# taz.de -- Ausbau der Autobahn A100: Mieter gehen vor Gericht
       
       > AnwohnerInnen der Autobahn in Treptow-Köpenick wollen Entschädigungen,
       > weil ihre Häuser und Gärten dem A100-Ausbau weichen mussten.
       
 (IMG) Bild: Man kann auch das Auto an sich mal infrage stellen: Protestaktion an der A100
       
       Sechs Mietparteien aus der Beermannstraße 20-22 im Bezirk Treptow-Köpenick
       müssen auch fünf Jahre nach ihrer Enteignung noch immer um eine
       Entschädigung kämpfen: Sie sollten ihre Wohnungen verlassen, weil die
       Häuser für den Weiterbau der Stadtautobahn A100 abgerissen werden sollten.
       
       Die MieterInnen hatten sich [1][über mehrere Monate geweigert, ihre zum
       Teil sanierten Wohnungen zu räumen,] und wurden dabei von der
       Umweltorganisation Robin Wood und der Treptower Stadtteilinitiative Karla
       Pappel unterstützt. Sie protestierten dagegen, dass gut erhaltener Wohnraum
       sowie zahlreiche Gärten für den Bau einer Autobahn verschwinden sollen.
       Doch verhindert werden konnte der Abriss der Häuser nicht. Im Februar 2015
       verließen die letzten MieterInnen der Beermannstraße ihre Wohnung. Zuvor
       hatten sie mit der von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
       und Umwelt beauftragten Enteignungsbehörde großzügige Entschädigungen
       ausgehandelt.
       
       Die Vereinbarung sah vor, dass den MieterInnen die Differenz zwischen den
       günstigen Mieten in der Beermannstraße und den künftigen Mieten für die
       Dauer von 191 Monaten aus Bundesmitteln erstattet werden soll. Auch die
       Kaution für die Ersatzwohnungen und die Anwaltskosten der MieterInnen
       sollte aus Bundesmitteln übernommen werden. Der Bund sollte für die Kosten
       zuständig sein, weil er [2][für den Autobahnbau zuständig ist] und auch
       Druck auf den Berliner Senat ausgeübt hatte, den Weiterbau der Trasse trotz
       Protesten bei Linken, Grünen und Teilen der SPD fortzusetzen.
       
       Die Entschädigungen für die vertriebenen MieterInnen wollte das
       Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur allerdings nicht
       zahlen. Am Donnerstag findet deshalb vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine
       erste Verhandlung statt: Die vom Bund beauftragte Anwaltskanzlei White und
       Case klagt gegen die Enteignungsbehörde des Landes Berlin. Verliert sie,
       sind die MieterInnen der Beermannstraße die Leidtragenden.
       
       Statt einer Entschädigung für die enteigneten Wohnungen zu bekommen,
       müssten sie dann womöglich noch für Prozesskosten aufkommen „Wir ehemaligen
       MieterInnen, die ohnehin wenig Geld und noch weniger Zeit haben, um uns
       entsprechende juristische Expertise zu holen, werden von aus Steuergeldern
       bezahlten AnwältInnen mürbe gemacht“, erklärt Benjamin S., einer der
       letzten MieterInnen der Beermannstraße 20, gegenüber der taz.
       
       15 Jan 2020
       
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