# taz.de -- Lockerungen in Hamburg: Gottesdienst nach Vorschrift
       
       > In Hamburg werden Spiel- und Sportplätze ab dem heutigen Mittwoch wieder
       > geöffnet. Kirchen, Zoos und Mussen auch. In allen Fällen gelten Auflagen.
       
 (IMG) Bild: NRW macht's vor: So sehen die Recklinghausen die Abstandsregeln in Gottesdiensten aus
       
       HAMBURG taz | Nach der Öffnung von Friseurläden und Schulen für bestimmte
       Klassen hat der Senat am Dienstag weitere Schutzmaßnahmen gegen das
       Coronavirus gelockert. Ab dem heutigen Mittwoch sind die Spielplätze, Zoos
       und Museen wieder geöffnet, Gottesdienste erlaubt sowie Einzelsport im
       Freien.
       
       Auf diese Lockerungen hatten sich die Bundeskanzlerin und die
       Ministerpräsidenten der Länder in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund
       stark gesunkener Neuinfektionszahlen verständigt. In Hamburg lag das
       Maximum der täglichen Neuinfektionen Ende März bei 248. Zuletzt wurden nur
       noch zwölf Neuinfektionen gemeldet.
       
       Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) dankte besonders den Familien, dass sie
       so geduldig die Regeln beachtet und Einschränkungen akzeptiert hätten. „Die
       Entwicklung der Infektionszahlen zeigt, dass es richtig war, so zu
       verfahren, und macht die Öffnung wieder möglich“, sagte Kerstan.
       
       Öffentliche und private Spielplätze dürfen jetzt in der Zeit von 7 bis 20
       Uhr genutzt werden. Kinder unter sieben Jahren müssen beaufsichtigt werden,
       Jugendliche ab 14 Jahren und erwachsene Begleiter 1,5 Meter Abstand halten.
       Auch Notbetreuungsgruppen aus Kitas und Tagesmütter dürfen mit bis zu fünf
       Kindern die Spielplätze besuchen.
       
       ## Die Teilnehmerzahl muss zur Raumgröße passen
       
       Gottesdienste dürfen stattfinden, jedoch müssen die Veranstalter ein
       Konzept zum Infektionsschutz vorlegen und sicherstellen, dass sich alle
       Teilnehmer daran halten. Die Teilnehmerzahl muss zur Raumgröße passen.
       Menschen mit Husten oder Schnupfen dürfen nicht teilnehmen.
       
       Bestattungen und Trauerfeiern dürfen nicht mehr nur Familienmitglieder,
       sondern auch Freunde und enge Bekannte besuchen. Bibliotheken, Archive,
       Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Gedenkstätten sowie die Außenbereiche
       zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks sind für den
       Publikumsverkehr geöffnet.
       
       Autokinovorführungen dürfen unter freiem Himmel stattfinden. Voraussetzung
       dafür ist, dass sich nur Personen in einem geschlossenen Auto aufhalten,
       die in der gleichen Wohnung leben. Auch knutschende Pärchen werden
       toleriert.
       
       Sportanlagen im Freien werden wieder freigegeben, allerdings nur für
       Individualsportarten wie Tennis, Laufen oder Golf. Bildungseinrichtungen
       können wieder Kurse zur beruflichen Qualifizierung durchführen.
       
       Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) wies in der Landespressekonferenz
       darauf hin, dass Bund und Länder am heutigen Mittwoch über noch weiter
       gehende Schritte bei den Schulen, Kitas und beim Sport beraten wollen.
       Caféterrassen und Biergärten können bald wieder öffnen. Sich in ein
       Restaurant zu setzen, werde wohl im Laufe des Mais wieder möglich sein.
       
       6 May 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michelle Bauermeister
       
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