# taz.de -- EU definiert grüne Geldanlagen: Nachhaltige Finanzmärkte
       
       > Die Europäische Union einigt sich auf Bestimmungen zu „grünen
       > Investitionen“. Atomkraft bleibt allerdings ein Streitpunkt.
       
 (IMG) Bild: Investitionen in Windkraftanlagen will die EU künftig stärker fördern
       
       BRÜSSEL taz | Ist Atomkraft umweltfreundlich, der Ausbau von Gaspipelines
       mit dem Klimaschutz vereinbar? Tagelang haben die 28 EU-Staaten über diese
       Fragen gestritten; eine einheitliche Definition förderungswürdiger grüner
       Geldanlagen drohte zu scheitern. Nun ist doch noch eine Einigung gelungen.
       Sie erlaubt es der EU, Standards für nachhaltige Finanzprodukte zu setzen –
       lässt aber auch eine Hintertür für Atomstrom und Gasförderung offen.
       
       „Wir haben Geschichte geschrieben“, jubelte der für die Finanzbranche
       zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, nach der
       Last-Minute-Einigung am Montagabend in Straßburg. Die nun [1][gefundene
       Vereinbarung] werde dazu beitragen, Europa bis 2050 zum ersten
       klimaneutralen Kontinent zu machen. Auf dieses Ziel hatten sich die
       Mitgliedstaaten beim EU-Gipfel in der vergangenen Woche verständigt, nur
       Polen scherte aus.
       
       Die Einigung zielt darauf ab, [2][nachhaltige Geldanlagen und
       Investitionen] zu fördern – und so die Finanzbranche auf den Umwelt- und
       Klimaschutz umzusteuern. Auch Bankkunden und Kleinanleger sollen zu grünen
       Investments ermuntert werden. Dafür hat die EU eine einheitliche
       Definition, eine sogenannte Taxonomie für nachhaltige Finanzprodukte
       erarbeitet. Sie legt fest, was als grün gilt, und beachtet auch Risiken und
       Nebenwirkungen.
       
       „Wir haben eine gemeinsame Sprache und neue Regeln für die Finanzmärkte
       definiert“, freute sich der französische Europaabgeordnete Pascal Canfin,
       der den Umweltausschuss des EU-Parlaments leitet. Die Definition zeige der
       Welt „die Richtung, wo Investitionen gemacht werden sollten“, erklärte der
       grüne Parlamentsberichterstatter Bas Eickhout. Das „Green-Washing“ – also
       die irreführende Kennzeichnung umweltschädlicher Produkte – werde beendet.
       
       ## Drei Kategorien für nachhaltige Finanzprodukte
       
       Nach der Vereinbarung soll es künftig drei Kategorien für nachhaltige und
       annähernd nachhaltige Finanzprodukte geben: „low-carbon“, „transition“ und
       „enabling“. Kohle wäre demnach nicht nachhaltig, bei Gas hinge die
       Einstufung vom Einzelfall und von der CO2-Bilanz ab. Bei der Atomkraft
       ließen sich die EU-Unterhändler eine Hintertür offen. Ob sie als grün
       eingestuft wird, solle erst Ende 2021 entschieden werden, erklärte Canfin.
       
       „Gas und Atom können auf keinen Fall als lupenreine grüne Investments
       eingestuft werden“, so der liberale Franzose, der früher bei den Grünen
       mitarbeitete. Aus den anderen Kategorien könne man sie jedoch nicht von
       vornherein ausschließen. Die EU-Kommission wurde beauftragt, eine Liste mit
       möglichen Übergangstechnologien zu erarbeiten. Die Behörde soll auch
       entscheiden, ob die Kernkraft wegen des Atommülls als umweltschädlich
       eingestuft wird.
       
       Gegen eine solche Einstufung hatten sich Frankreich und acht weitere
       EU-Staaten vehement gewehrt. Ein erster Kompromiss war am Einspruch dieser
       Länder gescheitert.
       
       18 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2019/12/COREPER-new-text-161219.pdf?_ga=2.237077444.532520948.1576597162-1174940296.1555506126
 (DIR) [2] /Nachhaltigkeit-im-Finanzsystem/!5596774
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eric Bonse
       
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