# taz.de -- Angeblich wirtschaftliche Gründe
       
       > Rechtsstreit Nach dem Putschversuch in der Türkei entließ Turkish
       > Airlines Mitarbeiter in Deutschland
       
       BERLIN taz | Am Freitag geht der Rechtsstreit in die nächste Runde: Ramazan
       D. kämpft vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen seine Kündigung und
       Freistellung. Mehr als 10 Jahre hat er für Turkish Airlines gearbeitet,
       zuletzt als „Sales Manager“.
       
       Nach dem gescheiterten Putschversuch Mitte Juli hat das halbstaatliche
       Unternehmen mehr als 210 Mitarbeiter entlassen. Die Zentrale in Istanbul
       begründete das unter anderem mit angeblichen Verbindungen zur
       Gülen-Bewegung. Nach Darstellung von D. sei er ebenfalls zum Opfer der
       „Säuberung“ geworden – obwohl er nicht in der Türkei, sondern in einer
       Direktion in Deutschland angestellt war. In einem Telefonat habe ihm das
       Management Nähe zu Gülen vorgeworfen.
       
       Rechtsanwalt Holger Strahl, der Turkish Airlines vertritt, weist das als
       „diffamierende Unterstellung“ zurück. Kündigung und Freistellung von D.
       hätten „keine politischen, sondern ausschließlich wirtschaftliche Gründe“.
       Nach Terroranschlägen und dem Putschversuch rechne das Unternehmen für das
       zweite Quartal 2016 mit „Rekordverlusten“ von knapp 200 Millionen Euro.
       Daher sei es laut Stahl in den letzten Wochen zu knapp 20 Kündigungen in
       Deutschland gekommen.
       
       Drei Gekündigte klagen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht. D. geht
       zudem gegen seine Freistellung vor. Denn vor dem Hintergrund der
       „Säuberungen“ sei er in der türkischen Community als Verräter gebrandmarkt
       worden und sieht sich in Gefahr. Um seinen Ruf zu rehabilitieren, müsse er
       weiterbeschäftigt werden.
       
       Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Freistellung
       wurde jedoch in einem Eilverfahren am Mittwoch durch das Arbeitsgericht
       Berlin zurückgewiesen. Nach D.s Arbeitsvertrag sei die Freistellung formal
       korrekt und „nicht offensichtlich unbegründet“, sagte Richter Martin
       Steinmetz. Zudem gebe es „keinen Nachweis für eine konkrete Gefährdung“
       D.s.
       
       Die Frage, ob die Kündigung auch politische Gründe hatte, wurde im
       Eilverfahren nicht beantwortet und soll ab Freitag in einem von der
       gestrigen Verhandlung unabhängigen Kündigungsschutzverfahren geklärt
       werden. Minh Schredle
       
       1 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Minh Schredle
       
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