# taz.de -- Rad-Gesetzentwurf fertig: Staatsdiener auf Diensträder!
       
       > Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hat geliefert, der Entwurf eines
       > Radverkehrsgesetzes liegt dem Senat vor. Ein paar neue Forderungen sind
       > dazugekommen.
       
 (IMG) Bild: Jetzt aber flott: In anderthalb Jahren soll schon abgestimmt werden!
       
       Der Entwurf für ein „Berliner Radverkehrsgesetz (RadG)“ ist fertig. Fünf
       Artikel und 21 Paragrafen hat der Text, den die Initiative Volksentscheid
       Fahrrad am Montagmorgen im Roten Rathaus abgab. Jetzt muss der Senat eine
       Kostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen liefern. Dann erst kann die
       Unterschriftensammlung starten, die den Prozess der Volksgesetzgebung ins
       Rollen bringt: 20.000 BerlinerInnen müssen sich für den Antrag auf ein
       Volksbegehren aussprechen. Die Initiative rechnet damit, diese Zahl in
       kürzester Zeit zusammenzubekommen.
       
       „Das war ein hartes Stück Arbeit, aber wir sind im Zeitplan geblieben“,
       sagte Philipp Bastian von „Volksentscheid Fahrrad“ bei der Präsentation des
       Gesetzentwurfs in den Räumen der Petitionsplattform change.org. Der Ort war
       mit Bedacht gewählt, denn die Initiative will erstens eine Petition
       starten, um Berlins Radverkehr zur „Chefsache“ zu erheben, und zweitens
       macht die Adresse etwas her: change.org sitzt im Haus der
       Bundespressekonferenz.
       
       Die Forderungen des „Volksentscheids Fahrrad“ – sehr viel neue
       Infrastruktur, mehr Sicherheit, Stellen für Verkehrsplanung auf allen
       Ebenen – werden schon länger diskutiert. Jetzt erklärten Philipp Bastian
       und Mitinitiator Heinrich Strößenreuther, welche Veränderungen sich bei der
       Umwandlung eines Wunschzettels in einen juristisch wasserdichten Text
       ergeben haben.
       
       Was auf den ersten Blick auffällt, sind die vielen Soll-Formulierungen. „In
       den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen in Summe 50
       km Fahrradstraßen eingerichtet werden“, heißt es jetzt etwa, „Die
       Mindestbreite eines Radschnellwegs soll 2 m pro Richtung betragen“ oder
       „Bei allen Polizeidirektionen und Ordnungsbehörden sollen Fahrradstaffeln
       eingerichtet werden.“
       
       Was für Laien nach einer Verwässerung klingt, tut dem Impetus des Gesetzes
       laut Strößenreuther keinen Abbruch: „Eine Soll-Formulierung bedeutet immer
       noch, dass die Behörden zum Handeln verpflichtet sind – mit Ausnahmen, die
       aber klar zu begründen sind.“ Ermessensspielräume müssten sinnvollerweise
       eingeräumt werden, zumal auch Bundesnormen Einfluss auf die Umsetzung des
       Radverkehrsgesetzes hätten.
       
       Eine andere Neuerung enthält kein „soll“: Der Senat muss innerhalb von
       einem Jahr einen „Umsetzungs- und Budgetplan“ für die
       Infrastrukturmaßnahmen erarbeiten, vom Abgeordnetenhaus bestätigen lassen
       und diesem im Jahresrhythmus über die Abarbeitung der Ziele berichten.
       Diese Berichte sind im Sinne der Transparenz „unverzüglich“ ins Netz zu
       stellen.
       
       ## Bevor das Blut fließt
       
       Weitere Änderungen sind etwa die Anschaffung (zusätzlicher) Dienstfahrräder
       für alle dienstwagenberechtigten Politiker, die Einrichtung von
       Radverkehrs-Stabsstellen bei Senat und Bezirken. Oder auch, ganz praktisch,
       die sichere Umgestaltung von Kreuzungen, die zwar nicht aus der
       Unfallstatistik hervorstechen, aber von Radfahrenden als gefährlich
       wahrgenommen werden. Dazu soll es Erhebungen geben. „Wir wollen eingreifen,
       bevor Blut geflossen ist“, sagt Strößenreuther.
       
       Ein neuer Aspekt, der nicht im Gesetz steht, ist die überholte
       Kostenschätzung der Initiative. Die fällt jetzt viel stattlicher und
       vermutlich realistischer aus: 320 Millionen statt 150 Millionen Euro soll
       die Umsetzung des „RadG“ über einen Zeitraum von sieben Jahren kosten. Für
       Strößenreuther immer noch preiswert: „Das wären pro Kopf und Jahr 12,60
       Euro, deutlich weniger als in Kopenhagen oder Oslo, aber auch als die
       Ausgaben des Senats für den Kfz-Verkehr.“ Die beziffert die Initiative mit
       je 83,50 Euro.
       
       11 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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