# taz.de -- Ankerzentren ohne Konzept: Kein Schutz für Frauen
       
       > Grüne kritisieren, dass in Ankerzentren zu wenig für die Sicherheit
       > besonders Schutzbedürftiger passiere. Gelder gibt es erst ab 2020.
       
 (IMG) Bild: Ankerzentren: Zu wenig Schutz für Frauen und sexuelle Minderheiten
       
       BERLIN taz | Die Grünen kritisieren den fehlenden Schutz von Frauen und
       sexuellen Minderheiten in sogenannten Ankerzentren. Filiz Polat,
       migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, warf der
       Bundesregierung „Konzeptlosigkeit“ vor.
       
       In einer Antwort auf eine mündliche Frage der Abgeordneten erklärt das
       SPD-geführte Familienministerium, man befinde sich derzeit in der
       „Anlaufphase“ eines Gesamtprojekts zum Schutz vor geschlechtsspezifischer
       Gewalt. Im Jahr 2019 würden „innovative und modellhafte Projekte“
       angestoßen, ab 2020 könnten zur Verfügung stehende Gelder abgerufen werden.
       
       Polat spricht von einer „Ablenkungstaktik“. Dass Gelder erst ab 2020
       abgerufen werden könnten, bestätige die Befürchtung, „dass vulnerable
       Gruppen in den Ankerzentren allein gelassen werden“.
       
       In den Einrichtungen sollen Asylverfahren möglichst schnell ablaufen. Es
       herrscht Residenzpflicht, sämtliche Entscheidungsträger sind mit
       Außenstellen vor Ort. Schon im Vorfeld hatten verschiedene Organisationen
       gewarnt, dass besonders Schutzbedürftige in solchen Großeinrichtungen einem
       höheren Risiko von Gewalt ausgesetzt seien.
       
       ## Keine verbindlichen Mindeststandards
       
       Mindeststandards und Maßnahmen wie die getrennte Unterbringung für Frauen,
       Schutz vor sexualisierter Gewalt oder eine kindergerechte Unterbringung
       seien bisher „nicht konkret und verbindlich verankert“, heißt es in einer
       [1][Studie des Mediendienstes Integration] aus dem August 2018.
       
       Der Bayerische Flüchtlingsrat berichtet, dass es teils an Mechanismen
       fehle, um festzustellen, wer zu dieser Gruppe gehöre.
       „Risikoschwangerschaften oder Homosexualität etwa sind ja nicht von außen
       erkennbar“, sagt Jana Weidhaase vom Flüchtlingsrat. Nicht überall gebe es
       separierte Unterbringung und bei Müttern fehlten oft Gelegenheiten für
       Zwischenmahlzeiten oder Kühlschränke, um abgepumpte Muttermilch zu lagern.
       Der [2][Zugang zu Ärzt*innen und Hebammen sei eingeschränkt].
       Auszugsanträge von Betroffenen würden „ignoriert oder abgelehnt“.
       
       Die Situation in den verschiedenen Einrichtungen sei sehr unterschiedlich,
       sagt Petra Bendel vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für
       Integration und Migration. Hinter Standards, wie sie die
       EU-Aufnahmerichtlinie vorschreibe, dürfe in keinem Fall zurückgefallen
       werden. Angesichts der verschiedenen Ansätze sei es „geboten, Beispiele
       guter Praxis möglichst rasch herauszufiltern und zum Standard zu erheben“.
       
       29 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Expertise_Anker-Zentren_August_2018.pdf
 (DIR) [2] https://www.imma.de/news/news-home-detail/article/offener-brief-an-alle-verantwortlichen-politikerinnen-und-politiker-1.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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