# taz.de -- Deutsches Strafprozessrecht: Polizei darf Verschlüsselung knacken
       
       > Die deutsche Polizei hat das Recht, die Sperre von Smartphones zu
       > umgehen. Hersteller müssen bei der Entschlüsselung aber nicht helfen.
       
 (IMG) Bild: Das Fernmeldegeheimnis gilt nur für den Transport, nicht aber die Lagerung von Kommunikation
       
       FREIBURG taz | Der „Krypto-Krieg“ in den USA ist beendet. Das FBI [1][hat
       das verschlüsselte Smartphone eines Terroristen geknackt] – auch ohne die
       von Hersteller Apple verweigerte Hilfe. Wie aber wäre die Lage in
       Deutschland?
       
       Die deutsche Polizei darf Smartphones und Computer mit richterlichem
       Beschluss beschlagnahmen, wenn sie als Beweismittel für Ermittlungen
       infrage kommen. Die Ermittler dürfen auch die gespeicherten SMS und E-Mails
       auswerten. Computer und Smartphones gelten zwar für viele als
       „ausgelagertes Gedächtnis“, rechtlich sind sie aber nicht besser geschützt
       als eine Kiste Briefe.
       
       Das Fernmeldegeheimnis gilt nur auf dem Transportweg, nicht für angekommene
       SMS und E-Mails, die auf dem eigenen Gerät gespeichert sind. Das 2008 vom
       Bundesverfassungsgericht erfundene Festplatten-Grundrecht schützt nur vor
       heimlicher Ausspähung der Festplatte (Online-Durchsuchung), nicht vor einer
       offenen Beschlagnahme von Geräten. Beschränkt ist nur der staatliche
       Zugriff auf Daten, die den „Kernbereich privater Lebensgestaltung“
       betreffen, also etwa romantische Mails und pornografische Photos.
       
       Wenn das Gerät durch eine PIN gesichert ist, kann die Polizei nur vom
       Mobilfunk- oder Internet-Provider die Herausgabe der PIN verlangen
       (Bestandsdatenauskunft). Bei rein gerätebezogenen PINs und
       Verschlüsselungen hilft dies aber nicht weiter, denn hier kennt das
       Passwort in der Regel nur der Inhaber des Geräts. Dieser ist aber
       gesetzlich nicht verpflichtet, PIN oder Passwort zu nennen.
       
       ## Keine Hilfe-Pflicht für Hersteller oder Provider
       
       Die Polizei könnte nun alle denkbaren PINs ausprobieren (brute force
       attack). Mitunter sind Geräte aber so programmiert, dass sich der Speicher
       nach der zehnten Eingabe einer falschen PIN selbst löscht.
       
       Anders als in den USA besteht in Deutschland keine Rechtsgrundlage, um
       Provider zur Mitarbeit an der Entschlüsselung von Geräten zu zwingen. Wenn
       der Hersteller versichert, dass er keine Hintertüren eingebaut hat, gibt es
       auch keinen Anlass, seine Geschäftsräume zu durchsuchen, um entsprechende
       Unterlagen sicherzustellen.
       
       Es ist der Polizei aber nicht verboten, eine Verschlüsselung mit eigenen
       oder fremden Mitteln zu überwinden, so wie sie auch eine verschlossene
       Wohnungstür mit einem eigenen Dietrich oder einem professionellen
       Schlüsseldienst öffnen darf (wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hat). So
       dürfen auch Hacker und Spezialfirmen der Polizei bei der Entschlüsselung
       von Smartphones helfen, wenn sie Schwachstellen in deren Hard- oder
       Software kennen. So war es nun wohl auch in den USA. Medienberichten
       zufolge hat dem FBI die israelische Firma Cellebrite geholfen.
       
       Wie die deutsche Polizei beschlagnahmte Smartphones knackt, wollte das
       Bundeskriminalamt „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht mitteilen.
       
       30 Mar 2016
       
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