# taz.de -- Berliner Lehrerin vor Gericht: Kopftuch bleibt tabu
       
       > Das Berliner Arbeitsgericht weist die Klage einer Lehrerin gegen das
       > Kopftuchverbot ab. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.
       
 (IMG) Bild: Schmuck mit religiösen Symbolen ist erlaubt, Kopftuch nicht
       
       BERLIN taz | Das Berliner Neutralitätsgesetz, das LehrerInnen und anderen
       Landesbediensteten das Tragen religiös konnotierter Kleidung untersagt, ist
       nicht verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag das Berliner
       Arbeitsgericht und wies damit die Klage einer muslimischen Lehrerin auf
       Entschädigung wegen Diskriminierung ab.
       
       Das Gesetz sei gut begründet, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas
       Dittert. Er hob zudem hervor, „dass das Verbot nicht für berufsbildende
       Schulen gilt“.
       
       Beim Gütetermin vorab hatte der Prozessbegleiter der Berliner
       Bildungsverwaltung der Klägerin einen Arbeitsvertrag angeboten. Die
       Anwältin der Klägerin, Maryam Haschemi Yekani, lehnte dies im Namen ihrer
       abwesenden Mandantin aber ab, da diese als Grundschullehrerin arbeiten
       wolle.
       
       Anlass für die Klage war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
       Januar 2015. Damals hatte das oberste deutsche Gericht der Klage zweier
       Lehrerinnen gegen das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen recht gegeben.
       Ein pauschales Verbot sei nicht mit der Bekenntnisfreiheit vereinbar, so
       die Richter. Es müsse eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder der
       staatlichen Neutralität vorliegen. Zudem müssten alle Religionen
       gleichermaßen vom Gesetz betroffen sein, so die Richter. Das Urteil habe
       ihr Hoffnung gegeben, doch noch in ihrem Wunschberuf als Grundschullehrerin
       arbeiten zu können, ließ die Klägerin schriftlich über ihre Anwältin
       erklären.
       
       Das Gericht folgte dagegen weitgehend der Gesetzesbegründung der
       Landesregierung aus dem Jahr 2005: Gerade in einer Großstadt mit vielen
       Konfessionen sei eine strikte Auslegung der staatlichen Neutralität eine
       Grundbedingung für das friedliche Zusammenleben. Richter Dittert nannte
       dies eine „realitätsnahe“ Einstellung, es gebe ja Medienberichte über
       entsprechende Konflikte in der Schülerschaft. Zudem sei das NRW-Urteil
       nicht ganz auf Berlin übertragbar, da es in der Hauptstadt „keine
       gleichheitswidrige Privilegierung sogenannter abendländischer Werte“ gebe.
       
       Dagegen warf Anwältin Haschemi Yekani ein, dass in Berlin laut
       Gesetzesbegründung Schmuck mit religiösen Symbolen erlaubt sei. Wenn nun
       muslimische Schüler einer Lehrerin mit Kreuz um den Hals gegenüberstünden,
       „ist da die Neutralität gewährleistet?“, fragte sie.
       
       Nach der Urteilsbegründung ermunterte Richter Dittert die Klagevertreterin
       den weiteren Instanzenweg zu gehen: „Sie wissen, was Sie zu tun haben.“ Ob
       die Klägerin in Berufung geht, steht allerdings noch nicht fest.
       
       14 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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