# taz.de -- Menschenrechte in Russland: Moskau muss zahlen
       
       > Verstoß gegen die Meinungsfreiheit? Der EU-Gerichtshof urteilt in den
       > Fällen der ermordeten Journalistin Anna Politkowskaja und der
       > Künstlerinnen von Pussy Riot.
       
 (IMG) Bild: Bekommen Entschädigung: Jekaterina Samuzewitsch, Maria Aljoschina und Nadeschda Tolokonnokowa
       
       STRAßBURG afp | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
       Russland in zwei Entscheidungen vom Dienstag schwere Verstöße gegen die
       Menschenrechte vorgeworfen. In dem einem Urteil zum Fall der ermordeten
       Journalistin Anna Politkowskaja gab das Gericht der Mutter, Schwester und
       den beiden Kinder des Opfers Recht, die Moskau mangelhafte Ermittlungen
       vorwerfen. Ihnen muss Russland zusammen 20.000 Euro Entschädigung zahlen.
       
       Die damals 48-jährige Politkowskaja war am 7. Oktober 2006 in ihrem
       Moskauer Wohnhaus [1][erschossen worden]. Sie war als scharfe Kritikerin
       von Präsident Wladimir Putin bekannt.
       
       Die russische Justiz hatte nach dem Mord zwar unverzüglich Ermittlungen
       eingeleitet und schließlich fünf Männer – unter ihnen einen Polizisten –
       angeklagt. Zwei von ihnen wurden im Mai 2014 wegen Mordes zu lebenslanger
       Haft verurteilt, die anderen wegen Komplizenschaft zu Freiheitsstrafen
       zwischen zwölf und 20 Jahren. Bis heute ist aber unklar, wer den Mord in
       Auftrag gegeben hat.
       
       Das zweite Urteil betrifft [2][die Festnahme und Inhaftierung] von drei
       Mitgliedern der Frauen-Punkband Pussy Riot wegen einer Protestaktion in
       einer Moskauer Kirche 2012. Zwei der Frauen, die ein Jahr und neun Monate
       in Haft blieben, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von jeweils 16.000
       Euro zu. Der dritten Klägerin, die nach sieben Monaten auf freien Fuß kam,
       muss Moskau 5.000 Euro zahlen.
       
       ## Frei nach Begnadigung
       
       Die Frauen waren wegen „Rowdytums“ und „Aufwiegelung zu religiösem Hass“ zu
       zwei Jahren Arbeitslager verurteilt worden, kamen jedoch nach einer
       Begnadigung durch Putin vorzeitig frei.
       
       Das Straßburger Gericht stellte hier zum einen Verstoß gegen das Grundrecht
       auf Meinungsfreiheit fest. Zum anderen habe die russische Justiz den Text
       des Liedes „Punk-Gebet – Jungfrau Maria, hole Putin weg“ überhaupt nicht
       analysiert.
       
       Der Gerichtshof rügte zudem die Art und Weise, wie den Frauen einen Monat
       lang der Prozess gemacht wurde. Sie seien in einem überfüllten
       Transportauto zum Gericht gebracht und während der Verhandlungen in eine
       gläserne Box gesperrt worden. Mit diesem Vorgehen habe Russland gegen das
       Verbot von menschenunwürdiger Behandlung verstoßen.
       
       Die Urteile wurden von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt.
       Russland kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der
       Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen
       Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun.
       
       17 Jul 2018
       
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