# taz.de -- Energieexpertin über Uckermark-Trasse: „Erneuerbare als Sündenbock“
       
       > Der Bau einer Stromtrasse durch die Uckermark ist vom
       > Bundesverwaltungsgericht verboten worden. Was heißt das für die
       > Energiewende, Claudia Kemfert?
       
 (IMG) Bild: So etwas will der Bundesgerichtshof in der Uckermark nicht sehen
       
       BERLIN taz | Das Bundesverwaltungsgericht hat den
       Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer Höchstspannungsleitung in der
       Uckermark für rechtswidrig erklärt: Es gebe Nachbesserungsbedarf beim
       Vogelschutz. 2017 sollte die 380-Kilovolt-Leitung in Betrieb gehen, aber
       der Termin ist jetzt nicht mehr zu halten. Was heißt das für die
       Energiewende?
       
       Kann der Ausbau der Erneuerbaren in Brandenburg jetzt nur noch gebremst
       weitergehen? 
       
       Claudia Kemfert: Nein. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird nicht durch
       einen zeitlich verschobenen Stromleitungsausbau gefährdet, sondern durch
       den noch immer sehr hohen Anteil von Kohlestrom im Netz.
       
       Aber wozu plant man dann die neue Leitung? 
       
       Es soll eine neue Hochspannungsleitung zur Erhöhung der Kapazitäten als
       Ersatz einer 50 Jahre alten Leitung erbaut werden. Es macht durchaus Sinn,
       sich dabei an der alten Trassenführung zu orientieren.
       
       Der Netzbetreiber 50Hertz beharrt aber darauf, das Gericht habe „die
       Notwendigkeit der Uckermarkleitung für die Energiewende klar bestätigt“. 
       
       Fakt ist: Bei hohen Anteilen von Windstrom werden die Kohlekraftwerke nicht
       heruntergeregelt, sondern laufen weiter, der Strom wird ins Ausland
       verkauft. Das erkennt man an den immer weiter steigenden
       Stromexportüberschüssen aus Deutschland. Genau dies verursacht
       Netzengpässe. Erneuerbare Energien werden als Sündenbock benutzt, um
       oftmals überdimensionierten Leitungsausbau zu rechtfertigen. Dabei müsste
       der Anteil von Kohlestrom sinken. Naturschutzmaßnahmen sind wichtig und
       müssen berücksichtigt werden.
       
       Nun muss 50Hertz umplanen. Haben das Unternehmen und auch die
       Genehmigungsbehörden schlampig gearbeitet, da sie nun vom Gericht
       zurückgepfiffen werden? 
       
       Dies muss geprüft werden. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um keine
       außergewöhnliche Entscheidung, sondern ist durchaus üblich in derartigen
       Planungsverfahren. Naturschutzmaßnahmen sind wichtig und müssen
       berücksichtigt werden. Sicherlich wird man eine vernünftige Lösung finden.
       Die Energiewende wird jedenfalls nicht durch die Verzögerung dieses
       Leitungsabschnitts behindert, sondern vor allem durch den nicht
       existierenden Kohleausstieg.
       
       22 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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