# taz.de -- Kommentar WhatsApp-Urteil: Richter mit Mission, Thema egal
       
       > Ein Bad Hersfelder Richter urteilt über mangelnden Datenschutz, obwohl es
       > um Kindschaftsrecht geht. Nur die Mütter bekommen Auflagen.
       
 (IMG) Bild: Wer WhatsApp Zugriff auf seine Kontakte gibt, ohne sie vorher zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung – sagt das Amtsgericht Bad Hersfeld
       
       Damit hatte die Mutter nicht gerechnet. Eigentlich wollte sie sich beim
       Amtsgericht Bad Hersfeld beschweren, dass ihr Ex-Mann den gemeinsamen
       zehnjährigen Sohn beim Umgang am Wochenende nicht genügend betreue. Doch
       dann kam in der Verhandlung im März die Rede auf das Smartphone des Kindes
       und dann war der [1][Richter in seinem Element].
       
       Denn offensichtlich ist er ein Experte für die Datenschutzprobleme bei
       WhatsApp. Er erklärte also der Mutter, dass bei WhatsApp regelmäßig
       Datensätze der auf dem Smartphone gespeicherten Kontakte an einen Server in
       Kalifornien gesandt werden und dass dies ein „deliktisches“ Verhalten des
       Kindes sei, wenn nicht die Zustimmung all dieser Kontakte vorliege.
       
       Die Mutter versuchte sich noch zu verteidigen, dass das ja nicht so schlimm
       sein könne, schließlich hätten ja soviele Leute „WhatsApp“ auf ihren
       Handys. Damit hatte sie sich aber endgültig disqualifiziert. Der
       Datenschutzexperte und Familienrichter erließ nun Anordnungen zur Abwehr
       von Gefahren für das Kindeswohl.
       
       Die Mutter müsse alsbald Einverständniserklärungen aller WhatsApp-Kontakte
       ihres Sohnes einholen oder dafür sorgen, dass die Kontakte vom Smartphone
       entfernt werden. Außerdem müsse sie sich medienpädagogisch fortbilden. Dazu
       müsse sie auf der Webseite „Klicksafe“ monatlich mindestens drei Texte
       lesen und dies dem Gericht nachweisen. Klicksafe ist eine EU-Initiative für
       mehr Sicherheit im Netz.
       
       Das Vorgehen des Richters ist kein Einzelfall. Zwei Monate später, im Mai,
       kam ein geschiedener Vater zu ihm und wollte den Wochenend-Umgang mit
       seinem elfjährigen Sohn verlässlicher geregelt haben. Doch schnell kam
       wieder die Rede auf das Smartphone des Kindes und wieder zeigte sich, dass
       Eltern die datenschutz-rechtlichen Gefahren von Whatsapp völlig
       unterschätzen. Erneut verpflichtete der Bad Hersfelder Richter die Mutter
       (nicht den Vater) drei Texte monatlich auf Klicksafe zu lesen und so
       weiter.
       
       Nun ist das Amtsgericht Bad Hersfeld nicht für ganz Deutschland zuständig,
       sondern nur für rund 110.000 Einwohner von Nantershausen im Norden bis
       Schenklengsfeld im Süden. Aber der gewiefte Medienanwalt Christian Solmecke
       hat das Urteil mit einer Pressemitteilung bundesweit bekannt gemacht und
       die Frage aufgeworfen „Droht eine neue Abmahnwelle für WhatsApp-Nutzer?“
       Muss nun jeder befürchten, von Freunden und Bekannten wegen „deliktischer“
       Nutzung von WhatsApp abgemahnt zu werden. Doch das sei eine eher
       „theoretische“ Gefahr, beruhigt der Anwalt.
       
       Viel größer ist offensichtlich die Gefahr, wenn man sich mit
       Umgangsproblemen an das Amtsgericht Bad Hersfeld wendet. Bald geht es dann
       nicht mehr um das Kind und die Konflikte der Eltern, sondern nur noch um
       den Datenschutz bei der WhatsApp-Nutzung. Und am Ende muss zumindest die
       Mutter drei Artikel monatlich auf „Klicksafe“ lesen.
       
       28 Jun 2017
       
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