# taz.de -- Neues Gesetz zum Menschenhandel: Anmeldepflicht für Prostituierte
       
       > Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Prostituierte besser
       > schützen soll. Kritiker befürchten, dass damit genau das Gegenteil
       > erreicht wird.
       
 (IMG) Bild: „Sexarbeit ist Arbeit“ – Protest gegen das neue Gesetz am 13. Mai vor dem Bundesrat
       
       BERLIN dpa | Kondompflicht für Freier, Gesundheitsberatung für
       Prostituierte, Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbesitzer: Der Bundestag
       hat am Donnerstag ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen, das
       Prostituierte in Deutschland besser schützen soll. Bundesfrauenministerin
       Manuela Schwesig (SPD) sagte, das Gesetz biete den betroffenen Frauen mehr
       Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Zwang. Die Opposition beklagte hingegen,
       genau diese Ziele würden verfehlt.
       
       Verschiedenen Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland zwischen 150.000
       und 700.000 Prostituierte. Sie sind künftig verpflichtet, sich alle zwei
       Jahre bei den Behörden anzumelden und einmal pro Jahr zum Gesundheitsamt zu
       gehen. Für 18- bis 21-Jährige gelten noch kürzere Intervalle. „Diese
       Pflichten gelten nicht der Gängelung, sondern dem Schutz der Frauen“,
       erklärte Schwesig.
       
       Doch Kritiker halten gerade die Anmeldepflicht für kontraproduktiv. Die
       frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, warnte:
       „Prostituierte werden sich nicht anmelden, und sie werden in Zukunft dann
       illegal arbeiten“ – und damit bleibe ihnen erst recht jeder Schutz
       verwehrt. Im Vorfeld hatte es [1][Proteste gegen das neue Gesetz gegeben].
       
       Auch die Eröffnung eines Bordells ist künftig nur noch mit Erlaubnis der
       Behörden zulässig – und dafür muss sich der Betreiber einer
       Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. „Wir lassen es nicht mehr zu, dass
       jeder, der einschlägig vorbestraft ist, ein Bordell eröffnen kann“, sagte
       Nadine Schön von der CDU. Für Bordelle gelten künftig gesetzliche
       Mindeststandards wie eine Trennung von Arbeits- und Wohnräumen oder das
       Verbot von Sex-Flatrates. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen drohen den
       Betreibern Bußgelder von 50.000 Euro.
       
       Mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro müssen auch Freier rechnen, wenn
       sie gegen die Pflicht zur Benutzung eines Kondoms verstoßen. Dadurch sollen
       Prostituierte besser vor übertragbaren Krankheiten geschützt werden. Wer
       wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, muss
       sogar mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren
       rechnen. Das sieht ein Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels vor, das
       am späten Nachmittag ebenfalls verabschiedet wurde.
       
       Danach müssen Freier von Zwangsprostitution ausgehen, wenn die Frau
       Verletzungen aufweist, eingeschüchtert wirkt oder wenn Zweifel an der
       Freiwilligkeit ihres Handelns bestehen. Zudem ist der Nachweis der
       Zwangsprostitution künftig nicht mehr von der Aussage des Opfers abhängig.
       Damit soll verhindert werden, dass die betroffenen Frauen ihre Aussage
       unter dem Druck von Zuhältern zurückziehen.
       
       8 Jul 2016
       
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