# taz.de -- Maskenpflicht in der Bahn: Jede*r sorge für sich selbst
       
       > Die Deutsche Bahn weist in ihren Zügen zwar auf die staatliche
       > Maskenpflicht hin. Durchsetzen will sie die im Konfliktfall aber nicht
       > selbst.
       
 (IMG) Bild: Vorbildlich: Bahnreisende mit Mundschutzmasken
       
       FREIBURG taz | Die Züge werden voller. Der Abstand von 1,5 Metern ist nur
       noch selten einzuhalten. Dennoch ordnet die Bahn keine Maskenpflicht an,
       sondern verweist nur auf staatliche Vorgaben, die sie selbst aber nicht
       durchsetzen kann und will.
       
       „Bitte beachten Sie [1][die Verpflichtung zum Tragen einer
       Mund-Nase-Bedeckung].“ Die Durchsage im ICE klingt verbindlich, wie eine
       Anordnung der Bahn. Tatsächlich ist dies laut Bahn aber nur ein Hinweis auf
       die Anordnungen der Länder.
       
       Alle Bundesländer haben in ihren Corona-Verordnungen die Maskenpflicht im
       „öffentlichen Personenverkehr“ vorgeschrieben. Sie gilt, zum Beispiel in
       Baden-Württemberg in „Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen,
       Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen“. Sie gilt auch
       „an Bahn- und Bussteigen“ und in „Bahnhofs- und Flughafengebäuden“.
       
       Die Durchsetzung der Maskenpflicht sieht die Bahn aber nicht als ihre
       Aufgabe. Wenn die Zugbegleiter engagiert sind, appellieren sie an
       nachlässige Fahrgäste. Und die meisten reagieren auch einsichtig. Bei
       Konflikten mit renitenten Passagieren sollen aber die „Ordnungsbehörden“ zu
       Hilfe geholt werden, so ein Bahn-Sprecher. Gemeint ist die Bundespolizei,
       die 1992 die Aufgaben der Bahnpolizei übernommen hat.
       
       ## Schutz vor Renitenz wichtiger als Schutz vor Corona?
       
       Warum aber ordnet die Bahn nicht selbst eine Maskenpflicht an? Sie könnte
       dann im Rahmen ihres Hausrechts Fahrgäste, die einfach keine Rücksicht
       nehmen wollen, aus dem Zug verweisen. Wenn man die Bahn danach fragt,
       stellt sie sich dumm und verweist auf die staatlichen Anordnungen.
       
       Es entsteht der Eindruck, dass der Verzicht auf eine bahneigene
       Maskenpflicht vor allem einen Vorteil hat: [2][Die Bahn kann behaupten,
       dass sie die Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchsetzen kann]. Karl-Peter
       Naumann vom Verbraucherverband Pro Bahn hält das für plausibel und
       sinnvoll. „Konflikte mit renitenten Fahrgästen können relativ schnell in
       körperliche Auseinandersetzungen ausarten. Der Bahn geht es wohl vor allem
       um den Schutz ihrer Beschäftigten.“ Der Verweis auf die Bundespolizei, die
       an allen größeren ICE-Bahnhöfen stationiert ist, sei deshalb
       gerechtfertigt, so Naumann.
       
       Die Bundespolizei kann einen Masken-Verweigerer nach eigenen Angaben noch
       einmal nachdrücklich auffordern und ihm notfalls einen „Platzverweis“ für
       den Zug und das Bahnhofsgelände erteilen. Für die Verhängung von Bußgeldern
       sind Landesbehörden zuständig. Die Bundespolizei führt keine Statistik, wie
       oft sie bereits zur Durchsetzung der Maskenpflicht in Zügen zu Hilfe
       gerufen wurde. In der Praxis erlebt man als Bahnfahrer solche Einsätze so
       gut wie nie.
       
       7 Jul 2020
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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