2013
       gewesen.
       
       31 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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