# taz.de -- Arved Clute-Simon Mitarbeiter der Woche: Daniel Drepper
       
       Er hält den Kopf weiter oben: Auf Twitter schreibt Daniel Drepper, es
       „werde sicher nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir uns für mehr
       Transparenz und den Zugang zu Informationen von Behörden eingesetzt haben“.
       Drepper hat gerade einen Prozess am Bundesverwaltungsgericht hinter sich,
       als er am vergangenen Freitag diesen Tweet absetzt. Mit seinem Kollegen
       Niklas Schenk hat er gegen das Bundesinnenministerium geklagt. Er wollte
       den Bundesrechnungshof zwingen, Informationen herauszugeben.
       
       Durch einen Gesetzesbeschluss ist der Bundesrechnungshof nicht mehr zur
       Herausgabe von Informationen verpflichtet. Von der Freiheit, das nicht zu
       tun, macht er seitdem ausgiebig Gebrauch. Das eigentlich gültige
       Informationsfreiheitsgesetz wird durch eine kleine gesetzliche Klausel
       ausgehebelt. Diese wurde 2013 in einer nächtlichen Bundestagssitzung
       verabschiedet, angehängt irgendwo ans Finanzausgleichsgesetz.
       
       Drepper selbst hat Erfahrung mit Datenherausgabe. Der Journalist ist
       Mitbegründer des Recherchebüros correctiv, er arbeitete jahrelang
       investigativ, spezialisierte sich auf Sport, aber arbeitete auch zu Fragen
       der Informationsfreiheit. Er erhielt dafür mehrere Preise. 2017 wurde er
       Chefredakteur der deutschen BuzzFeed-Redaktion und steht für das neue
       Gesicht der Plattform: Neben lustiger Clickbait-Geschichten sollen dort
       auch ernsthafte und tiefgehende journalistische Texte erscheinen, ähnlich
       den Ablegern der Seite in anderen Ländern.
       
       Immer wieder hat Drepper sich in der Vergangenheit für Transparenz in
       öffentlichen Institutionen eingesetzt. 2015 gewann er bereits ein Verfahren
       gegen das Bundesinnenministerium: Das Ministerium hatte eine Anfrage von
       Drepper und Schenk in 66 Anfragen aufgeteilt und ihnen eine Rechnung von
       knapp 15.000 Euro gestellt. Auch damals ging es um Anfragen an den
       Bundesrechnungshof – gestellt 2011, als die gesetzliche Lage noch anders
       war. Ihr Sieg im Verfahren hatte solche Aufteilungen verboten.
       
       Am vergangenen Donnerstag nun wies das Bundesverwaltungsgericht die erneute
       Klage von Drepper und Schenk ab. Eine Urteilsverkündung des
       Verwaltungsgerichts liegt bisher noch nicht vor. Aber fürs Erste scheint
       der Bundesrechnungshof weiterhin sein Schlupfloch im
       Informationsfreiheitsgesetz zu haben. Drepper ließ wissen, sobald die
       Urteilsverkündung vorliege, werde er eine Verfassungsbeschwerde prüfen.
       
       26 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Arved Clute-Simon
       
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