# taz.de -- Neuregelung für Elektroschrott: Retour auf dem Postweg
       
       > Onlinehändler müssen nun alte Geräte annehmen, auch wenn die Kunden keine
       > neuen kaufen. Umstritten ist aber noch, wer dazu verpflichtet ist.
       
 (IMG) Bild: Und so sieht der Elektroschrott am Ende aus, wenn er korrekt abgeliefert wurde
       
       BERLIN taz | Schuhe können zu groß sein, Teller nicht so schick wie auf dem
       Foto. Aber eine SSD-Festplatte bleibt eine SSD-Festplatte. Kein Wunder,
       dass Produkte aus dem Bereich Technik und Elektronik besonders häufig
       online gekauft werden. Im Jahr 2014 – das sind die aktuellsten Zahlen des
       Handelsverbands Deutschland – kauften die Kunden knapp ein Drittel aus
       diesem Segment online, gemessen an den Ausgaben.
       
       Bislang war das in der Regel ein Einweggeschäft. Bestenfalls kaufte man den
       Haartrockner online – und gab ihn im Laden zurück, wenn er Schrott war.
       
       Die letzte Stufe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die am Sonntag
       in Kraft tritt, soll das ändern: Onlinehändler müssen dann Elektro- und
       Elektronikgeräte zurücknehmen, deren Kantenlänge unter 25 Zentimetern
       liegt, auch, wenn die Kunden nicht gleichzeitig bei ihnen einkaufen.
       
       Dafür muss der Händler entweder eine Abgabestelle „in zumutbarer
       Entfernung“ nennen – genauer hat es der Gesetzgeber nicht formuliert. Oder
       er kann alte Geräte per Versand entgegennehmen. Dann muss der Kunde das
       Gerät zur Post bringen, das Porto zahlt der Händler.
       
       Sebastian Schulz vom Bundesverband E-Commerce (bevh) geht davon aus, dass
       die meisten Händler diese Optionen wählen werden. Andernfalls müssten sie
       mit dem stationären Handel kooperieren, um bundesweit ein ausreichend
       dichtes Netz an Sammelstellen aufzubauen.
       
       ## Uneinigkeit über die Geltung
       
       Amazon etwa hat sich für die Rücknahme per Post entschieden und erklärt das
       Annahmeprocedere auf der Webseite – anders als viele andere Händler, die
       die neue Regelung anscheinend frühstens mit dem Inkrafttreten umsetzen
       werden. Wer sich über die Rückgabebedingungen informieren will, sollte dann
       in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fündig werden.
       
       Umstritten ist aber, welche Onlinehändler zur Annahme verpflichtet sind. Im
       Gesetz ist von einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern die
       Rede. Bei einem Ladengeschäft ist das verhältnismäßig eindeutig, hier zählt
       die Grundfläche.
       
       Aber was zählt bei einem Onlinehändler, der die Waren in seinem Lager fast
       beliebig hoch stapeln kann? Die Regelfläche, meint das Umweltbundesamt. Die
       Grundfläche, meint Schulz. Letzteres würde deutlich weniger Händler zur
       Annahme verpflichten.
       
       Vom Porto über den Weitertransport bis hin zur Abgabe der eingesandten
       Geräte fallen Kosten an, die die Händler lieber vermeiden würden. „Wir
       haben uns nie um diese Rücknahmeregelung gerissen“, sagt Schulz. „Ziel des
       Gesetzes ist es, die Wege für die Verbraucher zu verkürzen“, erklärt
       Kristine Sperlich, Expertin für Elektroaltgeräte beim Umweltbundesamt.
       Statt den langen Weg zum Wertstoffhof zu nehmen, der möglicherweise noch am
       Stadtrand liegt, können die Kunden alte Geräte einfach in der Innenstadt
       abgeben.
       
       Entscheidend dafür, wie viel mehr alte Geräte nun gesammelt werden, ist für
       Sperlich, ob der Handel seine Informationspflichten ernst nimmt und die
       Verbraucher für die Rückgabe sensibilisiert.
       
       24 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Elektroschrott
 (DIR) Recycling
 (DIR) Online-Versand
 (DIR) Amazon
 (DIR) Online-Shopping
 (DIR) Online-Shopping
 (DIR) Karstadt
 (DIR) Online-Shopping
 (DIR) Amazon
 (DIR) Elektroschrott
 (DIR) Elektroschrott
 (DIR) Elektroschrott
 (DIR) Elektroschrott
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Onlineshopping: Wenn’s nur die Retouren wären
       
       Selbst zurückgeschickte Internetbestellungen sind nachhaltiger als der Kauf
       im Laden. Die tatsächlichen Onlineshopping-Probleme liegen woanders.
       
 (DIR) Ökobilanz des Onlinehandels: Ohne Dank zurück
       
       Onlinekunden schicken immer mehr Pakete wieder retour. Das belastet die
       Ökobilanz. Die Händler versuchen gegenzusteuern.
       
 (DIR) Initiative „Selbstbestimmte Sonntage“: Konsum statt Gott
       
       Kaufhäuser beklagen den Boom von Onlineshops. Die Lösung des Problems:
       reguläre Öffnungszeiten an Sonntagen! Oder?
       
 (DIR) Rücknahme von alten Elektrogeräten: Den Schrott will keiner haben
       
       Viele Händler müssen seit Juli Elektromüll annehmen. Doch Stichproben der
       Umwelthilfe ergeben, dass sie dieser Pflicht nicht nachkommen.
       
 (DIR) Amazon attackiert Postunternehmen: Einmal kurz zur Tanke – und zum Paket
       
       Konkurrenz für Postunternehmen: Amazon baut hunderte Abholstationen an
       Shell-Filialen auf. Dabei braucht der Konzern die Zusteller noch.
       
 (DIR) Neues Elektrogeräte-Gesetz: Mehr Wertstoff? Mehr Abfall?
       
       Das neue Elektrogeräte-Gesetz will mehr Recycling, etwa für Computer oder
       Handys. Was gut gemeint ist, hat unerwünschte Nebenwirkungen.
       
 (DIR) Kommentar Computer als Rohstoff: Entsorgt den Elektroschrott
       
       Biomüll wird meist korrekt entsorgt. Rechner und Handys eher nicht. Die
       EU-Richtlinie muss endlich Pflicht werden, um weitere Schäden zu vermeiden.
       
 (DIR) Müll-Entsorgung in der EU: Miese Geschäfte mit Elektroschrott
       
       Nur etwa ein Drittel der Geräte wird ordnungsgemäß entsorgt. Der Großteil
       landet in der Tonne – oder bei Verbrecherbanden.
       
 (DIR) Entsorgung von Elektroschrott: „Das Gesetz ist eine Mogelpackung“
       
       Elektrogeräte beim Händler abzugeben, soll leichter werden. Thomas Fischer
       von der Umwelthilfe über Toaster im Müll und Lücken in den Vorschriften.