# taz.de -- Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem: Maximilian T. darf ins Parlament
       
       > Der AfD-Abgeordnete Jan Nolte beschäftigt einen Ex-Terrorverdächtigen.
       > Der Bundestag gewährt ihm einen Hausausweis.
       
 (IMG) Bild: Der AfD-Abgeordnete Jan Nolte im Bundestag – künftig darf ihn sein Mitarbeiter begleiten
       
       BERLIN taz | Es war eine umstrittene Personalie von Anfang an. Im Frühjahr
       war bekanntgeworden, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte einen
       besonderen Mitarbeiter beschäftigt: [1][Maximilian T., Offizier der
       Bundeswehr]. Denn jener T. wurde verdächtigt, an einem möglichen rechten
       Anschlagsplan zusammen mit dem Ex-Oberleutnant Franco A. beteiligt gewesen
       zu sein. Die Bundestagsverwaltung verweigerte T. deshalb einen Hausausweis.
       Ein eigenständiges Betreten des Parlaments war dem Mitarbeiter damit nicht
       möglich.
       
       Das ist nach taz-Informationen nun hinfällig. Nolte, ein
       Verteidigungspolitiker, teilte am Mittwoch im Verteidigungsausschuss des
       Bundestags mit, dass T. nun über einen Hausausweis im Bundestag verfüge.
       Der AfD-Mann bestätigte dies auch der taz: „Er hat jetzt einen
       Mitarbeiterausweis.“ Nolte verwies auf die fallen gelassenen Vorwürfe gegen
       Maximilian T. „Die Vorwürfe waren von Anfang an schnell als Konstrukt
       erkennbar.“
       
       Für die Bundesanwaltschaft war das nicht so eindeutig. Sie warf Maximilian
       T. vor, ein Komplize des terrorverdächtigen Ex-Soldaten Franco A. zu sein.
       Der soll Anschläge auf Politiker und Prominente geplant und sich dafür
       bereits eine Waffe beschafft haben. Zudem gab sich Franco A. als syrischer
       Flüchtling aus. Motiv soll die Verachtung der Flüchtlingspolitik gewesen
       sein. Maximilian T. soll A. gedeckt und bei Vorgesetzten entschuldigt
       haben, als dieser nicht bei seiner Bundeswehreinheit erschien. Zudem warf
       die Bundesanwaltschaft T. vor, eine sogenannte „Feindesliste“ geschrieben
       zu haben.
       
       Maximilian T. war zwischenzeitlich festgenommen worden, wurde bald darauf
       aber wieder freigelassen. Noltes Anwälte bestritten die Vorwürfe.
       Inzwischen sollen die Ermittlungen gegen T. eingestellt sein. Auch eine
       Terroranklage gegen Franco A. wurde zunächst vom Oberlandesgericht
       Frankfurt/Main zunächst abgelehnt. Über die Beschwerde der
       Bundesanwaltschaft entscheidet nun der Bundesgerichtshof.
       
       Nach einer Zuverlässigkeitsprüfung, der sich [2][jeder
       Bundestagsmitarbeiter] unterziehen muss, wurde Maximilian T. zunächst ein
       Hausausweis für das Parlament verweigert. Den Bundestag konnte er nur als
       Besucher eines Abgeordneten betreten. Mit dem nun erteilten
       Mitgliederausweis kann Maximilian T. nun alle Liegenschaften des Bundestags
       frei und selbständig betreten.
       
       29 Nov 2018
       
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