# taz.de -- 87-Jährige Rechtsextremistin verurteilt: Alter schützt vor höherer Strafe
       
       > Die Richterin bescheinigt der Rechtsextremistin Ursula Haverbeck
       > jegliches Fehlen von Einsicht. Sie verurteilt die Holocaust-Leugnerin zu
       > acht Monaten Haft.
       
 (IMG) Bild: Unbelehrbar: Ursula Haverbeck vor Gericht
       
       DETMOLD dpa | Das Amtsgericht Detmold hat die Holocaust-Leugnerin Ursula
       Haverbeck wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Haft verurteilt. Die
       87-Jährige aus Vlotho stand am Freitag vor Gericht, weil sie im Februar in
       einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller und eine
       Zeitung behauptet hatte, das Konzentrationslager Auschwitz sei ein
       Arbeitslager gewesen.
       
       Ebenso seien die beim Detmolder Auschwitz-Prozess aussagenden
       Holocaust-Überlebenden nur „angebliche Zeugen“, mit denen die Existenz
       eines Vernichtungslagers nachgewiesen werden solle. Mit dem Urteil ist die
       Rechtsextremistin bereits sechsmal wegen Volksverhetzung verurteilt worden
       (Az.: 2 Ds 716/16).
       
       Das Gericht ging mit dem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft
       hinaus. Haverbeck fehle „jegliche Einsicht“, sie habe im Gerichtssaal
       erneut strafbare Äußerungen gemacht. Die Richterin betonte, dass sie keine
       Chance für eine Bewährung sehe. „Wären Sie jünger, wäre die Strafe höher
       ausgefallen.“
       
       Haverbeck sagte am Rande des Verfahrens, „natürlich“ werde sie Berufung
       einlegen. Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg von 2015 gegen die
       Rechtsextremistin ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, weitere
       einschlägige Ermittlungsverfahren sind bei den Staatsanwaltschaften in
       Verden und Bielefeld anhängig.
       
       2 Sep 2016
       
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