# taz.de -- Klage gegen Spahns Gesundheitsportal: Das Halsweh-Kartell
       
       > Nach einer Klage des Burda-Verlags darf Google Inhalte des
       > Gesundheitsministeriums nicht mehr bevorzugt ausspielen. Ein Gewinn für
       > die Pressefreiheit?
       
 (IMG) Bild: Schnell mal „Halsschmerzen“ googeln: bis vor kurzem kam Spahns Gesundheitsportal an erster Stelle
       
       Stellen Sie sich vor, sie spüren ein Kratzen im Hals. Ist das Corona oder
       nur eine Erkältung? Vermutlich setzen Sie sich nicht gleich ins volle
       Wartezimmer, sondern googeln erstmal. Aber auf welchen Link klicken Sie?
       
       Wer bei [1][Google nach „Halsschmerzen“] sucht, bekam bis vor kurzem als
       erstes einen Infokasten des Gesundheitsministeriums angezeigt. Seit
       November haben Google und das Ministerium kooperiert, Google spielte das
       staatliche Portal /[2][gesund.bund.de]/ in seinen Suchergebnissen ganz oben
       aus. Das Ziel der Zusammenarbeit: verlässliche Informationen in der
       Pandemie.
       
       Das ist nun vorbei, das Landgericht München hat die Zusammenarbeit
       verboten. /Gesund.Bund/ darf weiter bestehen, wird aber bei Google nicht
       mehr prominent angezeigt. Geklagt hatte der Burda-Verlag, der die Webseite
       netdoktor.de betreibt, die ebenfalls über Krankheiten aufklärt. Burda
       argumentiert, dass netdoktor.de seltener besucht werde, seit Google das
       staatliche Gesundheitsportal prominent platziert. Damit seien Burda
       Werbeeinnahmen verloren gegangen.
       
       Das Gericht ließ sich überzeugen und wertete die Zusammenarbeit von
       [3][Google und dem Ministerium] als Kartellverstoß. Die Frage, ob
       medizinische Informationen vom Staat verlässlicher sind als die von
       privaten Anbietern, spielte keine Rolle.
       
       Der Burda-Verlag feiert sich nun als Kämpfer für die Pressefreiheit. Doch
       das stimmt so nicht ganz. Der Verlag betreibt sein Angebot ja nicht aus
       reiner Menschenfreundlichkeit, sondern um Anzeigen zu verkaufen. Und das
       Problem geht tiefer: Die Entscheidung des Gerichts bekämpft – um im Bild zu
       bleiben – lediglich das Symptom. Die Reihenfolge, mit der Google
       Suchergebnisse ausspielt, legt allein Google fest, auf Grundlage eines
       Algorithmus, der von außen nicht zu durchschauen ist. Wer bei Google nach
       „Halsschmerzen“ sucht, landet schnell auf Seiten von Pharmafirmen, die ihre
       Medikamente verkaufen wollen. Transparente Informationen herrschen hier
       also auch nicht – sondern Googles Betriebsgeheimnis.
       
       Das Urteil zeigt: Wenn Sie wissen wollen, ob Sie krank sind, fragen Sie
       ihren Arzt oder Apotheker.
       
       10 Feb 2021
       
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