# taz.de -- Senat will gegen das Cornern vorgehen: Runter von der Straße
       
       > Barbesitzer machen weiter Stimmung gegen Kioske. Nun wollen die
       > Bürgerschaftsfraktionen den Hamburger Senat auffordern, ein
       > Alkoholverkaufsverbot zu prüfen.
       
 (IMG) Bild: Soll bald Geschichte sein: Cornern auf St. Pauli
       
       HAMBURG taz | Rot-Grün macht Ernst. Der Senat und die Regierungsmehrheit in
       der Bürgerschaft wollen gegen das Cornern in den Hamburger Szenevierteln
       vorgehen. Die Fraktionen werden einen Beschlussantrag in die Bürgerschaft
       einbringen, in dem der Senat aufgefordert wird bis zum Sommer,
       Möglichkeiten einer „praktikablen, rechtssicheren Lösung des Problems“
       aufzuzeigen. Angeregt wird in dem Beschluss etwa „an bestimmten Orten und
       zu bestimmten Zeiten“ den „außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken“
       einzuschränken.
       
       „Wir haben uns auf den Weg gemacht, dem rund-um-die-Uhr-Verkauf von
       Billigalkohol gerade durch Kioske in den Szenestadtteilen, einen Riegel
       vorzuschieben“, sagt der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Farid Müller. Das
       Cornern ist vielen Gastronomen auf St.Pauli, in der Schanze oder St.Georg
       seit längerem ein Dorn im Auge. Sie hatten zuletzt im März mit einer
       Protestaktion gegen die Kioske Druck auf die Politik ausgeübt.
       
       Dass ehemalige Kunden den Alkohol in benachbarten Kiosken kaufen, und die
       Kneipen nur noch dafür nutzen würden, ihn wieder loszuwerden, sei schlicht
       geschäftsschädigend, klagen die Wirte. Allein rund um die Reeperbahn gibt
       es über 50 Kioske, die teilweise rund um die Uhr Alkohol verkaufen. Die
       Kneipiers hatten gefordert, den Alkoholverkauf der Kiosk-Konkurrenz ab 22
       Uhr zu verbieten.
       
       Das aber ist für Rot-Grün keine Lösung: „Eine generelle Regelung, die den
       Verkauf von alkoholischen Getränken nur bis zu einem vorverlegten
       Ladenschluss erlaubt, sei für Hamburg nicht wünschenswert“, heißt es in dem
       gemeinsamen Antrag. Auch die „Einführung eines Alkoholverbots im
       öffentlichen Raum“, sei für Hamburg „keine Option“.
       
       Handeln wollen SPD und Grüne aber trotzdem. „Wir müssen gegensteuern, wenn
       durch exzessiven Alkoholkonsum Stadtteile und ihre AnwohnerInnen in
       Mitleidenschaft gezogen werden“, macht der innenpolitische Sprecher der
       SPD-Fraktion, Sören Schuhmacher, sich die Argumentation der Gastronomen zu
       eigen.
       
       In dem Antrag, der noch im Mai in die Bürgerschaft eingebracht werden soll,
       heißt es, durch das Cornern würden „Hauseingänge als Sitzplätze benutzt und
       verdreckt“, zudem würde deutlich mehr Alkohol getrunken, als zu der Zeit,
       als die klassischen Gastronomiebetriebe das Ausschankmonopol hatten. Und
       dass sich die Situation in den Szenevierteln durch den Kioskverkauf „sehr
       negativ entwickelt“, immer mehr Menschen würden hier nun „exzessiv Alkohol
       trinken und durch ihr Verhalten die Nachbarschaft schon tagsüber belasten“.
       
       Dafür, dass es durch den Alkoholverkauf der Kioske vermehrt zu
       „alkoholtypischen Straftaten“ wie etwa „Körperverletzungen, Raubstraftaten,
       sexuellen Übergriffen“ komme, behauptet der rot-grüne Antrag zwar, und gibt
       damit eine Argumentationslinie für das angestrebte Verbot vor. Belege
       bietet er aber nicht. Farid Müller verweist auf die Polizeiliche
       Kriminalstatistik – die liefere deutliche Hinweise, dass die im Antrag
       skizzierte Situationsbeschreibung der Realität sehr nahe komme.
       
       Belege soll nun eine Studie im Auftrag des Senats erbringen. Denn nur wenn
       der Verkauf von Alkohol durch einen ganz bestimmten Kiosk nachweisbar die
       öffentliche Sicherheit gefährdet, dürfte das Alkohol-Abgabeverbot
       juristisch sattelfest sein. Den „Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen
       Getränken im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“
       einzuschränken, könne deshalb, so der rot-grüne Antrag, „eine Lösung sein“.
       So oder so aber droht eine Klagewelle der betroffenen Kioskbetreiber.
       
       „Die Bezirke werden von Fall zu Fall entscheiden müssen, bei welchen
       Kiosken es Verkaufseinschränkungen gibt“, sagt Müller. Einen „inflationären
       Gebrauch“ dieses Instruments und eine Ausdehnung auf ganze Stadtviertel
       werde es „nicht geben“.
       
       2 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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