# taz.de -- Petition der Woche: Zurück zum alten Pressekodex
       
       > Der Presserat hat eine Richtlinie zur Benennung der Herkunft von Tätern
       > geändert. Eine Initiative will zur alten Regelung zurück.
       
 (IMG) Bild: Betrifft nicht nur sie: gedruckte Tageszeitungen
       
       Auf eins können sich bestimmt alle einigen: Es macht einen Unterschied, ob
       in der Zeitung steht: „Rentner überfällt Bistro“ oder „Pakistaner überfällt
       Bistro“. Und deswegen gibt es im Pressekodex Regeln dafür, wann die
       Herkunft von Personen zu erwähnen ist und wann nicht. Allerdings sind diese
       Regeln heute weniger streng als früher. Das stört die AktivistInnen der
       Initiative Fair Radio. Sie wollen zurück zum alten Pressekodex.
       
       Der Pressekodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von
       ZeitungsmacherInnen. Der Presserat, der über den Kodex wacht, kann
       niemanden bestrafen oder exkommunizieren, er kann nur den Zeigefinger
       heben. Trotzdem ist der Pressekodex wichtig genug, dass seit zwei Jahren
       viel um ihn gestritten wird.
       
       Es geht um Artikel 12.1, einen Passus gegen Diskriminierung. Ursprünglich
       stand dort, dass die Herkunft von Verdächtigen nur dann erwähnt werden
       soll, wenn ein „begründbarer Sachbezug“ zur Tat besteht. Dann also, wenn
       die Herkunft als Motiv eine Rolle spielt oder bei der Strafverfolgung. So
       sollte verhindert werden, dass Vorurteile gegen Minderheiten geschürt
       werden. Denn in der Regel liest man nur die Herkunft der „anderen“, also
       Ausländer – bei dem weißen Deutschen aus Westfalen heißt es schlicht
       „Rentner“.
       
       Dann kamen die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln 2015 und die Angst
       vieler JournalistInnen vor dem Vorwurf der Zensur. Der Presserat reagierte:
       Seit März 2017 braucht es statt „begründbarem Sachbezug“ ein „begründetes
       öffentliches Interesse“.
       
       Die InitiatorInnen der [1][Petition] nervt das. Sie verlangen, die Änderung
       zurückzunehmen. Aus ganz pragmatischen Gründen. „Der Sachbezug war eine
       journalistisch sinnvolle Kategorie“, sagt Sandra Müller, freie
       Radiojournalistin und Mitbegründerin von Fair Radio. „Aber ‚begründetes
       öffentliches Interesse‘ – was soll das heißen? Dass sich genug Leute auf
       Facebook aufgeregt haben?“ Entstanden ist die Idee einer Petition bei einer
       Tagung von JournalistInnen und MedienwissenschaftlerInnen in Darmstadt im
       November 2017, die Petition selbst wurde Ende Januar gestartet und wurde
       bislang von rund 160 Menschen unterschrieben.
       
       ## Richtig oder falsch?
       
       Die Deutsche Presseagentur, einer der wichtigsten Quellen für Nachrichten,
       ist anderer Meinung als die Initiatoren. „Außer Zweifel steht für uns, dass
       die Reform der Richtlinie 12.1 und die daraus abgeleiteten dpa-internen
       Leitlinien zu mehr und nicht zu weniger Handlungs- und
       Entscheidungssicherheit geführt haben“, sagt Nachrichtenchef Froben
       Homburger. Er betont, dass die klassischen Medien heute nicht mehr darüber
       entscheiden, welche Informationen die Runde machen. Man solle lieber
       einordnen, statt weglassen. „Die Initiatoren der Petition behaupten, dass
       öffentliches Interesse erst durch die Medienberichterstattung hergestellt
       werde. Das trifft meines Erachtens in dieser Absolutheit nicht mehr zu.“
       
       Ist eine Richtlinie wie 12.1 also noch das Richtige, um im
       Internetzeitalter Rassismus zu bekämpfen? Wenn ja, in der alten oder in der
       neuen Variante? Darüber zu diskutieren ist wichtig. Es geht um
       verantwortungsvollen Umgang mit der Macht journalistischer Texte. Worum es
       nicht geht: Wohlfühlzensur auf Anweisung Angela Merkels, um eine
       ausländische Sexverschwörung zu vertuschen. Das ist ja bestimmt allen klar.
       
       9 Feb 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.change.org/p/pressekodex-richtlinie-12-1-zur%C3%BCck-zur-alten-formulierung
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Weissenburger
       
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