# taz.de -- Steuerprozess gegen Cristiano Ronaldo: Weltfußballer auf der Strafbank
       
       > Cristiano Ronaldo hat seine erste Vernehmung vor Gericht überstanden. Die
       > Einleitung eines Strafverfahrens gilt als ausgemacht.
       
 (IMG) Bild: Vom Fußballfeld in den Gerichtssaal
       
       MADRID taz | Um 13.15 Uhr wird der Menschenauflauf vor dem Gerichtsgebäude
       des Madrider Vororts Pozuelo de Alarcón zur wütenden Fankurve. Buhrufe und
       die Aufforderung, doch nach Hause zu gehen, sind zu hören von den über 200
       Journalisten, die auf das Statement eines vierfachen Weltfußballers
       warteten. Nach etlichen Soundchecks von einer improvisierten Kanzel ist
       dort nur ein freundlicher Kommunikationsberater erschienen. Cristiano
       Ronaldo sei bereits auf dem Heimweg, lässt Iñaki Torres wissen. Alles
       weitere gebe es schriftlich.
       
       Die Mitteilung lässt jedoch auf sich warten. Derweil kolportieren spanische
       Medien bereits erste Aussagen aus der rund anderthalbstündigen,
       nichtöffentlichen Vernehmung: „Hieße ich nicht Cristiano Ronaldo, wäre ich
       nicht hier“, soll er Untersuchungsrichterin Mónica Gómez Ferrer unter
       anderem vorgehalten haben. Woraufhin die Juristin entgegnet habe: „Hier
       sitzen jetzt Sie, und hier saßen auch schon Leute mit Namen Antonio Pérez“
       – also die spanischen Lieschen Müllers.
       
       Warum er sich entgegen ursprünglicher Planung nicht gegenüber den Medien
       äußerte und sich der angekündigte Schriftverkehr so lange hinzieht, kann
       nur vermutet werden. Eine Variante: Die Sache liegt eben nicht so einfach,
       wie er sich das ausgemalt hatte. Er fühle sich unschuldig und werde das
       notfalls auch in einem Prozess beweisen, trotz einer möglichen
       Gefängnisstrafe von sieben Jahren, hieß es im Vorfeld. Haben ihm Richterin
       und Staatsanwaltschaft nun den Ernst der Lage verdeutlicht?
       
       14,7 Millionen Euro Einnahmen aus Bildrechten soll er laut Anzeige zwischen
       2011 und 2014 über drei Briefkastenfirmen auf den Virgin Islands
       hinterzogen haben. Gómez Ferrer wird nun zunächst über die Einleitung eines
       Strafverfahrens entscheiden, ihr Entschluss dazu gilt als ebenso
       wahrscheinlich wie eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Um
       der Gefahr einer Gefängnisstrafe halbwegs sicher zu entgehen, bliebe
       Ronaldo nur die Option einer baldigen und umfassenden Kooperation.
       
       Denn die im Raum stehenden Summen sind zu hoch, um bei einer Verurteilung
       das Strafmaß unter den 24 Monaten anzusetzen, die in Spanien die
       Bewährungsgrenze markieren. Der fünffache Weltfußballer Lionel Messi vom FC
       Barcelona war voriges Jahr wegen der Hinterziehung von 4,1 Millionen Euro
       mit 21 Monaten Haft belegt worden. Gegen eine Geldzahlung wurde die Strafe
       schließlich zur Bewährung ausgesetzt.
       
       1 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Florian Haupt
       
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