# taz.de -- Musiker Frank Spilker im Interview: „Verlage sind unsere Hausbanken“
       
       > Ein Gespräch mit Sterne-Frontmann Frank Spilker über Versprechen von
       > Labelmanagern, Laufzeiten von Plattenverträgen und Einnahmen im
       > Streamingzeitalter.
       
 (IMG) Bild: Weiß, warum Poptalente oftmals über den Tisch gezogen werden: Frank Spilker
       
       taz: Frank Spilker, im Jahr 2017 feiern Die Sterne ihr 25-jähriges
       Bestehen. Welche Rolle hat denn in dieser Zeit der Musikverlag für Ihre
       Band gespielt? Falls es denn einen Verlag gab … 
       
       Frank Spilker: Den gab es. Noch bevor wir einen Plattenvertrag bekamen,
       hatten wir einen Verlagsvertrag mit der Edition Blei/Rückbank, die unserem
       späteren Label L’age d’or gehörte. Einen Verlagsvertrag bietet dir sofort
       jeder an. Das sind die besten Rechte, die man haben kann, weil man als
       Verleger nichts dafür tun muss. Er verpflichtet zu keinerlei Ausgaben,
       sichert aber dauerhafte Beteiligung an Einnahmen der Autoren.
       
       Und der Autor der meisten Sterne-Songs sind wahrscheinlich Sie. 
       
       Ja. Die Musik haben wir fast immer zusammen gemacht. Man muss ja immer
       erklären, dass Autoren und Interpreten verschiedene Personen sein können:
       Das berühmteste Beispiel ist Michael Jackson – RIP – der ein klassischer
       Performer war. Allerdings hat Quincy Jones dessen Songs komponiert, er ist
       Autor und muss natürlich auch vergütet werden – darum geht es bei den
       Verlagsrechten.
       
       Warum sind Sie zu einem Verlag gegangen, was hatten Sie als Talent davon? 
       
       Das war bei dem Indielabel Bedingung dafür, überhaupt einen Vertrag zu
       bekommen. Das war die ökonomische Versicherung des Labels, dem auch der
       Verlag gehörte – bei kleinen Veröffentlichungen fließt meist nur über den
       Verlag Geld zurück. Das war aber auch ein Risiko für uns. Wenn unser Label
       kein Album von uns herausgebracht hätte, aber der Verlag über fünf Jahre
       die Verlagsrechte an unseren Songs gehabt hätte, wäre es für uns schwierig
       gewesen, woanders ein Album zu veröffentlichen.
       
       Sind fünf Jahre Standard? 
       
       Das ist die Regel. Die Frage ist eigentlich nicht, wie lange der
       Verlagsvertrag gilt, sondern wie lange der Verlag die Rechte an den Songs
       behält, die in diesen fünf Jahren veröffentlicht wurden. In der Regel
       lifetime und worldwide, und das sind so Details, die sich ändern müssen.
       Das Verlagsrecht muss dringend modernisiert werden.
       
       Das klingt jetzt nicht so, als seien Verlage die besten Freunde der
       Musiker. Wie profitieren Sie langfristig von einem Verlagsvertrag? 
       
       Verlage sind die Hausbanken der Musiker. Du kannst als Musiker nicht
       einfach zur Sparkasse gehen und sagen: „Ich brauche Kredit, ich muss ein
       Jahr lang Songs schreiben.“ Verlage sind die einzige Institution, die man
       beleihen kann, da haben sie eine wichtige Rolle für Künstler.
       
       Ich hätte gedacht, dass das Label den Künstler aufbaut und ihm den
       Vorschuss zahlt. 
       
       Ja, aber da musst du erst mal hinkommen. Das war immer schwierig. Ich weiß
       nicht, wie viel Lebenszeit man investieren muss, bis man diese Vorschüsse
       bekommt. Das Problem ist, dass Labels viele andere Rechnungen zu begleichen
       haben: Produktionskosten, Marketing und so weiter. Labels übernehmen alle
       Arbeiten von Promotion bis Marketing.
       
       Die Vermarktung geschieht im Eigeninteresse. Das Label vermarktet das
       Album, aber der Verlag hat doch Interesse daran, Ihre Musik auch woanders
       unterzubringen, um selbst etwas zu verdienen, etwa in der Werbung, in
       Filmen, Computerspielen oder Ähnlichem, was man Synchronisation, Sync,
       nennt und große Bedeutung hat. 
       
       Das behaupten die Verlage immer, machen sie aber nicht. Ich habe noch keine
       einzige Sync-Anfrage über den Verlag bekommen. Regisseure und
       Werbeagenturen fragen immer über das Label an.
       
       40 Prozent für den Verlag klingt nach sehr viel Geld. 
       
       Die Geschichte der europäischen Verwertungsgesellschaften fängt damit an,
       dass ein Künstler in Paris ins Theater geht und sich weigert, Getränke zu
       bezahlen, weil das Theater seine Musik spielt, ohne ihn zu bezahlen. Und
       dann kommt es zu diesen Auseinandersetzungen, infolgedessen
       Verwertungsgesellschaften gegründet werden. Das ergibt Sinn, wenn jemand
       Noten druckt, was Verlage einst gemacht haben. Da muss der Künstler am
       Erlös beteiligt werden, das ist sein geistiges Eigentum, und der Verlag
       muss für Druck, Vertrieb und dergleichen bezahlt werden. Darauf gründet die
       klassische Aufteilung von 60 Prozent für den Urheber und 40 Prozent der
       Einnahmen für den Verlag, wie es heute über die Gema geregelt ist.
       
       Das gilt weiterhin? 
       
       Ja, und da besteht genau das Problem, dass die meisten Verlage heute keine
       Noten mehr drucken und nur noch Rechte verwalten. Jetzt kann man sich
       natürlich fragen, wofür man den Verlag eigentlich braucht – er akquiriert
       ja nicht die Gelder, das läuft über die Gema quasi automatisch. In den USA
       und anderswo läuft das nicht automatisch, da stellen Verlage aktiv
       Rechnungen und müssen für diese Dienstleistung bezahlt werden. Aber in
       Deutschland kann einem das schon mal unverhältnismäßig vorkommen, diese 40
       Prozent, die an den Verlag gehen, nur dafür, dass man eventuell mal einen
       Kredit bekommt. Aber genau so ist es. Man muss allerdings dazu sagen, dass
       diese Vorschüsse nicht zurückzuzahlen sind. Man hat dann zwar Schulden,
       aber man muss sie nicht abzahlen. Man bekommt dann einfach eine Weile kein
       Geld mehr aus den Gema-Ausschüttungen, weil das an den Verlag geht.
       
       Sind Sie bei Ihrem Verlag geblieben? 
       
       Nein.
       
       Warum? 
       
       Wir haben ja schon festgestellt, dass 40 Prozent für den Verlag ganz schön
       viel sind. Auch wenn ein großer Verlag einen hohen Vorschuss zahlen kann,
       muss die Perspektive für mich als Urheber natürlich sein, so viele Rechte
       wie möglich zu behalten, weil das langfristig sinnvoller ist. Mein Weg war
       es, eine eigene Edition für meine Songs bei einem Kleinverlag zu machen.
       Der kann zwar nicht so hohe Vorschüsse zahlen, aber dafür behalte ich 80
       Prozent an den Autorenrechten, der Verlag bekommt nur 20 Prozent.
       
       Was ist eine Edition in diesem Zusammenhang? 
       
       Das ist der Trick! Diese Sätze von 60/40 sind ja festgeschrieben im
       Verlagsrecht, das kann man nicht einfach ändern. Das ist übrigens der
       Punkt, an dem eine Modernisierung des Konstrukts dringend fällig wäre! Eine
       Edition ist mein eigener Subverlag, der übrigens nicht nur für mich,
       sondern auch für andere Künstler offen ist. Und dieser Subverlag bekommt
       noch mal 20 Prozent, und das sind dann meine 80 Prozent: 60 plus 20. Und
       das machen eigentlich alle, die es sich leisten können. Am besten ist ein
       eigener Verlag wie ihn die Beatles hatten mit ihrem Verlag Northern Songs.
       Eine Verlagsgründung ist nicht sonderlich aufwendig.
       
       Warum werden Sie nicht Verleger? 
       
       Hier kommt wieder die Sache mit der Hausbank ins Spiel. Mir fehlt da ein
       größeres Volumen im Hintergrund, damit ich mir selbst Kredite geben könnte.
       Und ansonsten ist auch die Konkurrenz sehr groß – wie gesagt, das Erste,
       was man als junger Künstler angeboten bekommt, ist ein Verlagsvertrag.
       Dafür braucht man nicht mehr als leere Versprechungen. Man muss nichts
       einhalten, wenn es nicht klappt, klappt es nicht, Pech. Und wenn es klappt,
       ist man mit 40 Prozent beteiligt. Und insofern braucht man schon Argumente,
       dass junge Leute bei einem unterschreiben. Das Argument besteht meistens
       darin, dass man auch ein Label oder einen Vertrieb hat und sagen kann: Wir
       brauchen den Vertrag für die Refinanzierung dieser Strukturen. Das ist ja
       auch nicht falsch. Es ist nicht nur ein Nehmen, man muss auch was geben.
       
       Begrüßen Sie denn das von dem Musiker und Piraten-Politiker Bruno Kramm
       angestrengte Urteil des Berliner Kammergerichts, dass Verleger nicht mehr
       automatisch an Gema-Ausschüttungen beteiligt werden? 
       
       Das ist so ein bisschen ein Piraten-Aktivismus: Super, wir haben recht
       bekommen gegen die große böse Gema. So einfach ist das nicht. Ich fand die
       Idee trotzdem nicht falsch, hier zu klagen. In der gängigen Praxis steckte
       so eine Geste der Entmündigung der Autoren. Selbstverständlich sollten
       diese die Gema dazu ermächtigen, Gelder an die Verlage auszuzahlen, anstatt
       dass „die da oben“ entscheiden, wer welche Gelder bekommt. Das sehe ich
       auch so. Aber eine Klage wie diese sollte nicht dazu führen, dass mühsam
       aufgebaute Strukturen jetzt den Bach runtergehen. Trotzdem: Letztendlich
       ist so ein Urteil dann ja auch ein Impuls, um tradierte Vorstellungen in
       der Gesetzgebung zu überdenken und zu reformieren. Das wird angesichts der
       technischen Entwicklung und der damit verbundenen Verschiebung der
       Machtverhältnisse immer häufiger nötig. Die Politik hinkt immer um Jahre
       hinterher.
       
       Warum? 
       
       Das Verlagsrecht, zumindest in der Popbranche, ist nicht mehr zeitgemäß und
       verleitet Manager dazu, Künstler auszunutzen, die das nicht sofort
       verstehen. Junge Musiker kümmern sich meist nicht um rechtliche Sachen, und
       das begünstigt schon Arschlochverhalten. Verlage sagen immer: „Ich baue
       dich auf!“ Aber sowohl bei Labels als auch bei Verlagen wird nur in Sachen
       investiert, die vielversprechend sind, in die auch andere Leute investieren
       würden.
       
       Letzten Donnerstag hat der Bundestag Reformen zum Urhebervertragsrecht und
       zur Verlegerbeteiligung beschlossen. Wie bewerten Sie diese? 
       
       Für Musiker, die auf Unterstützung ihrer Verlage angewiesen sind, und für
       kleine Verlage bedeutet die Reform, dass sie infolge des Kramm-Urteils
       nicht mehr unmittelbar in ihrer Existenz bedroht sind. Das ist auf jeden
       Fall gut. Unabhängige Labels freuen sich zudem über die Entscheidung, dass
       über die Frage, wie Einnahmen aus neuen Quellen – etwa Streaming – verteilt
       werden, nicht mehr allein Verwertungsgesellschaften entscheiden dürfen.
       Denn da sitzen, besonders bei der GVL, die Majorlabels, und die verteilen
       das Geld bisher zugunsten der Großen.
       
       20 Dec 2016
       
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 (DIR) Dirk Schneider
       
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