# taz.de -- AfD-Höcke gegen taz: Kein Hitlergruß
       
       Dass Björn Höcke am 18. Mai 2016 keinen Hitlergruß gezeigt hat, darüber
       waren sich die Parteien vor dem Landgericht Erfurt am 15. Juni 2016 einig:
       Die taz hatte einen Artikel über einen Auftritt Höckes vor dem Erfurter
       Dom, bei dem das AfD-Mitglied 25 Minuten lang gegen einen in Erfurt
       geplanten Moscheeneubau gehetzt hatte, mit einem Standbild aus der von der
       AfD selbst verbreiteten Filmaufzeichnung illustriert. Der Bildausschnitt
       zeigt Höcke mit erhobenem rechten Arm und ausgestreckter Hand.
       Überschrieben war der Artikel mit „Hitlergruß im Abendland“.
       
       Gegenstand des Artikels war die von der taz ausgemachte Wirkung der
       Höcke-Rede. Noch am Abend des 18. Mai hatte ein „15-jähriger fehlgeleiteter
       Erfurter“ (so der Richter in der Verhandlung) einen YouTube-Beitrag
       hochgeladen, in dem er den Hitlergruß zeigte und zum Widerstand gegen den
       Moscheebau durch Brandstiftung aufrief. Nachdem Höcke sich bei der taz über
       die Berichterstattung beschwerte, änderte die taz die Überschrift in „Höcke
       nimmt Maß“. Das war Höcke nicht genug. Er begehrte eine einstweilige
       Verfügung, mit der der taz die alte und die neue Überschrift untersagt
       werden sollte, dazu die Verbreitung des Standbildes und der Satz: „In
       Thüringen zeigt sich, wie der Anti-Islam-Kurs der AfD praktisch aussieht.
       Dort schürt Höcke den Hass gegen eine kleine muslimische Gemeinde.“
       
       Der Richter sah allenfalls in der zunächst gewählten Überschrift eine
       mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der taz. Zwar habe die taz
       nicht behauptet, dass Höcke selbst den Hitlergruß gezeigt habe. Ein Teil
       der Leserschaft könne aber die Überschrift im Kontext mit dem Bild so
       verstehen. Die beanstandete Wortberichterstattung und die neue Überschrift
       hielt der Richter in der Verhandlung für wahrscheinlich zulässige
       Meinungsäußerungen.
       
       Die taz hatte unter anderem geltend gemacht, dass Höcke als
       medienerfahrener Redner bewusst die im Standbild gezeigte Grußform gewählt
       habe – und er nicht das Recht habe, der taz vorzuschreiben, wie sie ihr
       Bildmaterial auswähle. Ob und in welchem Umfang eine einstweilige Verfügung
       gegen die taz erlassen wird, soll am 22. Juni als Entscheidung verkündet
       werden. TAZ
       
       17 Jun 2016
       
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