# taz.de -- Entscheidung zu #MeToo im Jobcenter: Das Opfer geht, der Täter bleibt
       
       > Die Bundesanstalt für Arbeit und ihre Angestellte Frau B. einigen sich
       > auf einen Vergleich. Gegen ihren Arbeitgeber erhebt sie schwere Vorwürfe.
       
 (IMG) Bild: #MeToo macht auch nicht vor dem Jobcenter Halt; der Prozess endete soeben mit einem Vergleich
       
       Ein sexueller Übergriff auf eine Angestellte in der Agentur für Arbeit in
       Berlin-Mitte endet endgültig mit der Kündigung des Opfers. Am Mittwoch
       einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Frau B. bekommt 15.000 Euro
       Abfindung und stimmt der Kündigung damit zu. Frau B. sagte der taz, sie
       lege angesichts der Art, wie man mit ihr umgegangen sei, keinen Wert mehr
       auf eine Weiterbeschäftigung.
       
       B. war 2015 von einem alkoholisierten Kollegen bei der Arbeit wiederholt
       mit den Worten [1][„Ich werde dich ficken“] angebrüllt worden. Ihre
       Vorgesetzten seien untätig geblieben und hätten ihr sogar verboten, den
       Vorfall zu erwähnen, wirft Frau B. ihrem Arbeitgeber vor. Nachdem sie den
       Fall dann doch dem Arbeitsministerium vorgetragen habe, sei eine Kündigung
       erfolgt. Die offizielle Begründung der Kündigung ist ihre längerfristige
       Erkrankung. Der Vorfall hatte bei ihr eine posttraumatische
       Belastungsstörung mit ausgeprägten Ängsten ausgelöst, deretwegen sie zwei
       Jahre lang nicht arbeiten konnte.
       
       B. erklärte vor Gericht, sie sei durchaus wieder arbeitsfähig und wäre das
       auch schon früher gewesen. Das Verhalten der Agentur habe ihre Genesung
       verzögert.
       
       Die Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit ging auf diesen Vorwurf nicht
       ein, sondern zog sich auf ein Gutachten des Arbeitsmedizinischen Dienstes
       zurück, das bestätigte, dass Frau B. zwar arbeitsfähig sei, aber nur
       außerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Ob man die Ursache für diese
       Einschränkung nicht hätte beheben können, wurde im Verfahren nicht
       erörtert. Frau B. hatte betont, dass sie sich in der Agentur für Arbeit
       nicht sicher fühle, weil sie nicht den Eindruck habe, dort vor Angriffen
       geschützt zu sein.
       
       ## Enttäuscht von Bundesagentur für Arbeit
       
       Frau B. zeigte sich im Anschluss erleichtert – und von ihrem Ex-Arbeitgeber
       enttäuscht: So habe man ihr nie mitgeteilt, wie mit dem Fall umgegangen
       wurde, was sie hätte entlasten können. Erst als sie sich 2018 an das
       Arbeitsministerium gewandt und kurz darauf die Kündigung erhalten habe, sei
       ihr vom Ministerium telefonisch mitgeteilt worden, der Kollege sei
       entlassen worden. Sie habe mittlerweile herausgefunden, dass der Mann nur
       versetzt wurde. „Ich kann nur hoffen, dass ich die Letzte war, der das in
       der Bundesagentur für Arbeit so erging. Glauben kann ich es aber nicht,
       nachdem ich das hier erlebt habe“, so B. zur taz.
       
       Die Bundesagentur will sich auch nach dem Verfahren „zum Schutz der
       Beteiligten“ nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Vertreterin der
       Pressestelle erklärte lediglich: „Die Verfahren zum Umgang mit solchen
       Fällen hier im Haus haben entsprechend den Standards stattgefunden. Und die
       Standards sind hoch und werden eingehalten.“ Das arbeitsrechtliche
       Verfahren von Frau B., die Kündigung wegen ihrer langen Krankheit, habe
       damit nichts zu tun.
       
       30 Aug 2018
       
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