# taz.de -- Waffenschein fürs Fahrradschloss
       
       > Prävention Ab Sommer 2017 sollen Diebe mit einem „Stinktierschloss“
       > vergrämt werden können
       
 (IMG) Bild: Sieht eigentlich ganz harmlos aus: das Stinkeschloss
       
       BERLIN taz | Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad geklaut.
       Aufgeklärt wird nicht mal jeder zehnte Diebstahl.
       
       Fahrraddiebstahl ist auch ein globales Problem. Dagegen haben jetzt zwei
       Erfinder aus Kalifornien einen aggressiven Bewacher entwickelt. Das
       „Skunk-Lock“ sieht auf den ersten Blick aus wie ein normales, schwarz weiß
       gestreiftes Bügelschloss aus Stahl. Auf Deutsch übersetzt heißt es
       „Stinktier-Schloss“. Wer es ansägt oder aufbricht, setzt eine Gaswolke
       frei. Die soll nicht nur übel reichen, sondern sogar Brechreiz auslösen.
       
       Im Internet schlägt die Idee bereits ein. Das Start-Up hat per Crowdfunding
       über 33.000 US-Dollar eingesammelt – mehr als doppelt so viel wie
       eingeplant. Bestellen kann man das Schloss schon, geliefert werden soll es
       ab Juni 2017. Kostenpunkt etwa 120 US-Dollar.
       
       Die Erfinder Daniel Idzkowski und Yves Perrenoud haben das Fahrradschloss
       an sich selbst und weiteren Freiwilligen getestet. „Auf eine Nähe von 60
       Zentimeter war es wirklich schrecklich. Es hat in 99 Prozent der Testfälle
       zum Kotzen geführt“, sagte Idzkowski dem Guardian.
       
       Auch eine Gasmaske soll den Fahrraddieben nicht viel helfen. „Die Formel,
       die wir entwickelt haben, ist auch noch durch gängige Gasmasken hindurch
       wahrnehmbar (Wir mussten das am eigenen Leib erfahren)“, schreiben die
       Erfinder auf ihrer Webseite. Das Schloss soll mit seinem Stinktiermuster
       ohnehin stärker auf Abschreckung setzen als auf den Verteidigungsfall.
       
       Das Reizgas im Innern des „skunk-lock“ trägt den Namen „formula D_1“ und
       enthält nach eigener Beschreibung natürliche Fettsäuren, die so auch in
       ranziger Butter, Parmesankäse und in menschlichem Erbrochenen vorkommen. Ob
       das ganze Gasgemisch aber ohne künstliche Chemie auskommt, ist unklar. Die
       genaue Formel verrät das Start-Up nicht, zum Schutz vor Konkurrenten – und
       vor Dieben. Das Reizgas verursache nach eigenen Angaben keine Verletzungen.
       
       Dennoch ist der rechtliche Status des Produkts für den deutschen Markt
       ungeklärt. Das beginnt schon mit der Frage, ob das wehrhafte Fahrradschloss
       möglicherweise als Waffe gelten könnte. Zuständig für die waffenrechtliche
       Einstufung von Gegenständen ist eine Abteilung im Bundeskriminalamt (BKA).
       Gilt das Produkt als Waffe, wird es nicht ohne Weiteres frei gehandelt,
       mitgeführt und verwendet werden dürfen. Auf Nachfrage der taz erklärte das
       BKA, dass zurzeit noch kein Antrag für ein „Stinktierschloss“ vorliegt.
       
       Andere Reizstoffsprühgeräte habe das Amt aber bereits als „Waffen“
       eingestuft. Sie sind grundsätzlich verboten, die Erlaubnis ist vom Besitz
       eines „Kleinen Waffenscheins“ abhängig. Auf im Handel frei erhältlichen
       Abwehrsprays findet sich der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“. Wer sie in einer
       Notsituation gegen Menschen einsetzt, kann sich auf sein Notwehrrecht
       berufen.
       
       „Aus Sicht des strafrechtlichen Notwehrrechts wäre die Verwendung eines
       solchen Fahrradschlosses in Deutschland kein Problem“, sagt der Münchner
       Strafrechtsprofessor Armin Engländer. Auch ein menschlicher Verteidiger
       dürfe sich in der gleichen Situation angemessen gegen Angriffe auf sein
       Eigentum wehren – notfalls auch durch Körperverletzung. Dass die
       Verteidigung von einem Fahrradschloss in Abwesenheit des Fahrradfahrers
       ausgelöst werde, ändere an der rechtlichen Bewertung nichts. Vor allem dann
       nicht, wenn für Diebe erkennbar sei, dass sie beim Aufsägen des
       Fahrradschlosses eine Körperverletzung riskierten.
       
       Bis zum Sommer 2017 sollen die rechtlichen Hürden genommen sein. Dann wird
       das Fahrradschloss frei erhältlich sein.
       
       21 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Markus Sehl
       
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