# taz.de -- Justiz in Polen: Polanski wird nicht ausgeliefert
       
       > Ein Gericht in Krakau befindet, dass der Regisseur seine Strafe wegen
       > eines Sexualdeliktes bereits verbüßt habe. Auch seine Entschuldigung
       > zählt.
       
 (IMG) Bild: Wird nicht an die USA ausgeliefert: Roman Polanski.
       
       WARSCHAU taz | Roman Polanski, der berühmte polnisch-jüdische
       Filmregisseur, kann aufatmen: am Freitag entschied das Krakauer
       Bezirksgericht, dass der 83jährige nicht an die USA ausgeliefert werden
       darf. Das Auslieferungsbegehren der USA sei nach polnischen Recht
       unzulässig, da Polanski die ihm vor rund 40 Jahren auferlegte Strafe für
       ein Sexualdelikt bereits verbüßt habe.
       
       Anders als in Polen gebe es in den USA die Möglichkeit, Vorwürfe und
       spätere Urteile zu verhandeln. Die Vereinbarung ist dann von beiden Seiten
       einzuhalten. Während Polanski, wie vereinbart, sich im Gefängnis
       eingefunden und von Psychiatern habe untersuchen lassen, meinten
       Staatsanwalt und Richter plötzlich, dass die Vereinbarung doch nicht gültig
       sei und Polanski eine wesentliche höhere Strafe erhalten sollte.
       
       Nach Ansicht des Krakauer Richters Dariusz Mazur, der sich sehr genau mit
       den Hintergründen des amerikanischen Verfahrens auseinandersetzte, spielten
       die persönlichen Ambitionen von Staatsanwalt und Richter eine entscheidende
       Rolle bei dem Prozess in den USA. Sie wollten durch die „Causa Polanski“
       berühmt werden, gaben Interviews als hartnäckige Promi-Verfolger, die
       angeblich in einer gerechten Sache Polanski verfolgten. In der Folge wurden
       Polanski ständig neue Vorschläge „zur Güte“ gemacht, die nach außen hin
       eine hohe Strafe suggerieren und Staatsanwalt und Richter den Ruf
       einbringen sollten, gegenüber Prominenten keine Milde walten zu lassen.
       
       Doch keine dieser neuen „Vereinbarungen“ garantierte Polanski, dass die
       andere Seite diesmal ihr Wort halten würde. Seine Flucht nach Europa war
       nur folgerichtig, so der Richter, insbesondere wenn man berücksichtige,
       dass es auch ähnlichen Strafvorschläge von Seiten der Strafbehörden gab:
       drei Monate Gefängnis und danach eine „freiwillige Selbstdeportation aus
       den USA“.
       
       ## Neue Haft und Hausarrest
       
       Das Auslieferungsbegehren der USA habe 2005 in der Schweiz zu einer
       erneuten Haft und anschließendem Hausarrest von rund einem Jahr geführt,
       die die ursprünglich bemessene Strafe von drei Monaten auf das Vierfache
       der verbüßten Strafe steigerte. Er als Richter mit langer Berufserfahrung
       könne nicht verstehen, worum es den Strafverfolgungsbehörden in den USA
       jetzt noch gehe. Die Strafe sei mehr als verbüßt – auch ohne ein
       endgültiges Urteil in den USA. Zudem habe Polanski sich mehrfach bei seinem
       Opfer entschuldigt, die damals 13-jährige auch materiell entschädigt, sich
       seit nunmehr 40 Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen.
       
       Die Staatsanwaltschaft in Krakau kann innerhalb der nächsten sieben Tage
       Berufung bei der nächsthöheren Instanz einlegen. Der Oskar-Preisträger lebt
       bereits seit gut einem Jahr wieder in seiner Geburtsstadt Krakau, wo er
       einen weiteren Film drehen will. Die Dreharbeiten sollen nach dem für
       Polanski positiven Urteil beginnen.
       
       30 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gabriele Lesser
       
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