# taz.de -- Umgang mit Amazons Alexa: Keine neuen Polizei-Befugnisse
       
       > Die Polizei brauche keine neuen Befugnisse zum Auslesen smarter
       > Haushaltsgeräte, sagen die Innenminister. Die Polizei hat diese
       > Möglichkeiten längst.
       
 (IMG) Bild: Ich lausche, also bin ich – Amazons Alexa
       
       KIEL taz | Die Innenminister wollen keine neuen Polizei-Befugnisse für das
       Auslesen von Daten der Amazon-Sprachassistentin Alexa. Einen entsprechenden
       Beschluss zur Auswertung „digitaler Spuren“ fasste an diesem Freitag die
       Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel.
       
       Immer mehr Haushaltsgeräte wie Fernseher und Kühlschränke sind mit dem
       Internet verbunden. Ihre Nutzung produziert nebenbei Daten, die im Gerät
       oder auf zentralen Servern gespeichert werden. Solche Daten sind auch für
       die Polizei interessant. Sie können zum Beispiel Indizien für die An- oder
       Abwesenheit an einem Tatort liefern. Wenn Kommunikation mit Geräten wie
       Alexa aufgezeichnet wird, kann sie also möglicherweise Aufschlüsse über den
       Aufenthaltsort bestimmter Personen liefern.
       
       Das Land Schleswig-Holstein fand, dass die Polizei sich besser auf die
       Digitalisierung aller Lebensbereiche einstellen muss. Sie müsse in der Lage
       sein, „digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten“, hieß es in
       einer Beschlussvorlage für die IMK. Die Polizei müsse hierzu
       „Kompetenzzentren“ aus Ermittlern und Informatikern bilden, wie es
       Schleswig-Holstein an seinem Landeskriminalamt vorgemacht hat. „Unsere
       Intention war, dass sich die Experten der Länder besser austauschen, wie
       man die neuen Möglichkeiten nutzt“, sagte der Kieler Innenminister
       Hans-Joachim Grote (CDU) am Rande der IMK.
       
       Aus dem eher technischen Antrag wurde vor einer Woche dann aber eine große
       Medienwelle. Einige Journalisten glaubten, die Polizei solle hier neue
       Befugnisse erhalten, da es bisher aus Datenschutzgründen keine
       Rechtsgrundlage zur Auswertung smarter Haushaltsgeräte gebe. Reflexhaft
       protestieren Datenschützer und Oppositionspolitiker gegen die angeblichen
       Pläne der Innenminister.
       
       ## Leichterer Zugriff auf Server im Ausland
       
       Nun stellte Innenminister Horst Seehofer (CSU) jedoch klar: „Es geht hier
       nur um die Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen.“ Und so steht es nun
       auch im Beschluss der IMK: „Dabei geht es um Dateninhalte, die aufgrund der
       heutigen rechtlichen Grundlagen bereits erhoben und gespeichert werden.
       Hierbei geht es nicht um die Schaffung neuer Eingriffsbefugnisse, wie
       beispielsweise zum Auslesen von Daten aus sogenannten Smart-Home-Geräten.“
       
       Gesetzesänderungen sind aber auch gar nicht erforderlich. Soweit die Daten
       im smarten Gerät selbst gespeichert sind, kann dieses schon jetzt von der
       Polizei beschlagnahmt und ausgewertet werden. Das ist ähnlich wie bei der
       schon heute stattfindenden Beschlagnahmung von Smartphones, die Aufschluss
       über Gesprächskontakte geben. Auch wenn die Daten auf zentralen Servern
       liegen, können sie dort beschlagnahmt werden, wie etwa die Emails in einer
       Cloud der Telekom.
       
       Schwieriger ist der Zugriff, wenn die Server der Betreiber im Ausland
       liegen. Bisher ist dann ein Rechtshilfe-Ersuchen erforderlich. Künftig soll
       aber die geplante EU-Verordnung über elektronische Beweismittel
       (e-evidence-VO) den Zugriff vereinfachen. Mit den USA will die EU
       zusätzlich ein Abkommen zum Zugriff auf elektronische Beweismittel
       schließen.
       
       Auch für den heimlichen Zugriff auf smarte Homegeräte gibt es bereits
       Rechtsgrundlagen. Wenn Alexa so manipuliert wird, dass sie heimlich die
       Wohnung abhört, ist das ein „Großer Lauschangriff“, den CDU/CSU und SPD
       bereits 1998 eingeführt haben. Dieser kann auf Grundlage der
       Strafprozessordnung zur Strafverfolgung nach eienr Straftat eingesetzt
       werden. Die meisten Polizeigesetze erlauben den Lauschangriff aber auch zur
       Abwehr von zukünftigen Gefahren.
       
       „Wir überwachen keine Kinderzimmer, wir überwachen keine Journalisten“,
       betonte Innenminister Seehofer, „wir bekämpfen nur Terroristen, Extremisten
       und Verbrecher.“
       
       14 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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